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Entlastung Ex-Vorstandsmitglieder

Dies ist eine Diskussion zu Entlastung Ex-Vorstandsmitglieder innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 04.09.2007, 20:19
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Entlastung Ex-Vorstandsmitglieder

Hallo liebe Forumler !!!

Ich bin momentan dabei eine Einladung für eine ausserordentliche MV zu schreiben.

Hintergrund, mehrere Vorstandsmitglieder (2 Vorsitzende, Schriftführer und Jugendwart) haben ihr Amt vorzeitig niedergelegt. Die übrigen VM bleiben im Amt.

Muss ich als TOP "Entlastung der VM, die ihr Amt vorzeitig niedergelegt haben" mit aufnehmen ?

Wie formuliere ich am besten ?

Für eine schnelle Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar. Die Einladungen muessen nämlich schnellstmöglich raus...*zeitdruck *

Vielen lieben Dank
schirm
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Alt 04.09.2007, 22:29
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AW: Entlastung Ex-Vorstandsmitglieder

Eine Entlastung kann genauso gut auf der nächsten ordentlichen MV erfolgen. Im Grunde sollen doch nur die vakanten Posten nachgewählt werden, damit der VS wieder vollzählig und damit auch beschlussfähig ist. Deshalb muss die aoMV nicht gleich zur ordentlichen MV umfunktioniert werden. Die Zurückgetretenen bleiben auch nach dem Rücktritt für ihre Amtszeit in der Pflicht für den Fall, dass Ungereimtheiten auftreten sollten. Das kann bis zur Regresspflicht gehen.
__________________
Gruß
13
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