Dies ist eine Diskussion zu Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? angenommen, ein gemeinnütziger Kleingartenverein würde sein Vereinshaus an fünf Tagen pro Woche jeweils für acht Stunden an einen gemeinnützigen Kindergartenverein vermieten. Die Monatsmiete würde ungefähr 1000 Euro betragen. Wären das gewerbliche Einnahmen für den Kleingartenverein, die sich nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren ließen? Gibt es eine Obergrenze für erwirtschaftete Beträge - irgendwo geistern 3900 Euro pro Jahr herum? Danke für Hinweise! Grüße kleingaertner |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Zitat:
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Danke! Das hilft schon mal. Dabei fällt mir aber noch ein: Wann wird ein Verein Umsatzsteuerpflichtig? Grüße kleingaertner |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? 17.500 €
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? ...wobei Mieteinnahmen in vielen Fällen von der USt ausgenommen sind. |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Umsatzsteuerbar sind alle Einnahmen des Vereins, die auf der Grundlage eines Leistungsaustausches im Inland erzielt werden. Von diesen Einnahmen sind steuerbefreit diejenigen Leistungen die in § 4 UStG genannt sind. Mitgliedsbeiträge geniessen in Deutschland (verfassungswidrig) einen Sonderstatus: Nach Abschnitt 4.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass gelten (vereinfacht) Mitgliedsbeiträge nicht als Einnahmen des Vereins aus einem Leistungsaustausch. Nach der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist auch bei Mitgliedsbeiträgen zu prüfe, ob ein Leistungsaustauschverhältnis zwischen Mitglied und Verein vorliegt. Das dürfte bspw. bei Kleingartenvereinen der Fall sein: Der Kleingärtner ist Mitglied in seinem Verein, weil der Verein den Kleingarten "organisiert", wobei im Einzelfall es ausreichend für den Leistungsaustausch ist, dass der Verein die Leistungen den Mitgliedern anbietet. Die Rechtsprechung toleriert das zweifache Recht, indem es dem Steuerpflichtigen das Wahlrecht überlässt, sich auf das für ihn im Einzelfall günstigere europäische oder nationale Recht zu berufen. |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Das gilt nur, wenn er auf "Kleinunternehmerregelung" nach §19 UStG optiert. Anderenfalls ist er vom ersten Euro Umsatz an umsatzsteuerpflichtig.
__________________ An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson (Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.) |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Als einschlägige Ausnahme ziehe ich §4 Nr. 12 UStG heran, "(steuerfrei sind...) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken" und die Erfahrung, dass noch in keinem meiner privaten Mietverträge die Ust. ausgewiesen wurde. Gibt es Gründe, dies hier nicht anzunehmen? |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Zitat:
Hinweis: Bei Vorsteuerüberhängen durch erhebliche Anfangsinvestitionen ist die Ausübung der Option sinnvoll. |
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| AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? Zitat:
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