Dies ist eine Diskussion zu Gehalt und Honorar innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Gehalt und Honorar Also, mal angenommen es existiert ein gemeinnütziger Verein, indem Misses X als Geschäfsführerin bestellt ist. § GESCHÄFTSFÜHRUNG 1. Die laufende Geschäfte des Vereins führt ein vom Vorstand beauftragter Geschäftsführer. Für die Geschäftsführung erhält der Geschäftsführer eine Aufwendungsentschädigung. Die Höhe richtet sich nach der jeweiligen Tätigkeit und kann vom Vorstand entschieden werden. Misses x ist aber als Sekretärin beim Verein angestellt und auch noch Geschäftsführerin. Sie bekommt also Gehalt x als Halbtagsstelle und ein Honorar als Viertelstelle. Jetzt bleibt aber bei Zusammenveranlagung wesentlich weniger übrig und Honorar und Gehalt geht wohl nicht. Wie kann das Problem gelöst werde. Ideen? Manju |
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