Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

einberufung einer ao MV durch eine Minderheit

Dies ist eine Diskussion zu einberufung einer ao MV durch eine Minderheit innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 08.05.2007, 15:48
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2007
Beiträge: 7
Keine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, bimbam44 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
einberufung einer ao MV durch eine Minderheit

Hallo,

was besagt eigentlich § 37 BGB genau aus? was bedeutet genau eine Minderheit? Angenommmen ein Verein besteht aus 43 Mitgliedern. 12 Personen halten eine ao MV für dringend notwendig. Wie geht man dann vor? Was muss beachtet werden? und geht das mit 12 Mann/Frau überhaupt?

Danke euch vielmals,

bimbam44

Geändert von bimbam44 (08.05.2007 um 15:49 Uhr). Grund: Falsche formullierung gewählt
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 21.05.2007, 20:12
13 13 ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Nov 2004
Ort: Dummsdorf an der Knatter
Beiträge: 1.755
98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)98% positive Bewertungen (1755 Beiträge, 333 Bewertungen)  
AW: einberufung einer ao MV durch eine Minderheit

§ 37 BGB sollte selbsterklärend sein. Die Mitgliederquote, die notwendig ist, um einen Antrag zu stellen, ergibt sich in aller Regel aus der Satzung. Ist das nicht der Fall, dann gilt die Quote des § 37 BGB direkt.
__________________
Gruß
13
Don´t worry, eat Chappi.

War der Beitrag hilfreich, darf man ihn gerne oben rechts bewerten (Gelber Punkt rechts neben dem "Permalink"). DANKE!

==> Bitte keine Sachfragen über pN - nutze das Forum zum Vorteil aller! <==
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
DGAP-Adhoc: CFC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KGaA beschließt Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung Nachrichten: Personalien und Kanzleinews 08.10.2009 09:30
Vergewaltigung einer Frau durch eine Frau? Strafrecht / Strafprozeßrecht 18.11.2008 18:38
Übernahme einer GbR durch eine Gmbh- Haftung für Gewährleistung bei GbR oder GmbH Gesellschaftsrecht 03.02.2007 09:00
Rektor: Universität lässt sich ihren Campus nicht durch eine Straßenbahn innerhalb einer Hauptverkehrsader zerschneiden Nachrichten: Wissenschaft 06.10.2005 17:00
Kosten für Löschungsurkunde bei Umschuldung einer Grundschuld durch eine neue Bank Immobilienrecht 16.08.2005 19:23





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN