Dies ist eine Diskussion zu Geheime Videoüberwachung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Geheime Videoüberwachung Gesetzt den Fall, in einem Verein kommt es gehäuft sowohl zur Zerstörung von Vereinseigentum (gezieltes "Unbrauchbarmachen" von Vorhängeschlössern an vereinseigenen Kühlschränken ohne echte Einbruchsabsicht), als auch zu anderen seltsamen Phänomenen wie das nächtliche Abschneiden von Blumen, die von anderen engagierten Mitgliedern auf dem Gelände gepflanzt wurden. Man stelle sich vor, dass dies alles zwar Kleinigkeiten sind, der Vorstand des Vereins aber dahinter im Wesentlichen eine Privatfehde vermutet, die der Vorstand auf dem Gelände nicht dulden möchte. In diesem fiktiven Fall möchte der Vorstand also den "Störer" identifizieren und zur Rede stellen. Dürfte der Vorstand in 1,2 in Frage kommenden Räumen des Vereins (und nicht unbedingt auf dem Gelände im Freien, das im Übrigen nur von Mitgliedern betreten werden darf) Videokameras verstecken? Die Satzung des Vereins würde erwartungsgemäß übrigens keinen Passus zu dieser Sache enthalten. Ich würde mich über Hinweise und/oder Links, bzw. Urteile in dieser Angelegenheit sehr freuen. .. ist das überhaupt noch Vereinsrecht oder gehört der Thread in einen anderes Unterforum? -> in diesem Fall sorry! Viele Grüße! |
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| AW: Geheime Videoüberwachung Nach Presseberichten darf selbst die Polizei ohne konkreten Verdachtsfall keine geheimen Videoüberwachungen durchführen. Hier ist zwar ein konkreter Anlass, jedoch scheint mir die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt zu sein: Einerseits relativ harmlose Zerstörungen, andererseits Eindringen in die Privatspähre aller Mitglieder. |
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| AW: Geheime Videoüberwachung Gibt es soetwas wie Öffnungszeiten? Außerhalb dieser Zeiten würde ich es durchaus für möglich halten eine kleine Kamera zu betreiben. Ich denke doch nicht das solches Tun während des normalen Vereinsleben geschieht.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Geheime Videoüberwachung Während der Trainingszeiten wird die Videoüberwachung rechtswidrig sein. Wird bestimmt mächtigen Stunk geben bis hin zu einer Anzeige ... Ausserhalb der Trainingszeiten sollte zur Objektsicherung die Überwachung legitim sein, solange sie sich auf Innenräume oder nicht öffentlich zugängliche Frei- und Zugangsflächen bezieht. Die Überwachung sollte aber schriftlich angekündigt werden (Schreiben an jedes Mitglied und/oder am Aushang). Die Kameras sollten m.E. nicht verdeckt, sondern offen installiert werden ... Vielleicht schreckt allein DAS die "Vandalen" ab, oder die Anlage wird über kurz oder lang selbst zum "Opfer". |
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