Dies ist eine Diskussion zu Einladung zur Mitgliederversammlung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Einladung zur Mitgliederversammlung jemand ist seit 4 Jahren in einem Verein zu Lohnsteuerhilfe . diese Person hat nun gekündigt aufgrund falscher Beratung und verwiesen darauf das seit 4 Jahren keine schriftliche Einladung zu einer MV folgte und wir nie den Vorstand wählen durften was laut Satzung alle 2 Jahre erfolgen soll und alle 12 Monate die MV. der Vorstand behauptet nun laut Satzung müsste er es nicht das ab 400 Mitglieder eine Vertreterversammlung erfolgt und somit die Mitglieder außen vor sind. ist das rechtens ? Muss der E.V nicht trotzdem die Mitglieder informieren über alle Änderungen ? und muss nicht irgendwo ein Sonderkündigungsrecht in der Satzung aufgeführt sein? Geändert von derDDDD (02.01.2012 um 17:31 Uhr). |
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Vermutlich wählt die MV die "Delegierten" (Vertreter) für die Vertreterversammlung. Das müßte in der Satzung stehen einschl. der Amtsdauer dieser Vertreter.
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Zitat:
ja die Mitglieder wählen alle 2 Jahre die Vertreter laut Satzung, aber auch hierzu wirde nie eingeladen oder informiert |
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Wie muss denn lt. Satzung eingeladen werden ? ich kenne da "Tricks" wie: durch Aushang in der Geschäftsstelle, oder in einer unbekannten Vereinszeitung die man erst abbonieren muss.
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Hi laut Satzung schriftlich an ALLE Mitglieder einmal im Jahr und mit einer Frist von 2 Wochen unter Angabe der Tagespunkte aber der Vorstadn redet sich heraus das ja eine vertreterversammlung anstelle der MV angeblich stattfindet |
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Entweder die Ausrede ist falsch, oder die Satzung regelt das tatsächlich anders. Wie lautet der genaue Satzungstext zur Mitgliederversammlung, die die Vertreter wählt ?
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Zitat:
2. je vollendete 40 Mitglieder wählen diese aus ihrer mitte einen Vertreter der ihre Interessen in der Versammlung wahrnimmt 3. jedes Mitglied ist berechtigt Kandidaten für die Verreterversammlung vorzuschlagen 4. Die Verteter werden auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, Wiederwahl ist zulässig, Bei Aussceiden eines Vertreters während der Wahlperiode ist insoweit eine Neuwahl erforderlich 5. Die regelungen in §10 gelten entsprechend $10 handelt von der MV wann und wie sie stattzufinden hat usw der Verein hat in 4 Jahren weder eine Info noch sonstwas an die Mitglieder geschickt und ich denke sogar es gibt nur Einen Vorstand da nirgends ein 2. Name auftaucht , weder auf einer Vistitenkarte noch sonstwo |
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Zitat:
Das bedeutet die Regelungen in § 10 gelten für die Wahl der Vertreter, die Art Einladung, die Amtszeit usw. Was steht denn genau in § 10 ?
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Hi anbei die PDF von der Satzung wegen § 10 und 11 ist zuviel zum abschreiben http://www.abload.de/img/satzungqmpdd.jpg |
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| AW: Einladung zur Mitgliederversammlung Demnach wäre zu der Vertreterversammlung gem. § 11 Nr. 5 der Satzung entsprechend § 10 Abs. 2 der Satzung schriftlich einzuladen gewesen. Nach § 10 Abs. 2 ist auch die "Aufsichtsbehörde" einzuladen. Ich würde mal bei dieser Aufsichtsbehörde (könnte mir denken, dass dieses das Finanzamt ist) nachfragen, ob und wann dort Einladungen angekommen sind.
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