Dies ist eine Diskussion zu Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Die ausreichende Anzahl an Mitglieder würde einen Brief zur Amtsenthebung des 1. Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und des Jugendleiters unterschreiben und auf Grund dessen eine außerordentliche Mitgliederversammlung beantragen. Ein Teil der Anschuldigungen die unterschrieben wurden konnten, als der Brief in der Vorstandssitzung abgegeben wurde, als unrichtig bewiesen werden und der Initiator des Schreibens(ein Vorstandsmitglied) hat dies auf der Vorstandssitzung zugegeben. 1.Kann man den Antrag der Mitglieder nun annullieren? 2.Braucht solch ein Antrag ein Unterschriftenblatt/oder Namensübersicht, damit man erkennen kann wer eigentlich unterschrieben hat? 3.Müsste man jetzt wegen Verleumdung, gegen alle Mitglieder die unterschrieben haben, klagen? 4.Kann man den Initiator des Schreibens zivilrechtlich oder anders belangen? 5.Nehmen wir an der Termin zur außerordentlichen Mitgliederversammlung wurde schon bekanntgegeben, Einladungen wurden aber noch nicht versendet. Kann man die außerordentliche Mitgliederversammlung noch verschieben bis weitere Beweise gegen die anderen Teile der Anschuldigung vorliegen? |
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| AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen 1. Nein, die Mitglieder müßten Ihren Antrag zurückziehen 2. Ja, woher soll man sonst wissen das die 25% voll sind 3. Ich glaub dann würden die Leute die die Jacke des Klienten hinten zumachen 4. man kann nicht, aber ein Gericht könnte, aber es muss nicht 5. sollte der Vorstand nicht zeitgemäß zu dieser MV laden, dann kann das Amtsgericht die Antragsteller dazu ermächtigen selbstständig eine MV einzuberufen. Und wenn 25% eines Vereins solche Antrag stellen, dann ist das kein Minderheit mehr, sodass das Amtsgericht ggfs. schnell entscheiden könnte.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen Zitat:
Zitat:
Dann könnten sich also die Vorstandsmitglieder nicht vor solchen Angriffen schützen! Jeder könnte Anschuldigungen aufstellen, Hauptsache er findet 25% der Mitglieder die unterschreiben, egal ob was Wahres dran ist oder nicht. Außerordentliche wird auf alle Fälle einberufen. Wenn es dann zwei "Lager" gibt fliegen der Vorstandschaft die Anträge auf außerordentliche Mitgliederversammlungen nur so um die Ohren. Dass kann´s doch nicht sein? |
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| AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen Zitat:
Es kann ja auch sein, dass der amtierende Vorstand nur "behauptet", er würde ordentlich arbeiten. Es ist Angelegenheit der Mitglieder, zu entscheiden. |
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| AW: Einberufung einer außerordentliche Mitgliederversammlung unter falschen Anschuldigungen Zitat:
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__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| außerordentliche mitgliederversammlung, falsche anschuldigungen, minderheitsantrag, verleumdung |
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