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Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Dies ist eine Diskussion zu Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 08.01.2012, 01:28
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Question Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Mal angenommen der erste Vorsitzende(mit Einverständnis seines Stellvertreters und des Jugendwarts) eines Vereins findet es enorm lästig mit anderen Vorstandsmitgliedern-Kassenwart,Freizeitwart,Pressewart- zusammen zu Arbeiten.Da die anfallenden Aufgaben der unbequemen "Mitarbeiter" trotzdem bearbeitet werden müssen,übergibt er kurzerhand seiner Ehefrau(nicht Mitglied im Verein)die Bereiche Kasse,Presse.Der folgsame Jugendwart ist sofort dabei die Aufgabe des Freizeitwartes mit zu übernehmen.Unmut macht sich breit bei den Aktiven Mitgliedern.
In absehbarer Zeit ist die Mgv.Die unliebsamen Vorstandsmitglieder treten von Ihren Ämtern zurück.
Welche möglichkeiten hat die Mitgliederversammlung solchen Handlungen ein Ende zu setzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 10:11
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Zitat:
Welche möglichkeiten hat die Mitgliederversammlung solchen Handlungen ein Ende zu setzen?
Einen anderen zum Vorsitzenden zu wählen.
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  #3 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 10:55
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

ugoetze hat den Weg schon gezeigt

noch ein Hinweis dazu
Sollte die Amtszeit noch nicht rum sein, so muss noch der Punkt "Abwahl des Vorstand" auf die Tagesordnung. Dafür gibt es den § 37 im BGB - Berufung auf Verlangen einer Minderheit. Die Satzung kann einen anderen Prozentsatz als Minderheit festlegen.


Ein Verein hat den Vorstand, den sich die Mehrheit der Mitglieder wünscht.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #4 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 14:32
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Angenommen die unzufriedenen Mitglieder reichen die Aufnahme TOP "Vorstands Abwahl" früh genug beim Vorsitzenden ein,gehen alle änderungswilligen Mitglieder davon aus das eine Aufnahme des TOPs nicht stattfinden wird.Wie sollten sich unzufriedene Mitglieder auf der MGF verhalten?Würde der Punkt unter "Sonstiges" angesprochen,kann ein Beschluss nicht gefasst werden.
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  #5 (permalink)  
Alt 08.01.2012, 15:33
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Erbsenzähler hat doch auf § 37 BGB hingewiesen.
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  #6 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:20
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Question AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Die Satzung besagt: Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstage schriftlich beim Vorstand einzureichen.Später gestellte Anträge auf Satzungsänderung werden nicht,andere Anträge werden nur behandelt,wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei vierteln der anwesenden Mitglieder beschließt.
Die Frage dazu:
Bezieht sich die drei viertel Mehrheit nur auf später gestellte Anträge?
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  #7 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:30
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Zitat:
Bezieht sich die drei viertel Mehrheit nur auf später gestellte Anträge?
Später gestellte Anträge auf Satzungsänderung werden nicht behandelt.

Andere Anträge werden nur behandelt,wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei vierteln der anwesenden Mitglieder beschließt.

Andere Anträge (also keine Satzungsänderung) müssen von der Mehrheit erst auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtssprechung dass außer Satzungsänderungsanträge auch Anträge auf Wahl ode Abwahl des Vorstandes nicht durch "Dringlichkeitsanträge" nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen.
__________________
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  #8 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:54
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtssprechung dass außer Satzungsänderungsanträge auch Anträge auf Wahl ode Abwahl des Vorstandes nicht durch "Dringlichkeitsanträge" nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen.[/QUOTE]

Also sollten die unzufreidenen Mitglieder früh genug schriftlich den TOP einreichen damit dies auf die Einladung kommt?
(sorry wenn die unwissende wieder nachfragen muß)
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  #9 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 18:58
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Zitat:
Also sollten die unzufreidenen Mitglieder früh genug schriftlich den TOP einreichen damit dies auf die Einladung kommt?
(sorry wenn die unwissende wieder nachfragen muß)
Ich finde die Satzungsregelung halbherzig, da sie den Vorstand ja nicht zwingt, vor der Festlegung der Tagesordnungspunkte eingehende Anträge der Mitglieder in die Tagesordnung zu übernehmen.
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  #10 (permalink)  
Alt 11.01.2012, 19:15
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AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder

Leider ist dann die möglichkeit sich vom amtierenden Vorstand zu trennen dank der -leider-halbherzigen Satzung erst mal verschoben.Wer und wie viele Mitglieder zur JHV kommen ist nie absehbar.
für die Hilfe,prima das es das Forum gibt
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