Dies ist eine Diskussion zu fristlose Kündigung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| fristlose Kündigung da ich mittlerweile schon einiges gelesen habe und auch anwenden konnte(nochmal dank an @13)habe ich nochmal eine nachfrage. Wir haben Jahresverträge mit der frist von 1 monat zum Jahresende zu kündigen. Wir haben zum 01.03.2006 eine Beitragserhöhung um 12,5% beschlossen(wir der Vorstand, lt Satzung so geregelt)das heißt das der Sportbereich um 2,50 erhöht wird. Eine Kündigung aufgrund Beitragserhöhung konnten wir schon blocken, jetzt führt Herr XXX an, er hätte ja die kündigung zurückgezogen, aber 1 mal ist eine Stunde ausgefallen....und das ist ein Kündigungsgrund!!.......... Weiter führt er an das letztes Jahr ca. 10 % der stunden ausgefallen wären!? Was natürlich nicht stimmt. Auch hier vermuten wir nur eine Suche nach der Nadel im Heuhaufen, da er den letzten Kündigungstermin verschlafen hat. Er zahlt natürlich keinen Beitrag , sein Kind darf nicht mehr trainieren usw..... Wir aber bestehen auf den Vertrag! zwangsläufig auch per Anwalt. Wie sind die chanchen? hat schon mal einer so einen Fall gehabt?? |
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| AW: fristlose Kündigung Hallo, außer in Fällen, in denen die Satzung einem Mitglied explizit ein Recht auf fristlose Kündigung zubilligt, besteht nur das Recht auf fristlose Kündigung "aus wichtigem Grund". Ein "wichtiger Grund" liegt zum einen dann vor, wenn das Mitglied ohne eigenes Verschulden seinen Mitgliedspflichten nicht mehr nachkommen kann (z.B., ganz drastisch, Querschnittslähmung aufgrund eines Unfalles) oder die Erfüllung in unbilliger Weise erschwert wird (z.B. Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel), zum anderen dann, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände ein Verbleib des Mitgliedes in dem Verein bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist eine dem Mitglied unzumutbare, unerträgliche Belastung darstellen würde. Letzteres kann z.B. durch eine exorbitante Beitragserhöhung oder durch plötzliche Arbeitslosigkeit des Mitgliedes eintreten. Ein Ausfall einer Trainingsstunde ist aber mit Sicherheit kein solcher "wichtiger Grund", sodaß eine damit begründete fristlose Kündigung ins Leere laufen wird. JS |
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| AW: fristlose Kündigung Der Ansicht von JotES trete ich bei. Die fristlose Kündigung ist ein absoluter Ausnahmefall und daher bleibt dem Mitglied nichts anderes übrig, als fristgerecht zu kündigen. Eine Fristversäumnis hat sich das Mitglied dabei selbst zuzuschreiben. Für den Fall der Pflichtverletzung durch Nichtzahlung des Beitrags kann das Mahnverfahren (ggf. mit Anwalt) betrieben werden, die Mehrkosten hat das säumige Mitglied dann mit zu tragen.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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| AW: fristlose Kündigung Ja danke ihr zwei! ihr habt meine Meinung bzw. des Vorstandes nur bestätigt. Es ist leider nur schade, das gerade solche Vorgehensweisen, die man durchführen muss, auch immer zu lasten anderer Mitglieder gehen. Denn durch viele Streitigkeiten leidet das Klima natürlich. Aber wir sehen dem gelassen entgegegen.Hätte H. xxxx nicht diesen zweiten Brief verfasst, hätten wir ein persönliches Gespräch gesucht und eine einvernehmliche Lösung gefunden. Aber nun nicht mehr! Nochmal möchte ich danke sagen, das ist ein tolles Forum mit tollen Moderatoren. kawum69 |
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| AW: fristlose Kündigung Zitat:
hier kommen doch etliche Emotionen (Rachegedanken?) ans Licht ... Ihr könntet ja auch einfach abwarten, bis er seine Beiträge trotz Mahnung nicht zahlt und ihn deswegen durch Streichung von der Mitgliederliste wegen ausbleibender Beitragszahlung - sofern in Eurer Satzung vorgesehen, was ja in vielen Vereinen der Fall ist, aus dem Verein ausschliessen; er wird sich wohl nicht darüber beklagen. So aber zwingt Ihr ihn, zu bleiben, obwohl er nicht mehr will. Das ist wohl dem Vereinsklima auch nicht gerade zuträglich. WildGreenWaves |
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| AW: fristlose Kündigung @WildGreenWaves nein keine Emotionen, wirklich nicht! Das problem ist die ehrlichkeit der Leute.....wir haben bisher immer ne gute Lösung bei Problemen gefunden. Nur mit diesem H.XXXX hatten wir von Anfang an "probleme" Da wir ein sehr "junger"Verein sind haben wir so zusagen gerade die Probezeit überstanden, nun haben wir auch mittlerweile Ehrfahrung. Wir hätten in einem persönlichem Gespräch eine Lösung gefunden, für beide seiten, aber das was uns als Vorstand mißfällt,ist, das man ausreden sucht um den Vertrag aufzulösen. Das Problem für die gegenseite ist aber, das es keine Angriffspunkte gibt. deswegen warten wir ab und lassen es wirklich darauf ankommen, zumal seine Tochter gerne bei uns bleiben möchte, sie aber nicht zum training darfund so fördert man die entwicklung seines Kindes auch nicht aber danke auch für die kontroverse Meinung |
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| AW: fristlose Kündigung Wie schon richtig bemerkt, kommt eine Streichung von der Mitgliederliste nur in Betracht, wenn diese in der Vereinssatzung explizit vorgesehen ist. Ansonsten ist eine Mitgliedschaft in einem Verein nicht anderes als ein Vertrag, den man mit dem Verein abschließt und da gilt wieder einmal: Pacta sunt servanda (Verträge müssen eingehalten werden). Man hat sich mit dem Beitritt der Satzung unterworfen und diese in allen Bestimmungen akzeptiert, so dass auch bei einem Austritt die Regeln einzuhalten sind. Kommt eine Ausnahmesituation nicht in Betracht, so ist es für das Mitglied zumutbar, die normale Kündigungsfrist einzuhalten, selbst wenn die Vereinsleistungen nicht mehr in Anspruch genommen werden.
__________________ Gruß 13 Don´t worry, eat Chappi. War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE! ==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <== |
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