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Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Dies ist eine Diskussion zu Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl? innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 29.07.2010, 14:25
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Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Hallo,

angenommen, in einem Verein wurde der Vorstand erst vor kurzem gewählt und hat laut Satzung noch mehrere Jahre bis zur regulären Neuwahl.

Aufgrund des Austritts eines Vorstandsmitgliedes würde der Vorstand gemäß Satzung beschlussunfähig.

Zur Behebung der beschlussunfähigkeit währe ja eine Nachwahl nötig.

a) Dürfte nun auf der nächsten Mitgliederversammlung der komplette Vorstand neu gewählt werden oder dürfte lediglich der freigewordene Posten nachgewählt werden?

b) Wieso dürfte der Vorstand überhaupt eine Nach- bzw. Neuwahl anberaumen, obwohl er ja beschlussunfähig ist? (Gibt es hier eine Art Sondergenehmigung?)

c) dürften auf dieser nächsten Versammlung neben der Nach- oder Neuwahl auch weitere Beschlüsse wie z.B. eine Satzungsänderung gefasst werden? (Für die geplante Satzungsänderung müsste doch vorher ein Beschluss des Vorstandes bestehen, welcher aber jedoch beschlussunfähig ist.)


Gruß, Andi
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 17:05
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AW: Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Zitat:
a) Dürfte nun auf der nächsten Mitgliederversammlung der komplette Vorstand neu gewählt werden oder dürfte lediglich der freigewordene Posten nachgewählt werden?
Es wird nur der freie Posten gewählt, die anderen sind ja gewählt und im Amt. Die anderen könnten zur Wahl zurücktreten. Dann müsste aber die Tagesordnung entsprechend diesen Punkt enthalten.
Zitat:
b) Wieso dürfte der Vorstand überhaupt eine Nach- bzw. Neuwahl anberaumen, obwohl er ja beschlussunfähig ist? (Gibt es hier eine Art Sondergenehmigung?)
Nach einem Abwägungsprozess ist die Nachwahl vorrangig. Rechte von Mitgliedern werden nicht verletzt.
Zitat:
c) dürften auf dieser nächsten Versammlung neben der Nach- oder Neuwahl auch weitere Beschlüsse wie z.B. eine Satzungsänderung gefasst werden? (Für die geplante Satzungsänderung müsste doch vorher ein Beschluss des Vorstandes bestehen, welcher aber jedoch beschlussunfähig ist.)
Ja, es dürfen auch andere Punkte behandelt werden. Ein Beschluss des Vorstands ist für eine Satzungsänderung bspw. nicht erforderlich (nur ein Beschluss der Mitglieder).
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 18:35
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AW: Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Es wird nur der freie Posten gewählt, die anderen sind ja gewählt und im Amt. Die anderen könnten zur Wahl zurücktreten. Dann müsste aber die Tagesordnung entsprechend diesen Punkt enthalten.
Meinst du, die Tagesordnung müsste den Rücktritt enthalten oder die Wahl aller Vorstandsmitglieder?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Nach einem Abwägungsprozess ist die Nachwahl vorrangig. Rechte von Mitgliedern werden nicht verletzt.
Also würde der Vorstand grundsätzlich einen Beschluss benötigen für die Neuwahl, da er jedoch beschlussunfähig ist, kann hier auf die Beschlussfassung verzichtet werden, da der Verein sonst keine andere Möglichkeit hätte, wieder beschlussfähig zu werden?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Ja, es dürfen auch andere Punkte behandelt werden. Ein Beschluss des Vorstands ist für eine Satzungsänderung bspw. nicht erforderlich (nur ein Beschluss der Mitglieder).
Für eine gültige Beschlussfassung/Satzungsänderung muss aber doch der Gegenstand der Beschlussfassung in der Tagesordnung niedergeschrieben sein (§32 BGB). Für die Ladung nebst Tagesordnung ist wiederum der Vorstand verantwortlich, welcher hierzu einen Beschluss fassen müsste.
Oder verstehe ich da was falsch?

Gruß, Andi
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:32
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AW: Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Zitat:
Meinst du, die Tagesordnung müsste den Rücktritt enthalten oder die Wahl aller Vorstandsmitglieder?
Aus der Tagesordnung muss hervorgehen, dass Vorstandsmitglieder zu wählen sind.
Zitat:
Also würde der Vorstand grundsätzlich einen Beschluss benötigen für die Neuwahl, da er jedoch beschlussunfähig ist, kann hier auf die Beschlussfassung verzichtet werden, da der Verein sonst keine andere Möglichkeit hätte, wieder beschlussfähig zu werden?
Richtig
Zitat:
Für eine gültige Beschlussfassung/Satzungsänderung muss aber doch der Gegenstand der Beschlussfassung in der Tagesordnung niedergeschrieben sein (§32 BGB). Für die Ladung nebst Tagesordnung ist wiederum der Vorstand verantwortlich, welcher hierzu einen Beschluss fassen müsste.
Oder verstehe ich da was falsch?
Auch hier ist eine Abwägung zu treffen. Wenn beispielsweise eine Verringerung der Vorstandsmitglieder beschlossen werden soll, um die Beschlussunfähigkeit zu beseitigen, kann dieser Punkt auch ohne Vorstandsbeschluss auf die Tagesordnung.
Überhaupt muss immer das Fortbestehen und Funktionieren des Vereins im Vordergrund stehen. Alle Handlungen, die diesem Ziel dienen, sind zulässig.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 20:43
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AW: Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Auch hier ist eine Abwägung zu treffen. Wenn beispielsweise eine Verringerung der Vorstandsmitglieder beschlossen werden soll, um die Beschlussunfähigkeit zu beseitigen, kann dieser Punkt auch ohne Vorstandsbeschluss auf die Tagesordnung.
Überhaupt muss immer das Fortbestehen und Funktionieren des Vereins im Vordergrund stehen. Alle Handlungen, die diesem Ziel dienen, sind zulässig.
Gibt es zu dieser "Regelung" auch eine gesetzliche Grundlage oder ist das einfach nur ein ungeschriebener Grundsatz, nach dem sich Richter bei ihrer Urteilsfindung richten, falls es zu einer Meinungsverschiedenheit kommt??

Gruß, Andi
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  #6 (permalink)  
Alt 30.07.2010, 09:02
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AW: Beschlussunfähiger Vorstand -> Neuwahl?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind im BGB zu finden.
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