Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Datenschutz bei JHV?

Dies ist eine Diskussion zu Datenschutz bei JHV? innerhalb des Forums Vereinsrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 10:50
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 47
Keine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Datenschutz bei JHV?

Nehmen wir an ein Verin hat ein Mitglied welches seine Gebühre länger nicht bezahlt hat und daher ein Mahnverfahren eingeleitet hat. Dieser Verein hat dann seine jährliche Hauptversammlung und in der Einladung steht dann als Tagespunkt u.A. namentlich angeführt dass das Mitglied auf Grund der Zahlungsrückstände ausgeschlossen werden soll.

Ist ja nicht das erste Mal das sowas passiert, aber mir kommt das ein wenig auch wie ein "an den Pranger stellen" vor und ich habe mich eben gefragt ob man aus Datenschutzgründen überhaupt die Namen von säumigen Zahlern so preisgeben darf, oder ob das nur von den Vereinsstatuten abhängt. Bei der JHV wird ja u.A. auch der Vorstand und der Kassier entlastet, aber muss/darf man da so ins Detail gehen?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 11:13
V.I.P.
 
Registriert seit: Sep 2008
Ort: München
Alter: 57
Beiträge: 1.635
99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)99% positive Bewertungen (1635 Beiträge, 125 Bewertungen)  
AW: Datenschutz bei JHV?

Zitat:
Zitat von sparhawk Beitrag anzeigen
Nehmen wir an ein Verin hat ein Mitglied welches seine Gebühre länger nicht bezahlt hat und daher ein Mahnverfahren eingeleitet hat. Dieser Verein hat dann seine jährliche Hauptversammlung und in der Einladung steht dann als Tagespunkt u.A. namentlich angeführt dass das Mitglied auf Grund der Zahlungsrückstände ausgeschlossen werden soll.

Ist ja nicht das erste Mal das sowas passiert, aber mir kommt das ein wenig auch wie ein "an den Pranger stellen" vor und ich habe mich eben gefragt ob man aus Datenschutzgründen überhaupt die Namen von säumigen Zahlern so preisgeben darf, oder ob das nur von den Vereinsstatuten abhängt. Bei der JHV wird ja u.A. auch der Vorstand und der Kassier entlastet, aber muss/darf man da so ins Detail gehen?

Mag sein, dass das Verfahren dem beitragsrückständigen Mitglied peinlich ist, nun, hätte seine Pflichten aus der Mirgliedschaft erfüllt und den Beitrag gezahlt....

Wenn nach der Satzung die JHV für den Ausschluss wg. Zahlungsrückstand satzungsgemäß zuständig ist, muss ein solcher Tagesordnungspunkt auch genannt sein. Worüber sollte die JHV denn sonst beschließen? Mit Verstoß gegen Datenschutz oder "an den Pranger stellen" hat das nichts zu tun, es ist ein ganz gewöhnlicher Vorgang der Geschäftsführung de Vereins.

Zu berücksichtigen ist, dass die JHV eines Vereins i.d.R. keine öffentliche Veranstaltung ist, es sich also um einen vertraulicheni, internen Vorgang handelt.
__________________
Gruß

Klaus
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 11:52
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 47
Keine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sparhawk hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Datenschutz bei JHV?

Zitat:
Zitat von Klaus0155 Beitrag anzeigen
Mag sein, dass das Verfahren dem beitragsrückständigen Mitglied peinlich ist, nun, hätte seine Pflichten aus der Mirgliedschaft erfüllt und den Beitrag gezahlt....
In dem Fall ist es wohl nicht so schlimm, weil das Mitglied eh schon lange nicht mehr da war, insofern auch keine Leistungen des Vereins in Anspruch genommen hat. Ist also eher eine Formsache. Ich habe mich nur gewundert weil ich dachte das sowas u.U. dem Datenschutz unterliegen könnte.

Zitat:
Zu berücksichtigen ist, dass die JHV eines Vereins i.d.R. keine öffentliche Veranstaltung ist, es sich also um einen vertraulicheni, internen Vorgang handelt.
Bei einem kleinen (Sport)Verein wie diesem kennt sich sowieso jeder, aber es gibt ja auch Verein die riesengross sind mit tausenden von Mitgliedern, da ist die vertraulichkeit ja nicht mehr so gross.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.10.2011, 12:27
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 439
100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)100% positive Bewertungen (439 Beiträge, 19 Bewertungen)  
AW: Datenschutz bei JHV?

Mitgliederversammlung: Datenschutz verletzt?
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
Bitte keine Diskussion per PN
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Datenschutz Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 24.07.2010 16:55
Datenschutz Familienrecht 01.10.2009 16:01
Datenschutz!?! Strafrecht / Strafprozeßrecht 22.08.2009 21:13
Datenschutz ? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 09.08.2009 17:31
Datenschutz Vereinsrecht 15.11.2007 06:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN