Dies ist eine Diskussion zu Entlastung des Vorstandes innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Entlastung des Vorstandes Aufgrund interner Differenzen im damaligen Vorstand trat der Vorsitzende zurück und es wurde ein neuer Vorstand gewählt. Allerdings fand keine saubere Buchung der EInnahmen und Ausgaben statt. Außerdem wurde der neue Vorstand nicht im Vereinsregister eingetragen. Jetzt wurden ich und mein Nachbar gebeten die Revision zu machen um den Vorstand auf der nächsten MV zu entlasten. Wenn sich jetzt herausstellen sollte das eine Entlastung aufgrund unsauberer Bunchungen nicht möglich ist, wer ist dann verantwortlich bzw. wem soll man dann eine Entlastung erteilen. Oder besser gesagt was passiert wenn man den Vorstand nicht Entlastung erteilen kann? |
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| AW: Entlastung des Vorstandes Hallo, Zitat:
Das bedeutet nicht mehr (und nicht weniger), als dass der Verein sich die Möglichkeit offen hält, ggf. noch Schadensersatzforderungen an den Vorstand herantragen zu können. Nach einer Entlastung ist das in aller Regel nicht mehr möglich. Mehr bedeutet eine Nichtentlastung nicht. Insbesondere können auch die nicht entlasteten Vorstandsmitglieder im Amt bleiben, müssen also nicht zurücktreten, und sie können auch wiedergewählt werden. Einen Anspruch auf Entlastung gibt es grundsätzlich nicht, allerdings kann ein nicht entlasteter Vorstand gerichtlich feststellen lassen, dass keine Ansprüche des Vereines gegen ihn bestehen. JotEs |
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| AW: Entlastung des Vorstandes Zitat:
Dazu muß sich der Verein aber vorher irgendwelcher Ansprüche gerühmt haben.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: Entlastung des Vorstandes Richtig, das hatte ich zu schreiben versäumt. JotEs |
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