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Filmen bei Versammlung

Dies ist eine Diskussion zu Filmen bei Versammlung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 04.02.2010, 17:34
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Filmen bei Versammlung

Hallo liebe gemeinde, darf man eingentlich z. b. bei einer Jahreshauptversammlung die komplette versammlung Filmen, vorausgesetzt natürlich die anwesenden mitglieder wurden vorher darüber informiert und kann dann evtl das videoband als beweis dienen.

danke für die hinweise
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  #2 (permalink)  
Alt 04.02.2010, 18:43
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AW: Filmen bei Versammlung

Wenn die Mitglieder darüber informiert worden sind, können die Aufnahmen auch intern ausgewertet werden. Bei eventuellen Auseinandersetzungen über den Ablauf der Versammlung oder über den Inhalt von Äußerungen kann der Film als Beweismittel dienen.
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  #3 (permalink)  
Alt 05.02.2010, 11:56
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AW: Filmen bei Versammlung

danke für die antwort
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Alt 05.02.2010, 16:24
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AW: Filmen bei Versammlung

Bei Aufnahmen mit Bild oder Tonträgern muss jede einzelne Person seine Zustimmung geben, gibt jemand diese nicht, darf er nicht gefilmt oder vertont werden, außer, er ist in einem direktem Dialog mit der Person die aufnimmt weil dies die Beweisführung der eigenen Person sichert.

Ich hab mich damit auch schon beschäftigt und werde es genauso bei einer unserer kommenden Streitsitzungen aufnehmen.
__________________
gruss vom
Junggesellen1
_________________________
Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.
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