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Gemeinnütziger Satzungszweck?

Dies ist eine Diskussion zu Gemeinnütziger Satzungszweck? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 19:57
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Exclamation Gemeinnütziger Satzungszweck?

Guten Abend!

Mal angenommen man möchte einen Verein gründen und dieser soll auch gemeinnützig sein. Wäre dann dieser Vereinszweck gemeinnützig:

Zitat:
1. Zweck des Vereins ist die Förderung der psychosozialen Gesundheitspflege, der Jugendhilfe, der Hilfe für Behinderte und Opfer von Straftaten, sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf Hilfe anderer angewiesen sind.
2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das unentgeltliche Anbieten und Durchführen von Selbsthilfe- und Beratungsangeboten über das Internet für Rat und Hilfe suchende Menschen beiderlei Geschlechts, aller Nationalitäten, Konfessionen und Weltanschauungen. Den hierfür eigens eingerichteten Dienst der Onlineberatungsplattform ...., der fachlich kompetente und kostenlose Beratung an 365 Tagen im Jahr, Hilfestellungen und Lösungsvorschläge bei sozialen und seelischen Problemen anbietet.
3. Der Verein will seine Ziele erreichen, indem er unentgeltliche (Soziale)Beratungen im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten anbietet, Menschen und Gruppen in (psycho-)sozialer Hinsicht unterstützt, geeignetes Informationsmaterial bereitstellt, mit seinen Interessen an die Öffentlichkeit tritt, verantwortungsbewusstes Handeln gegenüber der Politik einfordert oder Projekte Dritter unterstützt, die dem Vereinszweck dienen.
Was sollte man ggf. an den 3 Abschnitten ändern?

LG Linda
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  #2 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 11:56
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AW: Gemeinnütziger Satzungszweck?

Was genau würde denn der Verein machen wollen?
Ich finde das in der jetzigen Form alles etwas "unübersichtlich", aber auch irgendwie doppelt gemoppelt.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 12:23
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AW: Gemeinnütziger Satzungszweck?

Der Verein würde wohl hauptsächlich: Selbsthilfe- und Beratungsangeboten über das Internet anbieten wollen. Nr. 2

Der Verein würde aber vielleicht in der Zukunft auch Öffentlichkeitsarbeit machen wollen.

Was ist den doppelt gemoppelt?
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  #4 (permalink)  
Alt 28.10.2011, 15:59
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AW: Gemeinnütziger Satzungszweck?

1. Zweck des Vereins ist die Hilfe und Unterstützung von körperlich, geistig, psychisch oder chronisch erkranken Menschen und deren Angehörigen.

2. Der Verein fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden.

3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch, Anbieten und Durchführen von Selbsthilfe- und Beratungsangeboten über das Internet. Der Verein stellt dafür eine Onlineplattform bereit. Es wird Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Die Tätigkeit im Verein erfolgt im wesentlichen selbständig und unabhängig von Parteien und Konfessionen.


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Ich als Laie hätte so in etwa begonnen, aber vor Vereinsgründung das zuständige Finanzamt und das Vereinsregister gefragt, denn die beiden entscheiden, der eine über die Gemnützigkeit und der andere über die Satzung.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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