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Disziplinarverfahren

Dies ist eine Diskussion zu Disziplinarverfahren innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 11:17
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Disziplinarverfahren

Gesetzt dem Fall, es wird gegen ein Mitglied ein Disziplarverfahren eröffnet, gäbe es Fristen, also ab wann müßte ein Mitglied nach seiner Stellungnahme über den weitern Verlauf oder Einstellung informiert werden?
Danke!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 11:38
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AW: Disziplinarverfahren

was steht denn über "Disziplinarverfahren" in der Satzung ??
Steht da überhaupt: Disziplinarverfahren ?
__________________
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 13:08
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AW: Disziplinarverfahren

In meinem Fall hätte das Mitglied vom Vorstand einen Brief bekommen mit dem Wortlaut"Der Vorstand hat ohne Ihre Mitwirkung ein Disziplinarverfahren gegen Sie eingeleitet",
In diesem Fall gäbe die Satzung nichts her, da gibt es nur Vereinsstrafen.
Danke!
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 13:18
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AW: Disziplinarverfahren

Wie ist denn dann dieses zu verstehen ?
Zitat:
müßte ein Mitglied nach seiner Stellungnahme
Stellungsnahme wozu ?
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 16:59
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AW: Disziplinarverfahren

Stellungnahme zum Fehlverhalten. In meinem Falle hätte das Mitglied bei einer Ausstellung einen Amtsträger angesprochen und ihn gebeten, keine Tatsachen zu verdrehen. Der Amtstäger hat zuvor während dieser Ausstellung üble Nachreden betrieben, die den Lebensgefährten des Mitgliedes betreffen.ein Besucher hörte diese Sachen und sprach das Mitglied darauf hin an. Nun würden im diesen Fall dem Mitglied Wörter in den Mund gelegt, die dieses Mitglied auf Grund des Spachniveaus nie benutzten würde.
In unserem Fall hätte das Mitglied seine Stellungnahme Anfang Oktober abgegebm
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 17:20
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AW: Disziplinarverfahren

Es ging mir nicht um den Sachverhalt (angebliche Verfehlung) sondern um den Grund für die Abgabe der Stellungnahme.
Mit welchen Worten hat der Vorstand die Einleitung des "Verfahrens" angekündigt ?
Was steht in der Satzung zu Strafverfahren ?
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 17:57
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AW: Disziplinarverfahren

folgender Wortlaut wäre in meinem Fall zu lesen gewesen"der Vorstand hat ohne Ihre Mitwirkung am ..... fernmündlich einsimmig beschlossen gegen Sie ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Dem Beschluss haben folgeden Begebenheiten zu Grunde gelegen.... Die Begebenheit wurde von mir geschildert.
Das schreiben hätte mit den Worten geendet, "bevor der Vorstand einen Entschluß fällt, wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben sich bis zum .... zu äußern."
In dem Schreiben würde dann vom Vorstand auf einen $$ in der Satzung hingewiesen, die den Ausschluß rechtfertigt, wenn man unsportlich ist bzw. einen Amtsträger beleidgt.
Sollte es nicht nach 6 Wochen irgendwie weitergehen?
Zudem bin ich der Meinung, dass das Mitglied im Recht wäre, denn niemand muss es hinnehmen wenn Rufmord begangen wird. Das Mitglied in unserem Fall hat sogar einen Zeugen, der gehört hat wie der Amtsträger mit den wüsten Behauptungen um sich warf.
Danke für die Antworten!
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  #8 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 18:12
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AW: Disziplinarverfahren

Zitat:
In dem Schreiben würde dann vom Vorstand auf einen $$ in der Satzung hingewiesen, die den Ausschluß rechtfertigt, wenn man unsportlich ist bzw. einen Amtsträger beleidgt.
So,demnach war das also die zwingend erforderlich Anhörung, vor einem Vereinsausschluss.
Wenn danach nichts weiter passiert, wurde danach kein Vereinsausschluss beschlossen.
Leider gibt es keine Angaben über die verstrichene Zeit.

Eine Verpflichtung des Vorstandes mitzuteilen, dass kein Vereinsauschluss beschlossen wurde, sehe ich nicht.
Der Brief ist dann als eine Art Abmahnung zu werten.
Die Mitgliedsrechte bestehen alle weiter.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 18:26
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AW: Disziplinarverfahren

Danke für die ausführliche Antwort. Ich hätte gedacht, es gäbe sowas wie " verfahren wurde eingestellt". die Abmahnung wäre ja nicht berechtigt. Wo gibt es das denn, dass einer alles sagen darf und wenn man ihn bittet, das sein zu lassen, dann bekommt man ein Verfahren. Die Beschlussfassung in unserem Fall wäre der 8. Sept. 2011 gewesen, der Vorfall am 4. Sept. und die Stellungnahme hätte bis zum 5.Okt. eingereicht werden müssen.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 18:42
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AW: Disziplinarverfahren

Zitat:
Beschlussfassung in unserem Fall wäre der 8. Sept. 2011 gewesen, der Vorfall am 4. Sept. und die Stellungnahme hätte bis zum 5.Okt. eingereicht werden müssen.
Wenn man mal rechnet:
Stellungsnahme geht am 5.10.2011 ein.
Neue Vorstandsitzung mit Beratung des weiteren Vorgehens unter Beachtung der (14 Tage ??) Einladungsfrist etwa 20/25.10.2011
Ergebnis: der "Besucher oder wer anderes" soll dazu gehört werden. Frist zur Stellungnahme 14 Tage.
Brief erstellen und absenden Fristablauf etwa 10.11.2011.
Eingang also etwa 10.11.2011.
Neue Vorstandsitzung mit Beratung des weiteren Vorgehens unter Beachtung der (14 Tage ??) Einladungsfrist etwa 25/30.11.2011.

Fazit: Es kann also noch etwas kommen.
Bei einem Vorfall am 4. Sept. muß man wohl bis zum 31.12.2011 abwarten, bevor man annehmen kann, die Sache sei überstanden.
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