Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

entlastung vorstand

Dies ist eine Diskussion zu entlastung vorstand innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 17:52
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, manne542 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
entlastung vorstand

habe eine frage
wenn die revision eine stunde vor anfang der mv die finanzen als richtig erklärt und unterschreibt, kann sie dann aber nach dem der vorsitzende und schatzmeister den rechenschaftsbericht abgelegt haben, die entlastung unter vorbehalt erklären? darf eine abstimmung " unter vorbehalt" erfolgen? und darf anschliesend eine wahl durchgeführt werden? wer kann antwort geben?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 19:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Jan 2008
Ort: Bundesstadt
Beiträge: 9.110
99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)99% positive Bewertungen (9110 Beiträge, 1039 Bewertungen)  
AW: entlastung vorstand

Die MV stimmt grundsätzlich über eine Entlastung ab. Sie bedeutet aber nicht ein "Generalpardon" für den Vorstand/Vorsitzenden. Vorgänge, die der MV nicht bekannt sind, sind auch von der Entlastung nicht betroffen.
Auch wenn keine Entlastung erteilt wurde, ist eine Wahl in vollem Umfang gültig.
Die Nicht-Entlastung bedeutet nur, dass hier noch Vorgänge nicht zur Zufriedenheit abgewickelt sind. Es herrscht also Mißtrauen.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2009, 20:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: entlastung vorstand

Hallo,
die Vorgänge "Entlastung" und "Bestellung des Vorstandes" haben nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun. Sie sind vollkommen voneinander unabhängig.

Nicht die Revision sondern die MV erteilt die Entlastung. Die Ergebnisse und Empfehlungen der Revision sind dabei eine wichtige Entscheidungsgrundlage - in der Regel sogar die einzige.
Dennoch kann die MV auch gegen die Empfehlung der Revision beschließen.

Die Entlastung muss nicht vollumfänglich erteilt werden. Sie kann auf bestimmte Geschäftsvorgänge beschränkt werden. Es ist auch möglich, einige Vorstandsmitglieder zu entlasten, andere hingegen nicht. Die Entscheidung der MV muss nicht begründet werden.

Einen Anspruch auf Entlastung gibt es in aller Regel nicht.

JotEs
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 10:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 17
Keine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: entlastung vorstand

Moin!
Was zieht eine "Nicht-Entlastung" des Vorstandes nach sich?

Der Vorstand nimmt es zur Kenntnis, klammert das entsprechende Thema aus und fährt dann in der Tagesordnung weiter fort?
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 12:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: entlastung vorstand

Hallo,
Zitat:
Zitat von bszocher
Was zieht eine "Nicht-Entlastung" des Vorstandes nach sich?
Fast nichts. Die Entlastung bedeutet nichts weiter, als den Verzicht des Vereines auf die Geltendmachung evtl. bestehender, bekannter Ansprüche gegen den Vorstand. Nichtentlastung bedeutet dementsprechend, dass der Verein einen solchen Verzicht nicht explizit ausspricht. Damit bleibt der Vorstand auch weiterhin dem Verein gegenüber haftbar, falls sich ein Haftungsfall ergeben sollte. Hat aber der Vorstand nichts "angestellt", dann kann ihm auch eine Nichtentlastung egal sein.

Zitat:
Zitat von bszocher
Der Vorstand nimmt es zur Kenntnis, klammert das entsprechende Thema aus und fährt dann in der Tagesordnung weiter fort?
Auszuklammern gibt es da nichts. Über die Entlastung wurde doch abgestimmt. Entweder, der Vorstand wurde entlastet oder er wurde nicht entlastet. Mit der Abstimmung darüber ist das Thema abgehakt und es kann in der Tagesordnung weiter fortgefahren werden.

Die Durchsetzung sich eventuell ergebender Ansprüche des Vereines gegen den nichtentlasteten Vorstand ist Aufgabe des nächsten Vorstandes, da sich der nichtentlastete aktuelle Vorstand vermutlich eher nicht selbst zur Haftung heranziehen wird ...

JotEs
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 13:10
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 17
Keine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: entlastung vorstand

Zitat:
Zitat von JotES
.....
Die Durchsetzung sich eventuell ergebender Ansprüche des Vereines gegen den nichtentlasteten Vorstand ist Aufgabe des nächsten Vorstandes, da sich der nichtentlastete aktuelle Vorstand vermutlich eher nicht selbst zur Haftung heranziehen wird ...

