Dies ist eine Diskussion zu Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? ein Vereinsvorstand behauptet, die Verweigerung seiner Entlastung sei rechtlich nur möglich bei tatsächlichen Verstößen gegen die Satzung oder das Vereinsrecht. Es sei nicht statthaft, der Unzufriedenheit mit seiner Vorstandsarbeit mittels Entlastungsverweigerung Ausdruck zu verleihen. Stimmt das so? Herzlichst Jonathan |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Niemand hat einen Anspruch auf Erteilung der Entlastung. Dieser Anspruch ist gerichtlich nicht durchsetzbar. Niemand kann "gezwungen" werden, für eine Entlastung zu stimmen. Warum jemand gegen eine Entlastung ist oder warum er sich nicht an einer Abstimmung über die Entlastung beteiligt braucht nicht begründet zu werden. |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Ich bedanke mich herzlich, ugoetze, weil dies auch gleichzeitig die Frage beantwortet, ob ein Recht eines Vorsitzenden auf Begründung der Nichtentlastung besteht, was von diesem behauptet wird. Allerdings hätte er nach unserem Wissen die Möglichkeit zur negativen Feststellungsklage...? Müsste nicht spätestens hier begründet werden, dass z.B. kein Schadensersatz geltend gemacht würde, aber die Verweigerung eben doch in der Person des Vorsitzenden begründet ist? Jonathan |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Zitat:
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Zitat:
Im Übrigen: Vertrauen kann man nicht erzwingen !!
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Im Übrigen: Vertrauen kann man nicht erzwingen !![/QUOTE] wie wahr!! herzlichen Dank Spezi-3 Jonathan |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Zitat:
Aber, noch als Ergänzung, die Entlastung würde nur für die Dinge gelten die der MV zu Zeitpunkt der Entlastung bekannt waren. Es ist kein Freischein.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? @Erbsenzähler, Zitat:
Nimm mal an, der Vorstand gibt bekannt dass irgend ein Vertrag abgeschlossen wurde und die negativen Folgen des Vertrages stellen sich erst im nächsten Jahr heraus. Ich finde die Zeiträume (zum Beispiel Ereignis in 12/2009 und Entlastung in 4/2010) zu eng.
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| AW: Entlastungsverweigerung nur bei rechtlichen Verstößen? Zitat:
Wenn der Vorstand andersherum aber die negativen Folgen schon kannte und bei der Bekanntgabe arglistig verschwiegen hat, dann hilft ihm auch die Entlastung nicht. Die Rechtsfolgen einer Entlastung werden offenbar von vielen Menschen deutlich überschätzt. |
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