Dies ist eine Diskussion zu Gemeinnütziger Satzungszweck? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Mal angenommen man möchte einen Verein gründen und dieser soll auch gemeinnützig sein. Wäre dann dieser Vereinszweck gemeinnützig: Zitat:
LG Linda |
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| AW: Gemeinnütziger Satzungszweck? Was genau würde denn der Verein machen wollen? Ich finde das in der jetzigen Form alles etwas "unübersichtlich", aber auch irgendwie doppelt gemoppelt.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Gemeinnütziger Satzungszweck? Der Verein würde wohl hauptsächlich: Selbsthilfe- und Beratungsangeboten über das Internet anbieten wollen. Nr. 2 Der Verein würde aber vielleicht in der Zukunft auch Öffentlichkeitsarbeit machen wollen. Was ist den doppelt gemoppelt? |
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| AW: Gemeinnütziger Satzungszweck? 1. Zweck des Vereins ist die Hilfe und Unterstützung von körperlich, geistig, psychisch oder chronisch erkranken Menschen und deren Angehörigen. 2. Der Verein fördert ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke im Interesse des Vereins eingesetzt werden. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch, Anbieten und Durchführen von Selbsthilfe- und Beratungsangeboten über das Internet. Der Verein stellt dafür eine Onlineplattform bereit. Es wird Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt. Die Tätigkeit im Verein erfolgt im wesentlichen selbständig und unabhängig von Parteien und Konfessionen. ========= Ich als Laie hätte so in etwa begonnen, aber vor Vereinsgründung das zuständige Finanzamt und das Vereinsregister gefragt, denn die beiden entscheiden, der eine über die Gemnützigkeit und der andere über die Satzung.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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