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Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Dies ist eine Diskussion zu Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 16:04
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Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Hallo liebe Gemeinde :-)

Folgender Sachverhalt;

Der eingetragene Verein MG e.V. (alle Namen sind nur fiktiv und erfunden) spielt mit einer seiner Mannschaften,nennen wir sie einmal Mannschaft AMG e.V., wie in der Fußballbundesliga in einer Sport-Liga, die ebenfalls ein eingetragener Verein ist.
In dieser Liga können keine Einzelpersonen, sondern nur Vereine Mitglied werden.
Hierzu werden jedes Jahr Mannschaften mit meißt wecheslenden Spielern von den Vereinen gemeldet.

Nun ist es so, dass einer der Spieler aus Mannschaft AMG e.V. bei einem anderen Verein, Verein LB e.V., der ebenfalls ein eingetragener Verein ist, aus dem Jahre 2009 noch Beitragsschulden hat.
Die Richtigkeit der Forderung werden auch nicht bestritten.
Nun beantragt Verein LB e.V. bei der Sport Liga e.V. eine Spielersperre gegen besagten Spieler (und noch zwei weitere in anderen Vereinen), bis die Beiträge beglichen wurden.
Die Sport-Liga e.V. stimmt diesem Antrag zu und besagte Spieler wurden gesperrt.

Die Frage ist nun, ob díe Sport-Liga e.V., dass Recht hat sich hier in die Angelgenheiten zwischen dem Verein LB e.V. und dem Spieler aus Verein MG e.V. einzumischen.
Gibt es hier irgendwelche Gesetze und wenn ja wo kann ich hierzu mehr erfahren???

Für eine Info wäre ich äusserst dankbar.
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Alt 08.05.2011, 18:04
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AW: Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Zitat:
Gibt es hier irgendwelche Gesetze und wenn ja wo kann ich hierzu mehr erfahren???
Das für diesen Fall zuständige Gesetz wäre die Satzung von "Sport-Liga e.V."

Sport-Liga e.V. entscheidet offensichtlich wer spielen darf und wer nicht, das hat nichts mit Einmischung in Angelegenheiten zu tun.

Im Vergleich zu dem als nächste folgenden Gerichtskosten für ein Mahnverfahren und ggfs. auch noch die Anwaltskosten, ist eine Spielsperre ein kleines Übel und zeigt so ganz nebenbei dem neuen Verein auf was für ein Mitglied man sich eingelassen hat.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 08.05.2011, 18:53
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AW: Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Naja,
es geht hier ja nicht daraum jemanden zu zeigen wie gut oder schlecht eine Person ist.

Vielmehr interessiert es doch ob sich ein DRITTER in diese Angelgenheit einmischen darf.

Der Verein LB e.V. hat dem betreffendem ehamaligem Mitglied ja eine Mahnung geschickt und beide Seiten haben sich auf Ratenzahlung geeinigt.

Viel mehr ist doch hier die Frage ob sich dann generell jemand drittes hier einschalten darf.
In der Satzung des Liga-Sport Vereins e.v. gibt es in der Satzung nur den Passus, dass die Sperrung eines Spielers vom Vorstand des jeweiligen Vereins beim "Sportwart" schriftlich beantragt werden kann und die Sperre NUR bei wichtigem Grund zulässig ist.

Da der Liga-Sport Verein e.V. ja keine Einzelmitglieder aufnimmt sondern nur Vereine, schadet der Spieler ja in keinster Weise dem Ansehen oder Ruf des Liga-Sport Vereins e.V. da er ja nicht dort sondern in einem anderen Verein Beitragsschulden hat.
In dem neuen Verein AMG e.V. genießt der Spieler vollstes Vertrauen und hat sich bis Dato nichts zu schulden kommen lassen.
Das geht sogar soweit das der Vorstand des Vereins AMG e.V. die Kosten beim alten Verein LB e.V. übernommen hätte.

Hinzu kommt noch das gegen die Sperre die vom Sportwart mitgeteilt wurde ein Widerspruch eingelegt wurde.
Der Sportwart gab diesem Recht und erteilte alle 3 Spieler wieder als spielberechtigt.
1 Tag später meldete sich dann erneut der Vorstand wieder und wiedrrief die Entscheidung des Sportwartes OHNE Begründung und dies obwohl laut Satzung der Sportwart das höchste Organ für den Spielbetrieb ist.
Der Vorstand verweigert bis Dato auch jegliche Stellungsnahme oder Begründung für die Ablehnung des Widerspruchs.

Gerade weil doch der Verein LB e.V. die Möglichkeiten hat z.B. ein Mahnverfahren etc. einzuleiten, denke ich das sich die Sport-Liga e.V. nicht in diesem Fall einmischen darf.

Wie gesagt gibt bis auf oben genannten Passus keinen weiteren § zu solch einem Verhalten in der Satzung der Sport-Liga e.V. und der Vorstand handelt hier einfach so, nach eigenem ermessen.
aus meiner Sicht ist dies kein wichtiger Grund!
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Alt 08.05.2011, 20:04
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AW: Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Da die Person selbst nicht Mitglied im Sport-Liga e.V. ist, kann sie auch keinen Anspruch auf ein Spielerlaubnis herleiten.
Derjenige der hier Widerspruch einlegen müsste, das wäre der aktuelle Verein der Person.


Zitat:
Das geht sogar soweit das der Vorstand des Vereins AMG e.V. die Kosten beim alten Verein LB e.V. übernommen hätte.
das könnte, falls vorhanden, die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden.

Zitat:
Viel mehr ist doch hier die Frage ob sich dann generell jemand drittes hier einschalten darf.
Das was hier noch in Frage kommen könnte ist die Frage des Datenschutzes. Aus vereinsrechtlicher Sicht sehe ich nur die Möglichkeit über den Verein etwas zu erreichen.



Zitat:
In der Satzung des Liga-Sport Vereins e.v. gibt es in der Satzung nur den Passus, dass die Sperrung eines Spielers vom Vorstand des jeweiligen Vereins beim "Sportwart" schriftlich beantragt werden kann und die Sperre NUR bei wichtigem Grund zulässig ist.
Gibt es in der Satzung eine Reglung die allen eine Spielerlaubnis einräumt?
Wer erteilt die Erlaubnis laut Satzung bzw. Spielordnung?
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MfG Erbsenzähler
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Alt 08.05.2011, 22:20
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AW: Einmischung eines Vereins in die Angelegenheit eines anderen Vereins und einem ehemaligem Mitglied

Zitat:
Das was hier noch in Frage kommen könnte ist die Frage des Datenschutzes. Aus vereinsrechtlicher Sicht sehe ich nur die Möglichkeit über den Verein etwas zu erreichen.
Da wäre dann wohl eher der "alte" Verein des Spielers für haftbar zu machen wenn ich das so richtig sehe oder?
Denn dieser hat ja die Daten an den Liga-Sport Verein e.V. weitergegeben der dann die Sperre ausgesprochen hat.

Dann stellt sich mir hier die Frage, wenn eine unerlaubte Datenweitergabe vorliegt (Datenschutz), ist der Fall bei dem Liga-Sport verein e.V. der die Sperre ausgesprochen hat, doch eigentlich so zu bahndeln als wäre sie dort niemals eingegangen oder?
Macht dieser sich dann nicht auch strafbar wenn er diese Daten nutzt die evtl. dem Datenschutz unterliegen?


Zitat:
Derjenige der hier Widerspruch einlegen müsste, das wäre der aktuelle Verein der Person.
Das hat ja auch der aktuelle Verein gemacht.
Der aktuelle Verein hat einen Vorstand und zusätzlich eine Geschäftsstelle mit einem Geschäftsführer.
Der geschäftsführer hat dann im Auftrag des Vorstandes den Widerspruch eingelegt.


Zitat:
Gibt es in der Satzung eine Reglung die allen eine Spielerlaubnis einräumt?
In der Sport- und Wettkampfordnung, die allerdings NICHT zur Satzung gehört, sondern ein eigenständiges Regelwerk ist, gibt es nur folgendes hierzu:
Teilnahmeberechtigt ist jeder von einem teilnahmeberechtigten Verein, für eine bestimmte Mannschaft gemeldeter Spieler.

Teilnahmeberechtigt ist der neue Verein des Spielers ja, da die Saison ja schon lange läuft und etliche Spiele stattgefunden haben.

Ein weiterer § besagt:
Alle bis zum Meldeschluß eines Jahres gemeldeten Spieler sind vom ersten Spieltag an spielberechtigt, sofern sie keine Sperre aus den vergangenen Spielzeiten besitzen.

Besagter gesperrter Spieler hat KEINE Sperre aus der vergangenen Spielzeit.


Zitat:
Wer erteilt die Erlaubnis laut Satzung bzw. Spielordnung?
Generell gibt es nirgends, weder in der Satzung, noch in der Spielordnung einen § der regelt wer diese Erlaubnis erteilt.
Es wird nur in der Spielordnung geregelt;
Zur Aufgabe des Sportwartes gehören insbesondere.....Annahme der Spielernach- und ummeldungen
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Alt 09.05.2011, 16:54
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Zitat:
Dann stellt sich mir hier die Frage, wenn eine unerlaubte Datenweitergabe vorliegt (Datenschutz), ist der Fall bei dem Liga-Sport verein e.V. der die Sperre ausgesprochen hat, doch eigentlich so zu bahndeln als wäre sie dort niemals eingegangen oder?
Macht dieser sich dann nicht auch strafbar wenn er diese Daten nutzt die evtl. dem Datenschutz unterliegen?
Zuerst einmal müsste geklärt werden ob überhaupt ein Verstoß vorliegt. Ich schrieb ausdrücklich "könnte", denn ein Austausch z.B: von Namen Geb.Datum usw. ist im Sportverband nun mal notwendig. Es kann hier nur um den Hinweis der Schulden gehen.... aber das hat nichts Vereinsrecht zu tun.

In so einem Fall hätte ich einfach mal beim Datenschutzbeauftragten des Landes anrufen. Wir haben da schon mal angerufen und hatten das Gefühl, dass man dort dankbar das mal jemand anruft, es gab eine ausführliche Beratung zum Thema.


Die Spielsperre ist die Sache des aktuellen Vereins, er muss sich dagegen wehren und das ggfs. mit einem Anwalt. Ich würde die Chancen für gut ansehen, das die Spielsperre dann aufgehoben wird. Aber ob ein Gericht das genauso sieht, und vor allem welche Aussage das Gericht zu den Gerichtskosten macht, das steht auf einem anderen Blatt, denn unschuldig ist das Mitglied ja nicht ganz.
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