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Frage zur Haftung eines Vorstands

Dies ist eine Diskussion zu Frage zur Haftung eines Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 28.06.2011, 18:49
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Frage zur Haftung eines Vorstands

Hallo,
wie sieht die Haftung bei einem Vereinsvorstand aus, wenn z.B. Gelder gezahlt werden müssen, die Kasse aber leer wäre? Müsste in einem solchen Fall der 1. oder 2. Vorsitzende mit seinem Privatvermögen haften?
Danke für jede Antwort.
G, believer
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 21:50
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AW: Frage zur Haftung eines Vorstands

Der Vorstand haftet nicht.
Möglicherweise ist der Verein zahlungsunfähig. Nach § 42 AO ist der Vorstand verpflichtet, zu prüfen, ob eine Insolvenz anzumelden ist. Bei Versäumung der Insolvenzbeantragung haftet der Vorstand für zukünftig entstehende Verbindlichkeiten.
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