Dies ist eine Diskussion zu eilt! sofortiger Rücktritt - Handlungsfähigkeit? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| eilt! sofortiger Rücktritt - Handlungsfähigkeit? Die Satzung besagt: Der Vorstand besteht aus 1. dem Präsidenten 2. der Vorsitzenden 3. dem stellv. Vorsitzenden 4. der Geschäftsführerin 5. der stellv. Geschäftsführerin 6. der Ordensmeisterin 7. den Beisitzern der geschäftsführende Vorstand besteht aus Nr. 1 bis 6 Angenommen im geschäftsführenden Vorstand gibt es momentan Präsident, Vorsitzenden, stellv. Vorsitzenden, Geschäftsführerin, stellv. Geschäftsführerin, Ordensmeisterin. Wobei z.B. Ordensmeister und stellv. Vorsitzender ein und gleiche Person sind. (Personalunion ist nicht ausdrücklich ausgeschlossen) Nun wollen die oben genannten beiden am Abend einer Vorstandssitzung beide mit sofortiger Wirkung zurück treten. Frage: Ist der Vorstand noch handlungsfähig? Frage: Muss es schnellstens Neuwahlen geben? Frage: Kann ein anderes Mitglied den scheidenden stellv. Geschäftsführer kommisarisch bis zur MV übernehmen? Für ganz schnelle Antworten wäre ich dankbar. Bin gespannt auf die Antworten |
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| AW: eilt! sofortiger Rücktritt - Handlungsfähigkeit? Für eilige empfiehlt sich die Suchfunktion des Forums, das Thema gibt es öfters.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: eilt! sofortiger Rücktritt - Handlungsfähigkeit? Zitat:
Per Suchfunktion findet man auch Literatur, dass dies nicht reicht. Warum immer jemand meint, die Personalunion müßte ausgeschlossen sein ? Genau andersrum ist es richtig, die Personalunion muß ausdrücklich satzungsmäßig erlaubt sein.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: eilt! sofortiger Rücktritt - Handlungsfähigkeit? Zitat:
Es empfiehlt sich, die Satzung zu überarbeiten und das Gewollte zu regeln. |
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| handlungsfähigkeit, neuwahlen, personalunion, rücktritt |
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