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Buchungsfragen

Dies ist eine Diskussion zu Buchungsfragen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 12.06.2011, 14:25
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Buchungsfragen

Hallo,

ich habe mal ein paar Fragen zum verbuchen bestimmter Vorgänge:
(gemeinnütziger Verein)

1. angenommen ein Verein nimmt an Wettkämpfen teil, und trägt dafür zunächst auch die Kosten. Nun gibt es einen Förderverein der diese Kosten übernehmen möchte und dem Verein den entsprechenden Betrag überweist. Wie wäre so etwas zu verbuchen? Wären das Zuschüsse im ideellen Bereich?

2. Beim Abbuchen der Beiträge kommt es auf Verschulden des Mitglieds zu Fehlbuchungen. Der Mitglied erstattet darauf hin die Stornogebühren. Ist das dann als Einnahme in der Vermögensverwaltung zu verbuchen?

3. Der Verein erhebt Mahngebühren. Gehören die in den Ideellen Bereich oder die Vermögensverwaltung?

4. Ein Vorstandsmitglied erhielt im vergangenen Jahr einen Vorschußbetrag von ca. 200 € aus der Kasse um damit Einkäufe für eine Vereinsveranstaltung zu tätigen. Kurz darauf wurde die Person für lange Zeit krank, sodaß sie keine Abrechnung des Einkaufs machen konnte, daher wurden im vergangenen Jahr die gesamten 200 € als Ausgabe der Veranstaltung gebucht, damit die Kasse zum Jahresende stimmt. Die Person ist zwischenzeitlich nun genesen und hat ihre Abrechnung nachgereicht. Es wurden nur 150 € benötigt, sodaß der Verein 50 € von der Person zurück erhält. Wie sind diese 50 € nun zu verbuchen? Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb. Müssen nun diese 50 € als Einnahme eines wirtschftl. Geschäftsbetriebs verbucht werden? Es sind ja keine wirklichen Einnahmen. Das Geld war ja eigentlich schon die ganze Zeit Eigentum des Vereins.

5. Fahrtkosten die Mitglieder für die Fahrt zu Wettkämpfen erhalten, Kosten für einen Internetauftritt, Versicherungen und Strom/Gaskoste sind ja Ausgaben im ideellen Bereich?

Abschließend noch eine kurze Frage zum ausstellen von Spendenbescheinigungen:

Ein Verein mietet für eine Veranstaltung einen Transporter bei einer Autovermietung, dafür erhält er auch eine ganz normale Rechnung, allerdings mit dem Hinweis, daß der Rechnungsbetrag als Spende zu sehen ist. Es würde also kein Geld zwischen den Parteien fließen. Handelt es sich hierbei um eine normale Geldspende oder fällt das dann unter eine Aufwandsspende? Im Internet konnte ich leider nur widersprüchliche Aussagen finden was hier unter dem Begriff Aufwand zu verstehen ist. Einerseits heißt es, auch der Verzicht eines Vertragspartners auf das begleichen der Rechnung sei eine Aufwandsspende, an anderer Stelle ist nur die Rede von Aufwendungen die beispielsweise ein Ehrenamtlicher bei der Erledigung seiner Vereinsarbeit hat, z.b. Portokosten.
Wenn hier kein Geld fließt, wie kann man so etwas verbuchen? Man hat zwar theoretisch eine Einnahme (Spende) und eine Ausgabe (Rechnungsbetrag) aber ja keine echten Bewegungen auf dem Konto. Man kann das ja also schlecht mit auf das Konto buchen, da sonst der Kassenbericht nicht mehr stimmt.

Sind zwar viele Fragen, aber für Euch sicher einfach zu beantworten. Ich würde mich über etwas Hilfe freuen.

