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Eingetragener Verein und Spenden

Dies ist eine Diskussion zu Eingetragener Verein und Spenden innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 25.01.2010, 22:17
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Eingetragener Verein und Spenden

Guten Abend,

mal angenommen ein eingetragener Verein hat weder eine Satzung, noch stehen im Vereinsregister Menschen, die dem Verein noch angehören. Ist das strafbar?

Eine weitere Frage zu einem fiktiven Fall:
Ein fiktiver eingetragener Verein plant einen fiktiven Spendenaufruf, der so lange laufen soll, bis ein bestimmter fiktiver Geldbetrag erreicht wird. Der fiktive Spendenaufruf des fiktiven eingetragenen Vereins kommt gut ins Laufen, es sind fiktive 500 Euro gespendet worden. Der fiktive Spendenaufruf war für eine bestimmte Sache festgelegt. Nun nimmt der fiktive Vereinsvorsitzende und -gründer den Spendenaufruf raus, obwohl der fiktive Endbetrag nicht erreicht wurde und weiter fiktiv gespendet wurde. Nach mehrerem Nachfragen mehrerer fiktiver Leute, ob der fiktive Spendenaufruf weiter geht und was aus dem fiktiven gespendeten Geld der fiktiven Spender geworden ist, kommt keine genaue Antwort, sondern nur Ausreden des fiktiven Vereinsvorsitzenden. Nun berichtet der ehemals fiktive Kassenwart, dass ein Teil des fiktiven Spendengeldes vom fiktiven Vereinsvorsitzenden für andere Zwecke als dem fiktiven Zweck benutzt wurde. Ist das rechtlich?

Wenn von diesen beiden Fragen der fiktiven Geschichte etwas nicht rechtlich ist, an wen wendet man sich dann?

Ich möchte mich jetzt schon für Antworten bedanken und entschuldige mich dafür, dass ich so oft das Wort "fiktiv" benutzt habe, aber wollte einfach ganz, ganz sicher gehen.
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Alt 26.01.2010, 09:24
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

Zitat:
ein eingetragener Verein hat weder eine Satzung, noch stehen im Vereinsregister Menschen, die dem Verein noch angehören. Ist das strafbar?
Das ist nicht strafbar - aber zumindest die Satzung ist im Vereinsregister hinterlegt und kann eingesehen werden. Und bei der Gründung waren 7 Personen Mitglied. Der Verein ist von Amts wegen zu löschen, wenn weniger als 3 Personen Mitglied sind.
Zitat:
Nun berichtet der ehemals fiktive Kassenwart, dass ein Teil des fiktiven Spendengeldes vom fiktiven Vereinsvorsitzenden für andere Zwecke als dem fiktiven Zweck benutzt wurde.
Wenn mit dem Geld der Vereinszweck erfüllt wird, liegt kein Verstoß gegen das Gemeinnützigkeitsrecht vor.
Wenn der Spender einen Verwendungszweck vorgegeben hat und das Geld wird anderweitig verwendet, kann ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung bestehen.
Wenn das Geld für private Zwecke verwendet worden ist, liegt ein Straftatbestand vor.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 00:24
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

Zitat:
mal angenommen ein eingetragener Verein hat weder eine Satzung, noch stehen im Vereinsregister Menschen, die dem Verein noch angehören. Ist das strafbar?
Was soll der Unfug ? Ein Verein der keine Satzung hat und nicht eingetragen ist ist eben kein eingetragener Verein.

Wenn einer unter "Eingetragener Verein Immertreu" zu Spenden aufruft unnd dazu vielleicht noch Quittungen erstellt ist das ein Fall für den Staatsanwalt.

Esist ja gerade der Sinn einer Entragung beim Registergericht, dass sich Jeder
mann über Satzung und Vertretungsberechtigung informieren kann .

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Pessimisten sind Optimisten mit mehr Erfahrung.
(Deutsches Sprichwort)
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Alt 29.01.2010, 07:33
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

Zitat:
Zitat von Silencio
Guten Abend,

mal angenommen ein eingetragener Verein hat weder eine Satzung, noch stehen im Vereinsregister Menschen, die dem Verein noch angehören.

Nun nimmt der fiktive Vereinsvorsitzende und -gründer den Spendenaufruf raus,
ein Gründer der nicht im Register eingetragen ist? Hä?

Ich denke hier wird dem Mitglied ein Verein vorgegaugelt?
__________________
gruss vom
Junggesellen1
_________________________
Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können
Irreführend sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 09:56
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

Zitat:
Zitat:
mal angenommen ein eingetragener Verein hat weder eine Satzung, noch stehen im Vereinsregister Menschen, die dem Verein noch angehören. Ist das strafbar?
Ich bin Rechtlicher-Laie vorabgesagt;

Ein Verein ohne Satzung Kann und ist nicht im Vereinsregister eingetragen. Die Gerichte prüfen gründlich nach, ob die Satzung und die Gründung rechtens ist. (eigene Erfahrung)

Kann es sein das der Verein gelöscht wurde? Liegt denn ein Auszug aus dem Vereinsregister vor? Die Situation die beschrieben wird, ist so eigendlich nicht möglich, da ein Verein der weniger als 7 eingetragene Mitglieder von Amtswegen aufgelöst wird. Und ohne Satzung eine Gründung nicht möglich ist.

Als erstes würde ein Auszug aus dem Vereinsregister beim zuständigen Gericht weiterhelfen. Diese bekommt man auch online.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 10:42
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

und ich sehe hier einen fiktiven Fall von "Mitglieder etwas vorgaugeln was nicht ist".
Man könnte auch annhemen das derjenige der alles eintragen lassen wollte, es nciht geschaft hat und den Mitgliedern jetzt einfach nur erzählt, wir sind eingetragen? Wenn man hier jetzt nachforscht könnte das mehr als nur die felhenden Spendengelder offenbaren, es könnten sich sogar das Finanzamt und das Gericht für den Fall interessieren?
Ich denke ja, das wird strafbar sein?
__________________
gruss vom
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  #7 (permalink)  
Alt 29.01.2010, 10:58
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AW: Eingetragener Verein und Spenden

Denke ich auch.

Desshalb habe ich einen Auszug aus dem Vereinsregister vorgeschlagen, um klarheit zu bekommen.

Auf jeden Fall geht da was nicht mit rechten Dingen zu.
__________________
Liebe Grüße
Lehandra


Keine Garantie für die rechtliche Richtigkeit meiner Ausführungen
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