Dies ist eine Diskussion zu Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| In absehbarer Zeit ist die Mgv.Die unliebsamen Vorstandsmitglieder treten von Ihren Ämtern zurück. Welche möglichkeiten hat die Mitgliederversammlung solchen Handlungen ein Ende zu setzen? |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Zitat:
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder ugoetze hat den Weg schon gezeigt noch ein Hinweis dazu Sollte die Amtszeit noch nicht rum sein, so muss noch der Punkt "Abwahl des Vorstand" auf die Tagesordnung. Dafür gibt es den § 37 im BGB - Berufung auf Verlangen einer Minderheit. Die Satzung kann einen anderen Prozentsatz als Minderheit festlegen. Ein Verein hat den Vorstand, den sich die Mehrheit der Mitglieder wünscht.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Angenommen die unzufriedenen Mitglieder reichen die Aufnahme TOP "Vorstands Abwahl" früh genug beim Vorsitzenden ein,gehen alle änderungswilligen Mitglieder davon aus das eine Aufnahme des TOPs nicht stattfinden wird.Wie sollten sich unzufriedene Mitglieder auf der MGF verhalten?Würde der Punkt unter "Sonstiges" angesprochen,kann ein Beschluss nicht gefasst werden. |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Erbsenzähler hat doch auf § 37 BGB hingewiesen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| Die Satzung besagt: Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem Versammlungstage schriftlich beim Vorstand einzureichen.Später gestellte Anträge auf Satzungsänderung werden nicht,andere Anträge werden nur behandelt,wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei vierteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Die Frage dazu: Bezieht sich die drei viertel Mehrheit nur auf später gestellte Anträge? |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Zitat:
Andere Anträge werden nur behandelt,wenn die Mitgliederversammlung dies mit einer Mehrheit von drei vierteln der anwesenden Mitglieder beschließt. Andere Anträge (also keine Satzungsänderung) müssen von der Mehrheit erst auf die Tagesordnung gesetzt werden. Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtssprechung dass außer Satzungsänderungsanträge auch Anträge auf Wahl ode Abwahl des Vorstandes nicht durch "Dringlichkeitsanträge" nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Inzwischen ist es wohl gefestigte Rechtssprechung dass außer Satzungsänderungsanträge auch Anträge auf Wahl ode Abwahl des Vorstandes nicht durch "Dringlichkeitsanträge" nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden dürfen.[/QUOTE] Also sollten die unzufreidenen Mitglieder früh genug schriftlich den TOP einreichen damit dies auf die Einladung kommt? (sorry wenn die unwissende wieder nachfragen muß) |
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Zitat:
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| AW: Erster Vorsitzender übergeht Vorstandsmitglieder Leider ist dann die möglichkeit sich vom amtierenden Vorstand zu trennen dank der -leider-halbherzigen Satzung erst mal verschoben.Wer und wie viele Mitglieder zur JHV kommen ist nie absehbar. für die Hilfe,prima das es das Forum gibt |
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