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Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Dies ist eine Diskussion zu Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 10:02
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Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Liebe Gemeinde,

angenommen, ein gemeinnütziger Kleingartenverein würde sein Vereinshaus an fünf Tagen pro Woche jeweils für acht Stunden an einen gemeinnützigen Kindergartenverein vermieten. Die Monatsmiete würde ungefähr 1000 Euro betragen.

Wären das gewerbliche Einnahmen für den Kleingartenverein, die sich nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren ließen?

Gibt es eine Obergrenze für erwirtschaftete Beträge - irgendwo geistern 3900 Euro pro Jahr herum?

Danke für Hinweise!

Grüße

kleingaertner
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  #2 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 12:40
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Zitat:
Wären das gewerbliche Einnahmen für den Kleingartenverein, die sich nicht mit der Gemeinnützigkeit vereinbaren ließen?
Die Gemeinnützigkeit ist erst gefährdet, wenn die satzungsmäßigen Zwecke nicht mehr überwiegendverfolgt werden. Das lässt sich regelmäßig nicht an Zahlen festmachen, sondern an den durch Tätigkeitsbericht zu dokumentierenden Aktivitäten des Vereins.
Zitat:
Vereinshaus an fünf Tagen pro Woche jeweils für acht Stunden an einen gemeinnützigen Kindergartenverein vermieten. Die Monatsmiete würde ungefähr 1000 Euro betragen.
Diese Einnahmen sind dem Bereich der Vermögensverwaltung zuzuordnen. Der Überschuss aus der Vermögensverwaltung ist ertragsteuerfrei.
Zitat:
irgendwo geistern 3900 Euro pro Jahr herum?
Gewinne aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben werden besteuert, wenn die Einnahmen höher als 35.000 € im Jahr sind.Bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer wird dann ein Freibetrag von 5.000 € abgezogen. Dieser Freibetrag betrug bis vor einigen Jahren 3.900 €.
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  #3 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 21:52
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Danke! Das hilft schon mal.

Dabei fällt mir aber noch ein: Wann wird ein Verein Umsatzsteuerpflichtig?

Grüße

kleingaertner
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  #4 (permalink)  
Alt 21.06.2012, 22:20
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

17.500 €
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
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  #5 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 00:58
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

...wobei Mieteinnahmen in vielen Fällen von der USt ausgenommen sind.
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  #6 (permalink)  
Alt 22.06.2012, 08:48
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Umsatzsteuerbar sind alle Einnahmen des Vereins, die auf der Grundlage eines Leistungsaustausches im Inland erzielt werden. Von diesen Einnahmen sind steuerbefreit diejenigen Leistungen die in § 4 UStG genannt sind.
Mitgliedsbeiträge geniessen in Deutschland (verfassungswidrig) einen Sonderstatus: Nach Abschnitt 4.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlass gelten (vereinfacht) Mitgliedsbeiträge nicht als Einnahmen des Vereins aus einem Leistungsaustausch. Nach der europäischen Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie ist auch bei Mitgliedsbeiträgen zu prüfe, ob ein Leistungsaustauschverhältnis zwischen Mitglied und Verein vorliegt. Das dürfte bspw. bei Kleingartenvereinen der Fall sein: Der Kleingärtner ist Mitglied in seinem Verein, weil der Verein den Kleingarten "organisiert", wobei im Einzelfall es ausreichend für den Leistungsaustausch ist, dass der Verein die Leistungen den Mitgliedern anbietet.
Die Rechtsprechung toleriert das zweifache Recht, indem es dem Steuerpflichtigen das Wahlrecht überlässt, sich auf das für ihn im Einzelfall günstigere europäische oder nationale Recht zu berufen.
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Alt 23.06.2012, 00:00
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
17.500 €
Das gilt nur, wenn er auf "Kleinunternehmerregelung" nach §19 UStG optiert. Anderenfalls ist er vom ersten Euro Umsatz an umsatzsteuerpflichtig.
__________________
An armed man is a citizen. An unarmed man is a subject. - Thomas Jefferson
(Ein bewaffneter Mensch ist ein Bürger. Ein unbewaffneter Mensch ist ein Untertan.)
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  #8 (permalink)  
Alt 23.06.2012, 05:10
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Als einschlägige Ausnahme ziehe ich §4 Nr. 12 UStG heran, "(steuerfrei sind...) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken" und die Erfahrung, dass noch in keinem meiner privaten Mietverträge die Ust. ausgewiesen wurde.

Gibt es Gründe, dies hier nicht anzunehmen?
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  #9 (permalink)  
Alt 23.06.2012, 17:24
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Zitat:
Das gilt nur, wenn er auf "Kleinunternehmerregelung" nach §19 UStG optiert. Anderenfalls ist er vom ersten Euro Umsatz an umsatzsteuerpflichtig.
Umgekehrt ist es richtig: Die Umsatzsteuer wird nicht erhoben, wenn die Erlöse weniger als 17.500,00 Euro (im Vorjahr) betragen haben. Der Unternehmer hat jedoch das Recht, zu optieren. An diese Option ist er 5 Jahre gebunden.
Hinweis: Bei Vorsteuerüberhängen durch erhebliche Anfangsinvestitionen ist die Ausübung der Option sinnvoll.
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  #10 (permalink)  
Alt 23.06.2012, 17:26
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AW: Gewerbliche Einnahmen eises gemeinnützigen Vereins?

Zitat:
Als einschlägige Ausnahme ziehe ich §4 Nr. 12 UStG heran, "(steuerfrei sind...) die Vermietung und die Verpachtung von Grundstücken"
Die Option ist nur zulässig, wenn der Mieter selbst ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt.
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