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Entlastung des Vorstandes

Dies ist eine Diskussion zu Entlastung des Vorstandes innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 08:40
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Entlastung des Vorstandes

Vor einigen Jahren wurde unser e.V. gegründet.

Aufgrund interner Differenzen im damaligen Vorstand trat der Vorsitzende zurück und es wurde ein neuer Vorstand gewählt.

Allerdings fand keine saubere Buchung der EInnahmen und Ausgaben statt.

Außerdem wurde der neue Vorstand nicht im Vereinsregister eingetragen.

Jetzt wurden ich und mein Nachbar gebeten die Revision zu machen um den Vorstand auf der nächsten MV
zu entlasten.

Wenn sich jetzt herausstellen sollte das eine Entlastung aufgrund unsauberer Bunchungen nicht möglich ist,
wer ist dann verantwortlich bzw. wem soll man dann eine Entlastung erteilen.

Oder besser gesagt was passiert wenn man den Vorstand nicht Entlastung erteilen kann?
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  #2 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 10:48
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AW: Entlastung des Vorstandes

Hallo,
Zitat:
Zitat von legath
Oder besser gesagt was passiert wenn man den Vorstand nicht Entlastung erteilen kann?
dann ist der Vorstand nicht entlastet.
Das bedeutet nicht mehr (und nicht weniger), als dass der Verein sich die Möglichkeit offen hält, ggf. noch Schadensersatzforderungen an den Vorstand herantragen zu können. Nach einer Entlastung ist das in aller Regel nicht mehr möglich.

Mehr bedeutet eine Nichtentlastung nicht. Insbesondere können auch die nicht entlasteten Vorstandsmitglieder im Amt bleiben, müssen also nicht zurücktreten, und sie können auch wiedergewählt werden.

Einen Anspruch auf Entlastung gibt es grundsätzlich nicht, allerdings kann ein nicht entlasteter Vorstand gerichtlich feststellen lassen, dass keine Ansprüche des Vereines gegen ihn bestehen.

JotEs
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  #3 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 12:32
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AW: Entlastung des Vorstandes

Zitat:
allerdings kann ein nicht entlasteter Vorstand gerichtlich feststellen lassen, dass keine Ansprüche des Vereines gegen ihn bestehen.
kleine aber für mich wichtige Ergänzung.

Dazu muß sich der Verein aber vorher irgendwelcher Ansprüche gerühmt haben.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 12:43
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AW: Entlastung des Vorstandes

Richtig, das hatte ich zu schreiben versäumt.

JotEs
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  #5 (permalink)  
Alt 31.10.2008, 13:38
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AW: Entlastung des Vorstandes

Vielen Dank für Eure schnelle und hilfreiche Antwort.

Mit besten Dank

legath
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