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Definition vereinschhädigendes Verhalten

Dies ist eine Diskussion zu Definition vereinschhädigendes Verhalten innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:22
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Definition vereinschhädigendes Verhalten


Guten Tag liebe Forumsmitglieder,
mich interessiert eine wichtige Frage.
Was ist vereinsschädigendes Verhalten allgemein ?
Ich habe irgendwo gelesen, dass vereinsschädigendes Verhalten nur nach außen hin erfolgen kann, niemals nach innen.
Wo kann man etwas darüber nachlesen ?

Vielen Dank
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  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:50
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AW: Definition vereinschhädigendes Verhalten

Zitat:
Zitat von Studiosus2105 Beitrag anzeigen
Was ist vereinsschädigendes Verhalten allgemein?
Das nicht festgeschrieben. Ich würde sagen: Vereinsschädigend ist, was dem Verein die Erfüllung seiner Zwecke erschwert. Man kann die Lage des Vereins mit und ohne das Verhalten vergleichen; würde der Verein ohne das Verhalten in Hinblick auf die Fähigkeit, seinen Zwecke zu verfolgen, besser dastehen, war das Verhalten schädigend.

Zwischen "innen" und "außen" muss man dabei nicht grundsätzlich unterscheiden.

Nicht jedes Verhalten, das vereinsschädigend im o. g. Sinne ist, ist aber auch rechtlich relevant - typischerweise geht es dabei ja um die Verhängung von Vereinsstrafen.

Dafür muss die Schädigung (im Rahmen des Mitglieschaftsverhältnisses oder nach allgemeinen Grundsätzen) rechtswidrig und schuldhaft sein sowie - je nach zu verhängender Strafe - eine gewisse Schwere haben.

Wenn z. B. ein Mitglied beim Registergericht Einwendungen gegen die Vorstandswahl einbringt, die sich später als unbegründet herausstellen, dann ist das für sich genommen noch nicht rechtswidrig.

Zitat:
Zitat von Studiosus2105 Beitrag anzeigen
Wo kann man etwas darüber nachlesen ?
Eventuell vereinsrechtliche Populärliteratur (Sauter/Schweyer, Burhoff u. a.).
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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  #3 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:56
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AW: Definition vereinschhädigendes Verhalten

Vielen Dank für die Antwort.
Wäre ein nachfolgend erdachter Sachverhalt als vereinschädigend zu werten ?
- Mehrere Vereinsmitglieder verabreden sich, um vor Gericht in einem Zivilprozeß uneidlich falsch auszusagen, um so das Urteil zum Nachteil eines anderen Mitgliedes zu beeinflussen. In einem späteren Strafprozess werden diese Vereinsmitglieder zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Der Prozeßverlauf wird in der Presse veröffentlicht und in diesem Zusammenhang auch der Verein genannt.
Gruß
Studiosus2105
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  #4 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 12:59
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AW: Definition vereinschhädigendes Verhalten

Das hängt letztlich davon ab, ob der Verein konkrete Nachteile erleidet. Vorstellbar ist es aber in der Situation, vor allem wegen einer Störung des Vereinsfriedens. Ging es in dem ersten Prozess um Rechtsverhältnisse, die mit der Mitgliedschaft bzw. dem Verein zu tun hatten?
__________________
"Geschlossene Augen sind keineswegs ein Zeichen gespannter Aufmerksamkeit, sondern das exakte Gegenteil (a. A. BVerwG NJW 1986, 2721)." (aus: Hufen, Verwaltungsprozessrecht)
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Alt 22.01.2012, 13:05
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AW: Definition vereinschhädigendes Verhalten

Hallo Soliton,
Ja, es ging um Zugangsrechte zu Grundstücken u.ä. die im Zusammenhang mit dem Verein stehen. Der Strafprozess schlug hohe Wellen in den Medien so dass der Ort, in dem der Verein angesiedelt ist in Verruf gerät, was natürlich für einen Ort, der vom Tourismus lebt äußerst schädlich ist.
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