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Ende der Amtszeit des Vorstandes

Dies ist eine Diskussion zu Ende der Amtszeit des Vorstandes innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 01.10.2011, 16:13
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Ende der Amtszeit des Vorstandes

Hallo,

angenommen, der Vorstand eines Verein wäre für eine gewisse Amtszeit gewählt,
hätte es aber versäumt vor dem Ablauf dieser eine Neuwahl durchzuführen.
Wenn die Satzung nun nicht ausdrücklich festlegt, dass der Vorstand so lange im Amt bleibe, bis ein neuer gewählt ist:
wäre dann der bisherige Vorstand überhaupt noch legitimiert den Verein zu vertreten bzw. eine Mitgliederversammlung einzuberufen?
Wer dürfte sonst eine Mitgliederversammlung einberufen?

vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 02.10.2011, 16:33
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AW: Ende der Amtszeit des Vorstandes

Der im Vereinsregister eingetragene Vorstand ist berechtigt und auch verpflichtet, eine Mitgliederversammlung einzuberufen, damit wieder eine rechtlich eindeutige Vertretung des Vereins vorliegt.
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amtszeit, verein, vorstand

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