Dies ist eine Diskussion zu "Gemeinnützig" oder "nicht Gemeinnützig" innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| "Gemeinnützig" oder "nicht Gemeinnützig" ob mein Beispiel überhaupt in diesem Jura Forum richtig ist weiss ich nicht, aber eventuell kann ja doch jemand was mit diesem Beispiel anfangen : mal angenommen eine Gruppe von Leuten XY engagiert sich ab und an durch Spendenaktionen für an Krebs erkrankte Kinder. Zu diesem Zweck werden gemeinsame Treffen abgehalten bei denen gespendet wird und gespendete Dinge verkauft werden, deren Erlös ebenfalls gespendet wird. Da die Spenden irgendwann einen Bereich von, sagen wir mal, 10000 € pro Jahr erreichen meldet sich das Finanzamt zu Wort. Die Gruppe von Leuten beschliesst darauf hin ihre Tätigkeit als Verein fortzusetzen. Die Gruppe wäre natülrich gerne ein gemeinnütziger Verein, da man das Geld lieber einem guten Zweck zuführen möchte als das Finanzamt daran zu beteiligen. Mit dem geltenden Recht in Sachen Gemeinnützigkeit hat sich die Gruppe vermutlich auch schon befasst. Laut Finanzamt kann die "Gemeinnützigkeit" aber nicht anerkannt werden, da die Einnahmen die gespendet werden sollen "erwirtschaftet" worden sind, durch zB. oben beschriebenen Verkauf diverser gespendeter Gegenstände. Wenn die Gruppe ein Karnevalsverein wäre, wäre das ganz klar gemeinnützig...da die Gruppe ja dann etwas (fragliches *g* ) für die Kultur tun würde.....aber nicht wenn die Gruppe Geld für einen guten Zweck aufbringt. Die Gruppe von Leuten ist natürlich etwas frustriert, da man von dem gesammelten Geld nicht wirklich 25 % an das Finazamt überweisen möchte. Zumal die Gruppe von sich schon glaubt mit ihren Spenden etwas so gutes zu machen das es nicht gerechtfertigt ist das Finanzamt daran zu beteiligen. Ich weiß leider, wie gesagt, nicht ob dieses fiktive Beispiel hier überhaupt richtig ist, oder ob das nicht eher ein fiktiver Fall für ein SteuerForum wäre... Eventuell kann ja trotzdem jemand was zu der Sache sagen. Danke und viele Grüße Andreas |
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| AW: "Gemeinnützig" oder "nicht Gemeinnützig" Moin, das passt schon. Der Verein kann vorliegend die Gemeinnützigkeit erlangen, wenn sein Satzungszweck die Unterstützung und Betreuung von krebskranken Kindern ist. Wirtschaftliche Aktivitäten dürfen als Zweck nicht in der Satzung stehen, sie werden jedoch geduldet, wenn sie "nebenbei" durchgeführt werden. Die Haupttätigkeit muss die Verfolgung des Satzungszwecks sein. Die Körperschaftsteuer für Gewinn aus wirtschaftlichen Aktivitäten wird bei gemeinnützigen Organisationen nicht erhoben, wenn die Einnahmen im Jahr nicht höher als 35.000 Euro sind. Vorliegend sehe ich keine Schwierigkeiten, die Gemeinnützigkeit zu erlangen. |
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| AW: "Gemeinnützig" oder "nicht Gemeinnützig" Ergänzend: Auch die Förderung des Gesundheitswesens wird als gemeinnützig anerkannt. (§ 52 AO (Link)) |
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| verein spenden gemeinnützigkeit steuern |
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