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Entlastet - Ende gut alles gut?

Dies ist eine Diskussion zu Entlastet - Ende gut alles gut? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  • 1 Post By Spezi-3

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 20:30
Boardneuling
 
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Smile Entlastet - Ende gut alles gut?

Mal angenommen ein Vorstand wurde bei der letzten MV entlastet und der bei der selben MV neu gewählte Vorstand stellt bei Prüfung der Geschäftbücher fest, dass der Ex-Vorstand der MV verschiwegen hatte, dass es ohne Abstimmung/Satzungsändnerung eine Aufwandsentschädigung für den Vorstand und Vergütungen für einige Vereinsarbeiten beschlossen hat.
Kann sich der EX-Vorstand darauf berufen, dass das Kassenbuch auslag und jeder die Abrechnungsquittungen beim durchblättern hätte finden können?

Ist ein Mitglied vor der Entlastung in der Plicht nachzuprüfen, ob ihm etwas verschiegen wurde?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 20:37
V.I.P.
 
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AW: Entlastet - Ende gut alles gut?

Zitat:
Ist ein Mitglied vor der Entlastung in der Plicht nachzuprüfen, ob ihm etwas verschiegen wurde?
NEIN, für Prüfungen gibt es die Kassenprüfer.
Die Entlastung wirkt grundsätzlich nur für Umstände, die der Mitgliederversammlung zum Zeitpunkt der Entlastung bekannt waren oder hätten bekannt sein können.
querulantin? likes this.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 21:18
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
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AW: Entlastet - Ende gut alles gut?

da ich sie sytembedingt nicht positiv bewerten kann (fehlen noch zwei dazwischen - finde ich Quatsch), auf diesem Weg danke!!!
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  #4 (permalink)  
Alt 28.11.2011, 07:54
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AW: Entlastet - Ende gut alles gut?

Das geht uns allen so.
Die meisten von uns stehen bei Spezi-3 für eine hilfreiche Antwort in der Schuld und müssen sich dem System hier beugen. :-(
__________________

Mit einem netten Gruß
Joschi480

Natürlich achte ich das Recht. Aber auch mit dem Recht darf man nicht so pingelig sein.
(Konrad Adenauer)

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