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Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

Dies ist eine Diskussion zu Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 18:29
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Question Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

Nehmen wir einmal an in einer Satzung steht das 25% der Mitglieder aus wichtigen Grund eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen können.
Die ausreichende Anzahl an Mitglieder würde einen Brief zur Amtsenthebung des 1. Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Jugendleiters unterschreiben und auf Grund dessen eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen.
Ein Teil der Anschuldigungen die unterschrieben wurden konnten, als der Brief in der Vorstandssitzung abgegeben wurde, als unrichtig bewiesen werden und der Initiator des Schreibens(ein Vorstandsmitglied) hat dies auf der Vorstandssitzung zugegeben.
1.Kann man den Antrag der Mitglieder nun annullieren?
2.Braucht solch ein Antrag ein Unterschriftenblatt/oder Namensübersicht, damit man erkennen kann wer eigentlich unterschrieben hat?
3.Müsste man jetzt wegen Verleumdung, gegen alle Mitglieder die unterschrieben haben, klagen?
4.Kann man den Initiator des Schreibens zivilrechtlich oder anders belangen?
5.Nehmen wir an der Termin zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde schon bekanntgegeben, Einladungen wurden aber noch nicht versendet. Kann man die außerordentliche Mitgliederversammlung noch verschieben bis weitere Beweise gegen die anderen Teile der Anschuldigung vorliegen?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 19:07
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AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

1. Nein, die Mitglieder müßten Ihren Antrag zurückziehen

2. Ja, woher soll man sonst wissen das die 25% voll sind

3. Ich glaub dann würden die Leute die die Jacke des Klienten hinten zumachen

4. man kann nicht, aber ein Gericht könnte, aber es muss nicht

5. sollte der Vorstand nicht zeitgemäß zu dieser MV laden, dann kann das Amtsgericht die Antragsteller dazu ermächtigen selbstständig eine MV einzuberufen. Und wenn 25% eines Vereins solche Antrag stellen, dann ist das kein Minderheit mehr, sodass das Amtsgericht ggfs. schnell entscheiden könnte.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 19:51
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AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

Zitat:
Zitat von _Erbsenzähler Beitrag anzeigen
1. Nein, die Mitglieder müßten Ihren Antrag zurückziehen

2. Ja, woher soll man sonst wissen das die 25% voll sind

3. Ich glaub dann würden die Leute die die Jacke des Klienten hinten zumachen

4. man kann nicht, aber ein Gericht könnte, aber es muss nicht

5. sollte der Vorstand nicht zeitgemäß zu dieser MV laden, dann kann das Amtsgericht die Antragsteller dazu ermächtigen selbstständig eine MV einzuberufen. Und wenn 25% eines Vereins solche Antrag stellen, dann ist das kein Minderheit mehr, sodass das Amtsgericht ggfs. schnell entscheiden könnte.
Zitat:
3. Ich glaub dann würden die Leute die die Jacke des Klienten hinten zumachen

4. man kann nicht, aber ein Gericht könnte, aber es muss nicht
Danke für die Antworten!

Dann könnten sich also die Vorstandsmitglieder nicht vor solchen Angriffen schützen! Jeder könnte Anschuldigungen aufstellen, Hauptsache er findet 25% der Mitglieder die unterschreiben, egal ob was Wahres dran ist oder nicht. Außerordentliche wird auf alle Fälle einberufen. Wenn es dann zwei "Lager" gibt fliegen der Vorstandschaft die Anträge auf außerordentliche Mitgliederversammlungen nur so um die Ohren. Dass kann´s doch nicht sein?
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  #4 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 20:13
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AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

Zitat:
Dann könnten sich also die Vorstandsmitglieder nicht vor solchen Angriffen schützen! Jeder könnte Anschuldigungen aufstellen, Hauptsache er findet 25% der Mitglieder die unterschreiben, egal ob was Wahres dran ist oder nicht. Außerordentliche wird auf alle Fälle einberufen. Wenn es dann zwei "Lager" gibt fliegen der Vorstandschaft die Anträge auf außerordentliche Mitgliederversammlungen nur so um die Ohren. Dass kann´s doch nicht sein?
Das passiert aber leider, wenn Menschen zusammen sind, die wohl ein gemeinsames Ziel verfolgen, sonst aber nichts miteinander gemeinsam haben.

Es kann ja auch sein, dass der amtierende Vorstand nur "behauptet", er würde ordentlich arbeiten. Es ist Angelegenheit der Mitglieder, zu entscheiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.10.2011, 20:16
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AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen

Zitat:
Dann könnten sich also die Vorstandsmitglieder nicht vor solchen Angriffen schützen! Jeder könnte Anschuldigungen aufstellen, Hauptsache er findet 25% der Mitglieder die unterschreiben, egal ob was Wahres dran ist oder nicht.
Noch schlimmer, es braucht gar keine Anschuldigungen zur Abwahl, es sei denn die Satzung schreibt Anschludigungen zur Abwahl vor.

Zitat:
BGB §27
1) Die Bestellung des Vorstands erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung.
(2) Die Bestellung ist jederzeit widerruflich, unbeschadet des Anspruchs auf die vertragsmäßige Vergütung. Die Widerruflichkeit kann durch die Satzung auf den Fall beschränkt werden, dass ein wichtiger Grund für den Widerruf vorliegt; ein solcher Grund ist insbesondere grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

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Zitat:
Außerordentliche wird auf alle Fälle einberufen. Wenn es dann zwei "Lager" gibt fliegen der Vorstandschaft die Anträge auf außerordentliche Mitgliederversammlungen nur so um die Ohren. Dass kann´s doch nicht sein?
Doch, und auch noch schlimmer laut BGB reichen 10%
Zitat:
BGB § 37 Berufung auf Verlangen einer Minderheit
(1) Die Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn der durch die Satzung bestimmte Teil oder in Ermangelung einer Bestimmung der zehnte Teil der Mitglieder die Berufung schriftlich unter Angabe des Zweckes und der Gründe verlangt.
(2) Wird dem Verlangen nicht entsprochen, so kann das Amtsgericht die Mitglieder, die das Verlangen gestellt haben, zur Berufung der Versammlung ermächtigen..............
Es kann sein das sich ein Richter findet der sagt, 25% sind keine Minderheit mehr und die Satzungsregelung für rechstwiedrig erklärt, dann genügen die 10% vom BGB
__________________
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Stichworte
außerordentliche mitgliederversammlung, falsche anschuldigungen, minderheitsantrag, verleumdung

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