Dies ist eine Diskussion zu Gegen Vereinssanktionen vorgehen innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Gegen Vereinssanktionen vorgehen Ein Vereinsorgan wird fast ausschließlich auf Hinweise von vereinsfremden Personen (Vermittler von Dienstleistungen) tätig. Dabei kann das Vereinsorgan Sanktionen bis zum Ausschluß aussprechen. Und tut dieses gelegentlich auch. Die Begründung der Urteile des Vereinsorgans, stützt sich dabei im Wesentlichen auf Aussagen und schriftliches Material, welches eben von den vereinsfremden Personen erstellt wurde, welches den Vereinsmitgliedern nicht ohne weiteres zugänglich ist. Als zusätzliche Schwierigkeit ist an die Mitgliedschaft auch eine wirtschaftliche Existenz gekoppelt, die bei dem Ausschluß aus dem Verein dahin ist. Mein Frage nun: Sehe ich es richtig, dass zum einen, der Datenschutz verletzt wird und zum anderen ein solches System zur üblen Nachrede einlädt - gibt sogar schriftliche Zeugnisse darüber? Kann man hier also strafrechtlich aktiv werden? Gegen das Vereinsorgan und auch gegen den Vorstand, der dieses System ausdrücklich befürwortet. Nur unregelmäßig und schwach besuchte MVs, haben das Problem bislang nur sehr unzureichend behandelt -die lange Bank :-( Freue mich auch über Tipps. Danke. |
| |||
| AW: Gegen Vereinssanktionen vorgehen Für mich liest sich das so. Ein Vereinsmitglied zieht im Kreise von Nichtmitgliedern kräftig über seinen Verein her oder verhält sich so ähnlich, schafft damit jedenfalls Gründe für einen Vereinsauschluss. Als Zeugen für den Vorfall gibt es also nur Nichtmitglieder. Eines informiert den Vorstand, welcher ein Ausschlussverfahren betreibt. Ich verstehe nicht, was es da zu beanstanden geben soll. Für mich ist es völlig unerheblich, wie der Verein die Vorkommnisse erfährt und wer die Zeugen sind. Entscheident ist der tatsächliche Vorgang.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| vereinsausschluss, vereinsorgan, vereinssanktion, vereinsstrafrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Wie gegen Verleumdung vorgehen? | Bürgerliches Recht allgemein | 24.03.2011 22:11 |
| Wie gegen Zwangsanmeldung der GEZ vorgehen? | Medienrecht und Presserecht | 12.12.2009 23:41 |
| Vorgehen gegen Foreninhaber | Internetrecht | 02.12.2009 22:58 |
| Vorgehen gegen BPlan | Baurecht | 04.08.2008 09:23 |
| Vorgehen gegen Betrug | Verbraucherrecht | 10.07.2008 21:44 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios