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Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt

Dies ist eine Diskussion zu Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.06.2011, 20:04
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Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt

Hallo,
ist es zulässig, dass ein Verein (angeblich) offene Beitragsforderungen auch noch 1,5 Jahre nachdem das Mitglied aus dem Verein ausgetreten ist, geltend machen will?
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  #2 (permalink)  
Alt 18.06.2011, 22:42
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AW: Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt

Ja, die Verjährungsfrist beträgt 4 Jahre !!
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 12:14
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AW: Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt

Warum 4 Jahre und nicht die gesetzliche Frist von 3 Jahren?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 15:34
772 772 ist gerade online
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AW: Forderung von Mirgliedsbeiträgen nach Vereinsaustritt

<Spekulation>
Weil die Forderung meist am 1.1. entsteht und die Verjährung erst nach 365 Tagen einsetzt(?)
</Spekulation>
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