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Geschäftsordnung

Dies ist eine Diskussion zu Geschäftsordnung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 22:16
Boardneuling
 
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Geschäftsordnung

Hallo,

eine Frage zur Geschäftsordung eines Gemeinützigen Vereines.

In unserer Satzung steht folgendes
§ 13. GESCHÄFTSORDNUNG
Der Vorstand gibt sich selbst eine Geschäftsordnung. In ihr werden auch alle Richtlinien festgelegt, die das Vereinsleben betreffen.

Bei unserer letzten Vorstandssitzung behauptet ein Vorstandsmitglied, die Geschäftsordnung müsse jährlich neu Beschlossen werden, auch wenn keine Änderungen vorzunehmen sind.

Frage: Ist das so? Oder muss nur bei einer evtl. Änderung neu Beschlossen werden.

Für eine Antwort wäre ich dankbar

Gruß
Chantyman
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  #2 (permalink)  
Alt 12.12.2011, 22:33
V.I.P.
 
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AW: Geschäftsordnung

Abgesehen davon, dass man aufgrund einer so pauschalen Ermächtigung in einer Geschäftsordnung des Vorstands keine wesentlichen Richtlinien des Vereinslebens festlegen kann, ist die Frage doch eher akademischer Natur. Es schadet doch nichts, wenn zumindest ein neu ins Amt gekommener Vorstand eine vom Vorgängervorstand übernommene Geschäftsordnung bestätigt, selbst wenn keine Änderungen vorgenommen werden. Losgelöst von der Amtszeit des Vorstands ist eine Bestätigung aber nicht erforderlich, weder jährlich, noch in einem anderen Rhythmus.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 13.12.2011, 10:27
V.I.P.
 
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AW: Geschäftsordnung

Nur um es mit anderen Worten zu sagen.

Wenn jemand neu in den Vorstand gewählt wird und es besteht dort eine Geschäftsordnung, ist er an diese erstmal gebunden.

Er hat aber jederzeit (das Thema muß natürlich auf die Tagesordnung) das Recht über einzelne Punkte der GO (zum Beispiel die Aufgabenverteilung im Vorstand) zu diskutieren und die Abstimmmung über Änderungen der GO zu verlangen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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