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dürfen auch unangemeldete Mitglieder an einer Versammlung teilnehmen

Dies ist eine Diskussion zu dürfen auch unangemeldete Mitglieder an einer Versammlung teilnehmen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 26.08.2011, 11:50
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dürfen auch unangemeldete Mitglieder an einer Versammlung teilnehmen

Hallo, weise Kenner der Vereinsgeheimnisse, ;-)

wenn ein Vorstand zu einer Versammlung einladen würde und aufgrund der begrenzten Versammlungsräumlichkeiten 2 Monate vor der Versammlung dringend um Anmeldung bäte, diese aber nicht erhält und somit die Plätze vergeben würde, an andere verdiente Teilnehmer, wie Ehefrauen der angemeldeten Vorstandsmitglieder u.ä. - kann dann am Versammlungstag den unangemeldeten Mitgliedern die Teilnahme verweigert werden, weil der platzmäßig aus Sicherheitsgründen definitiv limitierte Versammlungsraum mehr nicht hergibt?

Schon beim Schreiben hab ich Zweifel.... Vereinsrecht geht da wohl vor den Problemen der Organisation und dem Ärger über Schlafmützchen, oder??

Herzlich

Jonathan
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  #2 (permalink)  
Alt 26.08.2011, 12:06
V.I.P.
 
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AW: dürfen auch unangemeldete Mitglieder an einer Versammlung teilnehmen

Wenn die Satzung keine Pflicht zur Anmeldung vorsieht, kann diese von Vorstand nicht mit Folge eingeführt werden, dass nicht angemeldete Mitglieder nicht an der Versammlung teilnehmen können.
Jedes Mitglied hat Anspruch an der MV teilnehmen zu können.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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