Dies ist eine Diskussion zu Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand gegeben ist folgende Situation: wegen eines Formfehlers sind 3 von 7 Wahlen zu einem Vorstand per Gerichtsurteil als ungültig erklärt worden.(nur diese 3 Wahlen sind von der Gegenseite angefochten worden) die Begründung war das 5 Mitglieder nicht ordnungsgemäß aufgenommen waren bzw die Abstimmung über diese Aufnahmen nicht formgerecht waren(Probezeit, Benachrichtigung aller Vorstandsmitglieder). Jetzt ist nach unserer Lesart der Vorstand wie er zuvor war wieder im Amt. Welche Rechte hat dieser Vorstand?? darf er die strittigen 5 Mitglieder jetzt form- & frist-gerecht aufnehmen oder darf er nur die Wahlwiederholung der 3 angefochtenen Wahlen betreiben???? fragende Grüße |
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand zunächst erklär mal, was es mit dem kommisarischen Vorstand auf sich hat.
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand ich habe das kommissarisch in Anführungszeichen gesetzt weil ich nicht weiß wie ich den Vorstand bezeichnen soll, Fakt ist das die 3 Wahlen als ungültig erklärt wurden(die 3 gegen die geklagt wurde), dadurch ist bis zu einer Neuwahl der Vorstand wie vor der in Frage gestellten Wahl wieder im Amt. |
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand und welche Vorstandsämter mit welchen Zuständigkeiten sind jetzt nicht bzw. wieder mit den alten Mitgliedern besetzt ?
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand der Präsident und seine beiden Vize |
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand Zitat:
Gibt es die Satzungsklausel: Bleibt bis zur Neuwahl im Amt ? Oder woher rührt die Lesart ?
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand siehe Eröffnungsbeitrag: wegen eines Formfehlers sind 3 von 7 Wahlen zu einem Vorstand per Gerichtsurteil als ungültig erklärt worden.(nur diese 3 Wahlen sind von der Gegenseite angefochten worden) |
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand Mir ist nicht klar, ob die früheren (bisherigen) Amtsinhaber wieder im Amt sind, oder der Vorstand unvollständig besetzt ist. Vermutlich könnte der Restvorstand keine Versammlung einladen, da dies nach Satzung dem ausgeschiedenen Amtsinhabern oblag.
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand einer der Vize ist auf der JHV nicht wie von Ihm gewollt zum Präsident gewählt worden, daraufhin hat er gegen die Wahl geklagt[die Wahl des Präsi, des 1ten Vize und des 2ten Vize, die anderen 4 wurden (noch) nicht beanstandet] das Gericht hat diese 3 Wahlen für ungültig erklärt(Formfehler bei der Aufnahme von Mitgliedern --> daher keine Stimmberechtigung für diese)und so wie wir es sehen damit den Stand vor der JHV mit dem damals im Amt befindlichen Vorstand wieder hergestellt( so sieht es jetzt wohl auch einer der Kläger) die Frage ist nun welche Rechte hat der Vorstand: nur die 3 ungültigen Wahlen wiederholen zu lassen? oder hat er alle rechte und kann dann auf einer Vorstandssitzung form- und frist- gerecht die beanstandete Aufnahme von Mitgliedern zu beschließen oder ab zu lehnen und danach eine außerordentliche Mitgliederversammlung durchzuführen um alle Wahlen zu wiederholen damit nicht die nächste Klage gegen eine der anderen 4 Wahlen(woran nach Urteil nicht stimmrechtigte Mitglieder beteiligt waren) eingereicht werden kann? |
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| AW: Frage zu einem "kommisarischen" Vorstand Bitte Frage #6 richtig und vollständig beantworten. Ich verstehe immer noch nicht, warum die 3 früheren Amtsinhaber wieder im Amt sein sollen.
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