Gruß
Hugo
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Alt 13.06.2011, 09:40
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
1. angenommen ein Verein nimmt an Wettkämpfen teil, und trägt dafür zunächst auch die Kosten. Nun gibt es einen Förderverein der diese Kosten übernehmen möchte und dem Verein den entsprechenden Betrag überweist. Wie wäre so etwas zu verbuchen? Wären das Zuschüsse im ideellen Bereich?
Die Einnahmen des Fördervereins sind Zuschüsse im ideellen Bereich
Zitat:
2. Beim Abbuchen der Beiträge kommt es auf Verschulden des Mitglieds zu Fehlbuchungen. Der Mitglied erstattet darauf hin die Stornogebühren. Ist das dann als Einnahme in der Vermögensverwaltung zu verbuchen?
Zitat:
3. Der Verein erhebt Mahngebühren. Gehören die in den Ideellen Bereich oder die Vermögensverwaltung?
Es handelt sich um Einnahmen, die im engen Bezug zu den Mitgliedsbeiträgen stehen. Ich halte daher eine Zuordnung zum ideellen Bereich für richtig. Einnahmen aus aktiver Verwaltungstätigkeit wären im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu buchen. Vermögensverwaltung kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um Einnahmen im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung handelt.
Zitat:
4. Ein Vorstandsmitglied erhielt im vergangenen Jahr einen Vorschußbetrag von ca. 200 € aus der Kasse um damit Einkäufe für eine Vereinsveranstaltung zu tätigen. Kurz darauf wurde die Person für lange Zeit krank, sodaß sie keine Abrechnung des Einkaufs machen konnte, daher wurden im vergangenen Jahr die gesamten 200 € als Ausgabe der Veranstaltung gebucht, damit die Kasse zum Jahresende stimmt. Die Person ist zwischenzeitlich nun genesen und hat ihre Abrechnung nachgereicht. Es wurden nur 150 € benötigt, sodaß der Verein 50 € von der Person zurück erhält. Wie sind diese 50 € nun zu verbuchen? Bei der Veranstaltung handelt es sich um einen wirtschaftl. Geschäftsbetrieb. Müssen nun diese 50 € als Einnahme eines wirtschftl. Geschäftsbetriebs verbucht werden? Es sind ja keine wirklichen Einnahmen. Das Geld war ja eigentlich schon die ganze Zeit Eigentum des Vereins.
Die Veranstaltungskosten sind um den Eingang zu mindern. Im Ergebnis gibt das zwar ein schiefes Bild, dieses ergibt sich bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufiger, wenn Ausgaben und Einnahmen nicht in der gleichen Rechnungsperiode anfallen.
Zitat:
5. Fahrtkosten die Mitglieder für die Fahrt zu Wettkämpfen erhalten, Kosten für einen Internetauftritt, Versicherungen und Strom/Gaskoste sind ja Ausgaben im ideellen Bereich?
Regelmäßig Ideeller Bereich Möglich auch als Ausgaben im Zweckbetrieb (Wettkampf) oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Werbung auf Homepage).
Zitat:
Ein Verein mietet für eine Veranstaltung einen Transporter bei einer Autovermietung, dafür erhält er auch eine ganz normale Rechnung, allerdings mit dem Hinweis, daß der Rechnungsbetrag als Spende zu sehen ist. Es würde also kein Geld zwischen den Parteien fließen. Handelt es sich hierbei um eine normale Geldspende oder fällt das dann unter eine Aufwandsspende? Im Internet konnte ich leider nur widersprüchliche Aussagen finden was hier unter dem Begriff Aufwand zu verstehen ist. Einerseits heißt es, auch der Verzicht eines Vertragspartners auf das begleichen der Rechnung sei eine Aufwandsspende, an anderer Stelle ist nur die Rede von Aufwendungen die beispielsweise ein Ehrenamtlicher bei der Erledigung seiner Vereinsarbeit hat, z.b. Portokosten.
Wenn hier kein Geld fließt, wie kann man so etwas verbuchen? Man hat zwar theoretisch eine Einnahme (Spende) und eine Ausgabe (Rechnungsbetrag) aber ja keine echten Bewegungen auf dem Konto. Man kann das ja also schlecht mit auf das Konto buchen, da sonst der Kassenbericht nicht mehr stimmt.
Auch wenn kein Geld fließt, sind die Einnahmen und Ausgaben jeweils getrennt zu buchen.
Ausgaben als Kosten der Veranstaltung.
Einnahmen als Spende
Es ist das Spendenformular für Geldspenden zu verwenden, das Kreuz für Aufwandsspenden ist zu setzen.
Aufwandsspenden liegen immer vor, wenn kein Geld fließt (ausgenommmen Sachspenden - dann wird ein anderes Formular verwendet).
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  #3 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 11:45
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Die Veranstaltungskosten sind um den Eingang zu mindern. Im Ergebnis gibt das zwar ein schiefes Bild, dieses ergibt sich bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung häufiger, wenn Ausgaben und Einnahmen nicht in der gleichen Rechnungsperiode anfallen.
Bedeutet das die Minderung durch Korrektur der Einnahmenseite oder durch Gegenbuchung auf der Ausgabenseite? Man kann ja die Einnahmenseite nicht mehr ändern das Geschäftsjahr ist ja abgeschlossen.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Regelmäßig Ideeller Bereich Möglich auch als Ausgaben im Zweckbetrieb (Wettkampf) oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Werbung auf Homepage).
Heißt das, man kann hier wählen welchem Bereich das zugeordnet wird?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Auch wenn kein Geld fließt, sind die Einnahmen und Ausgaben jeweils getrennt zu buchen.
Ausgaben als Kosten der Veranstaltung.
Einnahmen als Spende
Müsste man hier dann ein zusätzliches Konto für solche Buchungen einführen? Denn im Bereich Girokonto oder Barkasse lässt sich so etwas ja eigentlich nicht buchen ohne das die Zahlen (Einnahmen/Ausgaben) nicht mehr stimmen.

Und daraus ergibt sich gleich noch eine Zusatzfrage:
Ich gehe davon aus, dass Sachspenden ebenfalls mit ihrem Wert gebucht werden müssen. Die können ja auf keinen Fall zu den Bereichen Girokonto oder Barkasse gebucht werden, sonst würde ja am Ende der Kassenbestand nicht mehr stimmen. Das müsste doch dann erst recht über ein wie oben angesprochenes Zusatzkonto erfolgen? Kann man so etwas mit einer EÜR überhaupt richtig buchen? Was passiert in der nächsten Periode dann mit der Sachspende? Ist die dann als Anfangsbestand auf dem Zusatzkonto zu sehen? Was ist wenn die Sache, z.B. Kühlschrank kaputt geht?

Sorry für die vielen Fragen, aber gerade das Buchen von Dingen, die nicht direkt mit dem Fluss von Zahlungsmitteln einher gehen, verwirrt mich im Moment sehr stark.
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Alt 13.06.2011, 12:38
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Bedeutet das die Minderung durch Korrektur der Einnahmenseite oder durch Gegenbuchung auf der Ausgabenseite? Man kann ja die Einnahmenseite nicht mehr ändern das Geschäftsjahr ist ja abgeschlossen.
Wenn Einnahmen sachlich einem Bereich zuzuordnen ist, ist sie auf diesem Konto zu buchen, auch wenn es das falsche Jahr ist.
Beispiel: Im Dezember findet eine Veranstaltung statt, der Verein erhebt Eintrittsgelder. Wenn einige Eintrittsgelder nicht bar, sondern per Rechnung erhoben werden und wenn diese Rechnung erst im Folgejahr bezahlt wird, sind diese auf Veranstaltungserlöse zu buchen, obwohl die Veranstaltung bereits im Vorjahr stattgefunden hatte.
Zitat:
Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Regelmäßig Ideeller Bereich Möglich auch als Ausgaben im Zweckbetrieb (Wettkampf) oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Werbung auf Homepage).
Zitat:
Heißt das, man kann hier wählen welchem Bereich das zugeordnet wird?
Nein, das heißt es nicht. Die genannten Kosten sind nicht immer dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Zitat:
Müsste man hier dann ein zusätzliches Konto für solche Buchungen einführen?
Ja
Zitat:
Ich gehe davon aus, dass Sachspenden ebenfalls mit ihrem Wert gebucht werden müssen.
Ja: Die "Sache" dient ja einen bestimmten Zweck.
Beispielsweise Aufwandskonto: Anschaffung Gerät oder Kleidung, Einkauf Kuchen, Tombolapreis usw.
Einnahmen: Sachspenden
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  #5 (permalink)  
Alt 13.06.2011, 14:16
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Wenn Einnahmen sachlich einem Bereich zuzuordnen ist, ist sie auf diesem Konto zu buchen, auch wenn es das falsche Jahr ist.
Beispiel: Im Dezember findet eine Veranstaltung statt, der Verein erhebt Eintrittsgelder. Wenn einige Eintrittsgelder nicht bar, sondern per Rechnung erhoben werden und wenn diese Rechnung erst im Folgejahr bezahlt wird, sind diese auf Veranstaltungserlöse zu buchen, obwohl die Veranstaltung bereits im Vorjahr stattgefunden hatte.
Ja, das ist mir klar. Die Frage ist eher was mit dem Wort "mindern" gemeint ist. Ich würde jetzt den zurückgegeben Betrag in der EÜR einfach als Einnahme der Veranstaltung ausgeben. Was ja aber sachlich so nicht richtig ist, da es ja keine wirkliche Einnahme ist, da das Geld dem Verein bereits gehört. Das Problem bei dieser Vorgehensweise, wäre ja evtl. dass es Probleme mit den Freigrenzen geben könnte, obwohl es ja gar keine echten Einnahmen sind. Oder ist mit "mindern" eher gemeint die Ausgabenseite zu reduzieren? Aber das würde ja dazu führen das ich dann einen negativen Aufwand habe, da der Aufwand der Veranstaltung im diesem Jahr eigentlich null wäre. Ein negativer Aufwand ist ja aber wieder ein Ertrag, womit wir wieder beim ersten Fall wären un dem Problem das sich Gelder die dem Verein bereits gehören auf die Freigrenzen auswirken können. Oder bin ich jetzt total auf dem Holzweg.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Nein, das heißt es nicht. Die genannten Kosten sind nicht immer dem ideellen Bereich zuzuordnen.
Ok, ich glaube langsam versteh ich es. Die Zuordnung hängt natürlich davon ab für was die Ausgaben getätigt werden. Bspl. die Kosten einer Internetseite des Vereins selbst gehören zum ideellen Bereich, die Kosten einer Seite speziell zu einer Veranstaltung im Zweckbetrieb gehört dann natürlich zum Zweckbetrieb, die Kosten einer Internetseite für eine Vereinsgaststätte gehört zum wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb.

In dem Zusammenhang die Fragen:
Kosten die für die Durchführung des Vereinseigenen Trainings anfallen, also Hallenmiete, Übungsleitervergütung gehören zum ideelen Bereich? Das sind ja grundlegende Dinge die keinen steuerbegünstigten Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) darstellen. Es gibt hier ja auch generell keine Einnahmen.

Kosten für die Durchführung einer Wettkampfveranstaltung sind dagegen Zweckbetrieb?

Was ist mit Meldegeldern die der Verein für die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Verein entrichten muß? Zweckbetrieb oder Ideel?

Während mir die Zuordnung der Einnahmen eigentlich kaum Schwierigkeiten bereitet, ist mir die Ausgabenzuordnung oft noch unklar. Gibt es dazu vielleicht irgendwo eine schöne Auflistung welche Positionen wo hingehören?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Ja: Die "Sache" dient ja einen bestimmten Zweck.
Beispielsweise Aufwandskonto: Anschaffung Gerät oder Kleidung, Einkauf Kuchen, Tombolapreis usw.
Einnahmen: Sachspenden
Dieses Sachspendenkonto wäre ja ein Ertragskonto? Wo würde das gegen gebucht werden? Der Wert muß sich ja auf irgendeinem Bestandskonto analog zu Kasse oder Girokonto wiederspiegeln.
Was passiert in der nächsten Periode dann mit der Sachspende? Ist die dann als Anfangsbestand auf dem Zusatzkonto zu sehen? Was ist wenn die Sache, z.B. Kühlschrank kaputt geht?
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  #6 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 09:39
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Ein negativer Aufwand ist ja aber wieder ein Ertrag, womit wir wieder beim ersten Fall wären un dem Problem das sich Gelder die dem Verein bereits gehören auf die Freigrenzen auswirken können.
Ein negativer Aufwand bleibt auf der Aufwandsseite (im Minus, sofern er nicht mit gleichartigen Aufwendungen saldiert werden kann. Die Einnahmenseite wird nicht tangiert.
Zitat:
Kosten die für die Durchführung des Vereinseigenen Trainings anfallen, also Hallenmiete, Übungsleitervergütung gehören zum ideelen Bereich? Das sind ja grundlegende Dinge die keinen steuerbegünstigten Geschäftsbetrieb (Zweckbetrieb) darstellen. Es gibt hier ja auch generell keine Einnahmen.
Ja
Zitat:
Kosten für die Durchführung einer Wettkampfveranstaltung sind dagegen Zweckbetrieb?
Ja unter Beachtung der Einschränkungen des § 67a AO.
Zitat:
Während mir die Zuordnung der Einnahmen eigentlich kaum Schwierigkeiten bereitet, ist mir die Ausgabenzuordnung oft noch unklar. Gibt es dazu vielleicht irgendwo eine schöne Auflistung welche Positionen wo hingehören?
Die Ausgaben werden in dem Bereich gebucht, wo eventuelle Einnahmen zuzuordnen sind.
Wenn die Ausgaben mit Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, sind die Ausgaben regelmäßig im ideellen Bereich zu erfassen.
Zitat:
Beispielsweise Aufwandskonto: Anschaffung Gerät oder Kleidung, Einkauf Kuchen, Tombolapreis usw.
Das ist das jeweilige Gegenkonto zum Spendenertrag.
Zitat:
Was ist wenn die Sache, z.B. Kühlschrank kaputt geht?
Die gespendeten Sachen werden Eigentum des Vereins. Reparaturen sind in dem Bereich zu buchen, in dem das reparierte Wirtschaftsgut genutzt (bzw. zugeordnet) wird.
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  #7 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 13:37
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Ein negativer Aufwand bleibt auf der Aufwandsseite (im Minus, sofern er nicht mit gleichartigen Aufwendungen saldiert werden kann. Die Einnahmenseite wird nicht tangiert.
Ok, das die Beträge der Aufwandsseite auch negativ sein können war mir nicht klar.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Die Ausgaben werden in dem Bereich gebucht, wo eventuelle Einnahmen zuzuordnen sind.
Wenn die Ausgaben mit Mitgliedsbeiträgen finanziert werden, sind die Ausgaben regelmäßig im ideellen Bereich zu erfassen.
Das würde heißen auch Ausgaben für die Teilnahme eigener Sportler an Turnieren anderer Vereine, also Startgelder, evtl. auch Fahrtkosten, Übernachtungskosten, etc. sind im ideellen Bereich zu buchen, da ja die Teilnahme an solchen Wettkämpfen ebenfalls aus den Beiträgen finanziert wird? Dachte bisher das gehört zum Zweckbetrieb, da ja Einnahmen aus solchen Veranstaltungen, wenn es sie denn gäbe, Zweckbetrieb wären.

Ein Verein der sich zu 100% aus Beiträgen, Spenden und Zuschüssen finanziert hätte demnach alle Ausgaben im ideellen Bereich zu buchen.

Angenommen ein Verein finanziert seinen Betrieb (Training, Turnierteilnahme, Verwaltung, etc.) zu 50% aus Beiträgen und zu 50% aus Einnahmen eines Zweckbetriebs (z.B. Startgelder für eigenes Turnier). Wie kann hier genau festgelegt werden welche Einnahmen für genau welche Ausgaben verwendet werden? Wird z.B. die Hallenmiete aus den Beiträgen finanziert oder mit den Einnahmen aus dem Zweckbetrieb oder sogar beides. Ich finde eines Zuordnung hier sehr umständlich.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Das ist das jeweilige Gegenkonto zum Spendenertrag.
Die gespendeten Sachen werden Eigentum des Vereins. Reparaturen sind in dem Bereich zu buchen, in dem das reparierte Wirtschaftsgut genutzt (bzw. zugeordnet) wird.
Bei den meisten Buchungen habe ich ja immer ein Bestandskonto (z.B. Bank oder Kasse) mit betroffen. Bspl. Geldspende:
Buchung Bank an Geldspende
wobei hier Geldspende ein Erfolgskonto (Ertrag) und Bank ein Bestandskonto ist.
Bei einer Sachspende hätte ich dann ja aber auf der einen Seite ein Ertragskonto Sachpenden und auf der Gegenseite ein Aufwandskonto Anschaffung Sportgeräte, wenn Sportgeräte gespendet werden? Damit würde doch aber der Saldo null bleiben der rechnerische Vermögensstand ändert sich nicht, da der Aufwand den Ertrag ausgleicht. Dabei habe ich doch bei einer Spende gar keinen Aufwand sondern nur einen Ertrag. Um den Vermögenszuwachs sichtbar zu machen, müsste doch ein Bestandskonto mit betroffen sein.
Also z.B.: Vermögen Sportgeräte an Sachspende
Jetzt sehe ich den Zuwachs durch die Spende auf dem Bestandskonto Vermögen Sportgeräte. Und diesen Wert hätte man dann doch in der neuen Periode als Anfangsbestand auf diesem Konto, genauso wie das Konto Bank im neuen Jahr den Kontostand als Anfangsbestand aufweist. Würde diese Sachspende nun aber zerstört werden müsste man sie doch auf diesem Konto abschreiben damit deutlich wird, daß sie nicht mehr zum vermögen des Vereins gehört.
Oder gehe ich mit diesen Überlegungen über eine Einnahmenüberschußrechnung hinaus und komme schon in Richtung Bilanzierung?
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  #8 (permalink)  
Alt 15.06.2011, 14:43
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Wink AW: Buchungsfragen

Zitat:
Angenommen ein Verein finanziert seinen Betrieb (Training, Turnierteilnahme, Verwaltung, etc.) zu 50% aus Beiträgen und zu 50% aus Einnahmen eines Zweckbetriebs (z.B. Startgelder für eigenes Turnier). Wie kann hier genau festgelegt werden welche Einnahmen für genau welche Ausgaben verwendet werden? Wird z.B. die Hallenmiete aus den Beiträgen finanziert oder mit den Einnahmen aus dem Zweckbetrieb oder sogar beides. Ich finde eines Zuordnung hier sehr umständlich.
Die Antwort ist steuerrechtlich unerheblich, da sowohl der ideelle Bereich als auch der Zweckbetrieb ertragsteuerfrei sind.
Im Zweifel - wenn also auch Einnahmen erzielt werden - werden alle entsprechenden Aufwendungen im Zweckbetrieb gebucht.
Zitat:
Damit würde doch aber der Saldo null bleiben der rechnerische Vermögensstand ändert sich nicht, da der Aufwand den Ertrag ausgleicht. Dabei habe ich doch bei einer Spende gar keinen Aufwand sondern nur einen Ertrag. Um den Vermögenszuwachs sichtbar zu machen, müsste doch ein Bestandskonto mit betroffen sein.
Der Verein hat ein neues Wirtschaftsgut (=die Sachspende) - das ist der Vorteil. Ohne Spende hätte der Verein dieses Wirtschaftsgut nicht.
Deine Überlegungen sind eher philosophischer Natur....
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  #9 (permalink)  
Alt 16.06.2011, 16:13
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AW: Buchungsfragen

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Im Zweifel - wenn also auch Einnahmen erzielt werden - werden alle entsprechenden Aufwendungen im Zweckbetrieb gebucht.
Danke, genau diese Aussage beantwortet mir meine meisten Fragen. Die Abgrenzung der Ausgaben zwischen ideell und Zweckbetrieb war das was mir die meisten Probleme bereitet hat.

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Deine Überlegungen sind eher philosophischer Natur....
Da hast Du wahrscheinlich recht, manchmal mache ich es mir komplizierter als es eigentlich ist. Danke für Deine Hilfe.
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  #10 (permalink)  
Alt 19.06.2011, 17:55
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AW: Buchungsfragen

Hi,

eine Frage ist mir jetzt doch nochmal zum Verbuchen von Rückerstattungen gekommen.

Du schreibst ja, die Rückerstattung des restlichen Vorschusses, muss als Minderung der Veranstaltungsausgaben gebucht werden. Man macht im Prinzip also eine Gutschrift auf dem Aufwandskonto. Das ist mir inzwischen jetzt klar.
Daraus kam mir nun eine Idee.
Eine andere Frage die ich Eingangs hatte war ja, wie die Erstattung von Stornogebühren (an die Bank) aus dem Beitragseinzug durch das Mitglied zu verbuchen sind.
Der Gedanke der mir nun kam, ist ob nicht die Erstattung der Stornogebühr ebenfalls einfach als Minderung der gezahlten Stornogebühr zu buchen ist? Oder ist das hier anders, weil die Erstattung nicht von der Bank sondern von einem Dritten (dem Mitglied) kommt.
Genauso Rückerstattungen von Startgeldern, weil z.B. ein Sportler nicht antreten konnte, wären doch dann einfach eine Minderung der gezahlten Startgelder, bzw. bei eigenen Veranstaltungen eine Minderung der erhaltenen Startgelder?

Denn diese Geldzuflüsse wären ja keine echten Einnahmen sondern lediglich Rückerstattungen. Oder sehe ich das nun falsch?

Die Stornogebühren selbst würde ich übrigens als Ausgabe im ideellen Bereich buchen. Oder gehört das zur Vermögensverwaltung?
Die gewöhnlichen Kontoführungsgebühren (für Überweisungen, Lastschriften, etc.) würde ich als Vermögensverwaltung ansetzen.
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