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Gemeinnütziger Verein Überweisungen ins Ausland

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinnütziger Verein Überweisungen ins Ausland innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 08.11.2011, 15:23
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Gemeinnütziger Verein Überweisungen ins Ausland

Mal angenommen ein gemeinnütziger Verein würde Spendengelder ins Ausland überweisen, was müsste dann bei den Empfänger-Quittungen aus dem Ausland beachtet werden? Was müssten sie enthalten?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2011, 09:06
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AW: Gemeinnütziger Verein Überweisungen ins Ausland

Ein gemeinnütziger Verein muss seine Satzungszwecke unmittelbar erfüllen. Eine Aktivität im Ausland ist zulässig, wenn dadurch das Ansehen Deutschland gefördert wird oder wenn deutsche Bürger gefördert werden.
Das Gebot der Unmittelbarkeit erfordert, dass im Ausland eine Hilfsperson tätig wird. Unter Hilfsperson wird verstanden, dass exakte Aufträge erteilt werden und die Ausführung in geeigneter Weise überwacht wird.
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gemeinnütziger verein, spenden ins ausland

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