JotEs
Tja da der nicht entlastete Vorstand im Amt bleibt kann er ja weitermachen wie er möchte.
Im fiktiven Fall hat er sich über die Satzung hinwegesetzt und würde den Jahresbeitrag ohne Mitgliederbeschluss verändern. Zusätzlich werden den meisten Mitglieder grundlegende Dinge zur Ausübung des Hobbys entzogen mit dem Hinweis, dass man ja Handball- statt Fussballspielen kann hätte ja beides mit einem Ball zu tun.

Aber ich seh mehr und mehr die Rolle des "Windmühlenbezwingers" auf uns zukommen.
Da bleibt wirklich nur die einzige Möglichkeit:
DEN ÄRGER IM VEREIN nach aussen tragen und durch dieses den Eigentümer zum Entzug des Vereinsgeländes zu bringen. Das Gelände kann er sowieso für das Doppelte an den nächsten Verein weiterverpachten, da mehr als nur 1 Handvoll Vereine auf das Gelände scharf sind.
Vorgabe des Eigentümers: Ruhe sonst Entzug des Geländes.
Wenn man nicht mehr gemeinschaftlich dem Hobby nachgehen kann, dann muss man dafür sorgen, rein fiktiv, dass auch der Diktator keinen "Spielplatz" mehr hat.

Deutschland deine Vereine.......
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 16:12
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2005
Beiträge: 1.059
98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1059 Beiträge, 98 Bewertungen)  
AW: entlastung vorstand

Zitat:
Zitat von bszocher
Tja da der nicht entlastete Vorstand im Amt bleibt kann er ja weitermachen wie er möchte.
Im fiktiven Fall hat er sich über die Satzung hinwegesetzt und würde den Jahresbeitrag ohne Mitgliederbeschluss verändern.
Eine solche Beschlussfassung entgegen der Satzung ist unwirksam. Als Mitglied würde ich mich einfach nicht danach richten und statt dessen den bisherigen Beitrag zahlen.

Zitat:
Zitat von bszocher
Zusätzlich werden den meisten Mitglieder grundlegende Dinge zur Ausübung des Hobbys entzogen mit dem Hinweis, dass man ja Handball- statt Fussballspielen kann hätte ja beides mit einem Ball zu tun.
Hmm, wenn der Vorstand entgegen den Interessen der meisten Mitglieder handelt, dann versthe ich nicht, wie er die Vorstandswahlen überstehen konnte ... ?

Zitat:
Zitat von bszocher
Deutschland deine Vereine.......
manchmal muss man aber auch sagen: Deutschland, deine Vereinsmitglieder ...

JotEs
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.01.2009, 21:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 17
Keine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bszocher hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: entlastung vorstand

Zitat:
Zitat von JotES
......
Hmm, wenn der Vorstand entgegen den Interessen der meisten Mitglieder handelt, dann versthe ich nicht, wie er die Vorstandswahlen überstehen konnte ... ?
Im fiktiven Fall, war zur Wahl die "Welt" noch in Ordnung.
Bei Vorstand Nr. 2 waren es auch nur 2 Stimmen über der einfachen Mehrheit.
DAS reichte aus zur Wiederwahl......

... und seit einem 3/4 Jahr spielt der Vorstand "wilde Sau" hat sich aber hinter einer in der Satzung festgeschriebenen 2/3 Mehrheit + 1 Stimme gegen vorzeitige Abwahl abgesichert.

2/3 + 1 bekommt man schlecht wenn 1/3 des Vereines (gesamter Vorstand + Kinder + Hund und Katze) zu einer Familie gehören.

Wie gesagt alles rein fiktiv.... und rein fiktiv werd ich das Ballspielen auf diesem Rasen eintellen. Evtl. hat mein Sohn dann auch keinen Lust mehr und wir machen Hallen-Halma.

Muss man sportlich mit viel viel Humor sehen......
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 23.01.2009, 01:04
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 32
Keine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lopa hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: entlastung vorstand

[QUOTE=bszocher]Moin!
Was zieht eine "Nicht-Entlastung" des Vorstandes nach sich?
QUOTE]

Der Vorstand darf nur noch bei Tageslicht das Haus verlassen und wird im Dorf überall dumm angeguckt...
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Antrag auf geheime Entlastung. Darf Vorstand mit abstimmen? Vereinsrecht 21.04.2010 22:56
Entlastung Vereinsrecht 10.03.2010 09:34
Entlastung von Vorstand und Kassenwart Vereinsrecht 20.02.2008 17:15
Entlastung des Vorstands Vereinsrecht 14.02.2008 12:33
Entlastung Vorstand bei e.V. Vereinsrecht 28.08.2006 19:07





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN