Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen?

Dies ist eine Diskussion zu Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 19:42
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen?

Hallo nehmen wir mal an es soll zu einer Mitgliederversammlung eingeladen werden. Ich hab nun im Forum folgende Antwort vom 20.02.2007, 21:22 gelesen:
Zur Familienmitgliedschaft und deren Problemen aus einem Fachverlag (Haufe) folgendes Statement:

Familienbeitrag und seine Folgen

Die in vielen Vereinen praktizierte Familienmitgliedschaft ist lediglich eine Sonderform der Beitragsgestaltung („Familienrabatt“) und keine Mitgliedschaftsform. Das bedeutet im Klartext, dass die einzelnen Mitglieder der Familie jeweils für sich eigenständig Mitglied des Vereins sind und lediglich das Beitragsaufkommen der Familienmitglieder, je nach Regelung des Vereins günstiger gestaltet wird.
Zu beachten ist aber, dass jedes der Familienmitglieder rechtlich als Einzelmitglied behandelt werden muss. Dies ist wichtig, wenn die Mitglieder z. B. per Brief (d. h. schriftlich) zur MV geladen werden. Hier reicht es nicht aus, das Familienoberhaupt, stellvertretend für alle anderen Familienangehörigen einzuladen. Einzuladen ist jedes Mitglied in der satzungsmäßigen Form.

Nun meine Frage:
Muss ein Verein jetzt alle, auf den Mitgliedsanträgen befindlichen, Mitglieder einladen, also auch die Minderjährigen (unter 18-jährigen)?
Muss der Verein jetzt wirklich jedem ein Schreiben senden?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 17.10.2011, 20:25
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 439
100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen?

- jedes Mitglied bekommt eine eigene Einladung
- auch minderjährige müssen geladen werden, sie haben auch Stimmrecht

Wobei ich es für ausreichend halte würde, wenn alle Ladungen in einem Umschlag stecken.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 15:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 12
Keine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Achim H. hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen?

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
- jedes Mitglied bekommt eine eigene Einladung
- auch minderjährige müssen geladen werden, sie haben auch Stimmrecht

Wobei ich es für ausreichend halte würde, wenn alle Ladungen in einem Umschlag stecken.
Wenn laut Satzung das Stimmrecht ab 18. Jahren geregelt ist, kann der Verein dann die Einladung der Mitglieder unter 18 Jahren weglassen?
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 21.10.2011, 15:39
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 439
100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen?

Nein, denn sie haben Rederecht, dürfen dem Vorstand Fragen stellen dürfen Anträge stellen..................
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Stichworte
einladen, familienmitgliedschaft, mitgliederversammlung

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Einladung an alle Mainzer: „Wir wollen mit den Bürgern über Themen der Forschung diskutieren“ Nachrichten: Wissenschaft 05.06.2011 11:10
Krebs geht alle an: Aktionstag informiert auch Nicht-Betroffene Nachrichten: Wissenschaft 07.05.2009 16:00
Einladung an alle Mathematik-Fans! Nachrichten: Wissenschaft 10.11.2008 13:00
2 Familienmitglieder im Vorstand !?! Vereinsrecht 02.05.2008 05:19
PRESSE-EINLADUNG: Energie für alle Fälle: Der Geothermiekongress2007 - Mehr als 500 Teilnehmer erwartet. Nachrichten: Wissenschaft 26.10.2007 11:00





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN