Dies ist eine Diskussion zu Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? Zur Familienmitgliedschaft und deren Problemen aus einem Fachverlag (Haufe) folgendes Statement: Familienbeitrag und seine Folgen Die in vielen Vereinen praktizierte Familienmitgliedschaft ist lediglich eine Sonderform der Beitragsgestaltung (Familienrabatt) und keine Mitgliedschaftsform. Das bedeutet im Klartext, dass die einzelnen Mitglieder der Familie jeweils für sich eigenständig Mitglied des Vereins sind und lediglich das Beitragsaufkommen der Familienmitglieder, je nach Regelung des Vereins günstiger gestaltet wird. Zu beachten ist aber, dass jedes der Familienmitglieder rechtlich als Einzelmitglied behandelt werden muss. Dies ist wichtig, wenn die Mitglieder z. B. per Brief (d. h. schriftlich) zur MV geladen werden. Hier reicht es nicht aus, das Familienoberhaupt, stellvertretend für alle anderen Familienangehörigen einzuladen. Einzuladen ist jedes Mitglied in der satzungsmäßigen Form. Nun meine Frage: Muss ein Verein jetzt alle, auf den Mitgliedsanträgen befindlichen, Mitglieder einladen, also auch die Minderjährigen (unter 18-jährigen)? Muss der Verein jetzt wirklich jedem ein Schreiben senden? |
| |||
| AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? - jedes Mitglied bekommt eine eigene Einladung - auch minderjährige müssen geladen werden, sie haben auch Stimmrecht Wobei ich es für ausreichend halte würde, wenn alle Ladungen in einem Umschlag stecken.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
| |||
| AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? Zitat:
|
| |||
| AW: Einladung zur MV, alle Familienmitglieder, auch die Minderjährigen? Nein, denn sie haben Rederecht, dürfen dem Vorstand Fragen stellen dürfen Anträge stellen..................
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| einladen, familienmitgliedschaft, mitgliederversammlung |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Einladung an alle Mainzer: „Wir wollen mit den Bürgern über Themen der Forschung diskutieren“ | Nachrichten: Wissenschaft | 05.06.2011 11:10 |
| Krebs geht alle an: Aktionstag informiert auch Nicht-Betroffene | Nachrichten: Wissenschaft | 07.05.2009 16:00 |
| Einladung an alle Mathematik-Fans! | Nachrichten: Wissenschaft | 10.11.2008 13:00 |
| 2 Familienmitglieder im Vorstand !?! | Vereinsrecht | 02.05.2008 05:19 |
| PRESSE-EINLADUNG: Energie für alle Fälle: Der Geothermiekongress2007 - Mehr als 500 Teilnehmer erwartet. | Nachrichten: Wissenschaft | 26.10.2007 11:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios