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Gemeinnützigkeit

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinnützigkeit innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 16:42
Boardneuling
 
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Gemeinnützigkeit

In der Satzung steht u.a.
§ 2 (Grundsätze, Zweck, Gemeinnützigkeit)

1. Der Zweck des Vereins besteht in der Förderung des Freizeit-, Breiten-, Leistungs- und Gesundheitssports...

2. Der Verein trägt zum Erhalt des kulturellen Erbes des Ortes und zur Belebung des sportlich-kulturellen Lebens bei

3. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung

4. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

5. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzunggemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

Meine Frage:
Bsp.: Der Verein wird um Unterstützung bei der Ausrichtung eines Dorffestes gebeten, das mittlerweile zur Tradition im Ort geworden ist und soll dort Kaffee und selbstgebackenen Kuchen verkaufen.
1. Kann der Verein benötigte Dinge (Kaffee, Kaffeebecher, Zucker etc.) aus der Vereinskasse bezahlen?
2. Kann der Verein die Einnahmen (nehmen wir mal an, nach Abzug der Kosten zu 1.) in Höhe von 100 Euro für Sportgeräte verwenden, oder den Betrag sogar an den ortsansässigen Kindergarten für die Beschaffung von Sport- und Spielgeräten spenden.

Lt. Aussage des Schatzmeisters würde der Verein seine Gemeinnützigkeit verlieren und der Verein dürfte keine solchen Ausgaben und Einnahmen in den Kassenbüchern haben.

Danke für Eure Hilfe!
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  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 17:06
Senior Mitglied
 
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AW: Gemeinnützigkeit

Ein etwas komplexeres Thema.

Der Verkauf von Kaffee und Kuchen muss erstmal getrennt von der normalen Vereinskasse erfolgen, da ganze ist ein "wirtschaftlicher Betriebszweig" ist und gehört in der Steuerklärung des Vereins da auch rein, dafür gibt es einen Abschnitt im Steuerformular, was der Schatzmeister ja kennen sollte. Es ist dann ein kleines Tochterunternehmen des Vereins.

- Alle notwendigen Ausgaben (Kaffee, Kaffeebecher, Zucker etc.) können dort selbstverständlich aufgeführt werden.

- dieser Betriebszweig darf nicht durch den Hauptverein mit Geld gestützt werden, er muss Gewinn abwerfen.

- der Gewinn kann dann in die Vereinskasse fließen.

Zitat:
in Höhe von 100 Euro für Sportgeräte verwenden, oder den Betrag sogar an den ortsansässigen Kindergarten für die Beschaffung von Sport- und Spielgeräten spenden.
Ja, denn die Förderung von Sport ist Vereinszweck.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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