Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ermäßigter Beitrag

Dies ist eine Diskussion zu ermäßigter Beitrag innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 22:30
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2008
Beiträge: 4
Keine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Uwe1985 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
ermäßigter Beitrag

Hallo

vielleicht könnt ihr mir bei folgender Aufgabe helfen:


Man nehme an, Person A (Student 26 Jahre, seit 2 Jahren an einer dt. Universität eingeschrieben) tritt neu am 24.10.2011 in einen Sportverein ein. Von mehreren anderen Mitgliedern weiß A, dass diese einen ermäßigten Beitrag in 2011 zahlen, weil sie ordnungsgemäß an einer deutschen Hochschule als Studenten eingeschrieben sind.
A unterschreibt jedoch einen Mitgliedsantrag auf dem nur nach über und unter 18 jährigen Personen unterschieden wird (unter 18jährige zahlen weniger)! A geht davon aus, dass er für 2011 ermäßigten Beitrag zahlen kann, da alle anderen Studenten diese Vergünstigung auch bekommen. Nun wird laut Vereinsführung erst zum 01.01.2012 entschieden, dass Studenten einen ermäßigten Betrag erhalten bzw. zu zahlen haben.

Gibt es einen Möglichkeit für A, für die ersten 3 Monate seiner Mitgliedschaft in 2011 ermäßigte Beitragszahlung zu verlangen?
Könnte sich A eventuell, unter Berufung auf das Vereinsrecht Einsicht in die Beitragszahlung anderer Mitglieder verlangen, um so nach Ansatz der Gleichberechtigung aller Mitglieder ermäßigten Beitrag für 2011 zu verlangen?

Für eure Hilfen bei dieser Aufgabe wäre ich sehr dankbar!!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 09:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: ermäßigter Beitrag

Zitat:
Von mehreren anderen Mitgliedern weiß A, dass diese einen ermäßigten Beitrag in 2011 zahlen, weil sie ordnungsgemäß an einer deutschen Hochschule als Studenten eingeschrieben sind.
Dann mußte A sich darum kümmern, auf welcher Grundlage dieses erfolgt und die dafür erforderlichen Voraussetzungen schaffen.

Zitat:
A geht davon aus, dass er für 2011 ermäßigten Beitrag zahlen kann, da alle anderen Studenten diese Vergünstigung auch bekommen.
Dieser (geheime) Vorbehalt ist unerheblich. (§ 116 BGB)

Zitat:
Nun wird laut Vereinsführung erst zum 01.01.2012 entschieden, dass Studenten einen ermäßigten Betrag erhalten bzw. zu zahlen haben.
Auch dafür wird es eine Grundlage geben.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.097
100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: ermäßigter Beitrag

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Dieser (geheime) Vorbehalt ist unerheblich. (§ 116 BGB)
Einen Vorbehalt i. S. d. § 116 BGB sehe ich hier nicht. Vielmehr handelt es sich um einen Irrtum, der zur fristlosen Kündigung berechtigen kann - das Geld für die ersten drei Monate gibt es in der Regel aber nicht zurück.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 20:41
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.097
100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: ermäßigter Beitrag

Zitat:
Zitat von Uwe1985 Beitrag anzeigen
Gibt es einen Möglichkeit für A, für die ersten 3 Monate seiner Mitgliedschaft in 2011 ermäßigte Beitragszahlung zu verlangen?
Das kann man so pauschal nicht beantworten - es käme darauf an, ob der Vorstand wusste oder wissen musste, dass A davon ausging, nur einen ermäßigten Beitrag zahlen zu müssen. Allein aufgrund des Sachverhalts kann man das nicht eindeutig bejahen.

Dann bleibt die Idee mit dem Gleichbehandlungsgebot. Die ist interessant, aber schwierig zu verfolgen. Zum einem müsste die Ermäßigung für die Stundenten überhaupt rechtmäßig sein, also insbesondere nicht satzungswidrig. Ob sie das ist, weiß man hier noch nicht. Und dann müsste dargelegt werden, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, A anders zu behandeln als die anderen - der Verein hat hier einen Spielraum; willkürliche Ungleichbehandlung darf allerdings nicht erfolgen.

Vorweg steht natürlich die Frage, ob die anderen überhaupt ermäßigten Beitrag zahlen. Hat A einen Auskunftsanspruch gegen den Verein? Mit etwas Mühe denkbar. Dann aber nicht darauf, wer konkret ermäßigten Beitrag zahlt, sondern nur darauf, ob ermäßigte Beiträge gezahlt werden und aus welchen Gründen.
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
Wenn der Beitrag hilfreich / erfreulich / erheiternd / erhellend / anregend war, wird der Verfasser durch eine Bewertung (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) motiviert, weitere solcher Beiträge zu verfassen.
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 25.01.2012, 21:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: ermäßigter Beitrag

Zitat:
Vorweg steht natürlich die Frage, ob die anderen überhaupt ermäßigten Beitrag zahlen.
Für mich müßte es heißen, ob ALLE anderen Studenten ermäßigten Beitrag zahlen.
Wenn der Verein irgendwie/wo begründete unterschiedliche Behandlungen (Mitgliedsdauer, Familenmitgliedschaft, Einkommensverhältnisse o.a.) macht, muß er hier nicht auch so handeln.
Das Gleichbehandlungsargument ist ohne alle Details nicht zu beurteilen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fitnessstudio - ermäßigter Beitrag Sportrecht 02.01.2010 00:04
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungen Nachrichten: Steuern und Wirtschaft 01.09.2008 16:30
Ermäßigter Steuersatz für Reproduktionen von Kunstprodukten??? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 07.11.2007 09:38
LSG: Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Sondennahrung Nachrichten: Recht & Gesetz 25.09.2007 14:46
PKV: Beitrag Anwartschaft verdoppelt, aktiver Beitrag konstant. Entkopllung legitim? Versicherungsrecht 13.12.2005 16:41





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN