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Blacklist/Negativliste legal?

Dies ist eine Diskussion zu Blacklist/Negativliste legal? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 28.06.2011, 14:46
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Blacklist/Negativliste legal?

Hallo an Alle,

angenommen auf der HP eines Züchtervereines würde eine Seite erstellt, auf der Namentlich Menschen aufgelistet werden, bei denen es zu schlimmen Vorfällen mit an diese Menschen abgegebenen Tiere gekommen ist. Der Zweck ist, andere Züchter zu warnen, an diese Leute keine Tiere abzugeben.
Es soll also eine Art Blacklist oder Negativliste sein, um Tiere vor einem schlimmen Schicksal zu bewahren, weil die Züchter unwissend sind.

Also z.B. Herr Mustermann, wohnhaft in Musterstadt, hat seine Tiere einschläfern lassen, weil sie ihm wegen eines geplanten Urlaubs lästig geworden sind. Deshalb wird davor gewarnt, Tiere an Herrn Mustermann zu verkaufen.

Der Mittäter ist ein Tierarzt Dr. Unbekannt in Weisnichtwo.

Zu der Seite würden ausschließlich Züchter von Tieren die diesem Verein angehören, Zugriff mittels Passwort haben.

Ist so etwas legal?

Die Alternative wäre eine Vereinsinterne Blacklist zu erstellen, die z. B. via Internet an die vereinszugehörigen Züchter gesendet wird.

Im Voraus vielen Dank für eure Antworten.
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  #2 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 16:27
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AW: Blacklist/Negativliste legal?

Das hat nichts mit Vereinsrechts zu tun.
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 28.06.2011, 16:35
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AW: Blacklist/Negativliste legal?

@ Erbsenzähler: Sorry, aber ich wusste nicht, wohin ich es sonst posten soll.
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