Dies ist eine Diskussion zu Frist nach Ausschluss? innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Frist nach Ausschluss? angenommen ein Mitglied wird durch ein satzungsgemäß zuständiges Organ aus einem Verein ausgeschlossen. Das Mitglied beabsichtigt jedoch, gegen den Vereinsausschluss vorzugehen. Wäre das Mitglied mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des Ausschliessungsbeschlusses aus dem Verein bereits ausgeschieden oder gibt es eine Frist, nach deren ungenutzten Verstreichung der Ausschluss erst wirksam wird? |
| |||
| AW: Frist nach Ausschluss? Zitat:
Ein in der Satzung vorgesehenes Einspruchs/Widerspruchsrecht kann lt. Satzung aufschiebende wirkung haben. Wenn die Satzung kein Einspruchs/Widerspruchsrecht vorsieht, kann das ordentliche Gericht angerufen werden. Dies sollte alsbald (3/6 Monate nach Zugang der Ausschlussbeschlusses) erfolgen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Frist nach Ausschluss? Angenommen im Ausschlussbeschluss würde kein Termin genannt und in der Satzung würde zum Ausschluss lediglich stehen: "Der Rechtsweg ist nicht ausgeschlossen." Würde dies bereits bedeuten, dass die Mitgliedschaft weiter besteht, bis ein ordentliches Gericht hierüber entschieden hat? Angenommen es wäre zeitgleich eine Klage anhängig, in welcher auf Einsicht in Vereinsdokumente geklagt wird. Könnte diese Klage vom Gericht abgelehnt werden, weil der Kläger ausgeschlossen wurde? |
| |||
| AW: Frist nach Ausschluss? Zitat:
Zitat:
Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Frist nach Ausschluss? Zitat:
|
| |||
| AW: Frist nach Ausschluss? Zitat:
Vereinsinterne Rechtsbehelfe lesen sich in Vereinssatzungen z.B. so : "Gegen den Ausschlussbeschluss hat das betroffene Mitglied ein Widerspruchsrecht an die Mitgliederversammlung (den Ehrenrat, den Ältestenrat, den Disziplinarausschuss, den ... )." |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Ausschluss aus Verein nach Antragstellung zur JHV | Vereinsrecht | 21.03.2011 14:44 |
| Fristen nach Ausschluss | Vereinsrecht | 21.11.2010 12:07 |
| Frist nach Ausschluss | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 20.11.2010 11:06 |
| Nach Kassenprüfung Ausschluss? | Vereinsrecht | 02.09.2010 09:19 |
| Nach Kassenprüfung Ausschluss? | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 01.09.2010 15:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios