Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Beschlussfähigkeit des Vorstands

Dies ist eine Diskussion zu Beschlussfähigkeit des Vorstands innerhalb des Forums Vereinsrecht

Like Tree2Likes

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:12
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Beschlussfähigkeit des Vorstands

Hallo liebes Forum,

mal angenommen, in einem fiktiven Verein mit einem mehrgliedrigen Vorstand wird mit einer Frist von <1 Tag telefonisch zu einer Vorstandssitzung eingeladen.

Eines der insgesamt vier Vorstandsmitglieder lehnt dies ab, da es keine Zeit hat und im genannten Beschlussgegenstand keine Veranlassung erkennen kann, so kurzfristig zusammenzutreten.

In der Satzung dieses gedachten Vereins heißt es:
"7. Vorstandssitzungen sind beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind."
... ohne dass konkretisiert wird, was eine satzungsgemäße Einladung ist.

Hierzu zwei Fragen:

1. Ist der Vorstand unter diesen Bedingungen überhaupt beschlussfähig?

2. Was ist eine satzungsgemäße Einladung, wenn hierzu nichts ausgeführt wird
--> meine Vermutung ist, dass evtl. die Bedingungen, die für die MV genannt werden, gelten (Form und Frist?)

Vielen Dank schon mal für eure hilfreichen Meinungen.

Grüße
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:24
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Hat der Vorstand für sich eine Geschäftsordnung beschlossen, in der die Einladungsfristen geregelt sind ?

Wenn nicht, halte ich die Einladungsfrist zu kurz und die Bitte die Sitzung zu verschieben für berechtigt.
Die in der Sitzung betroffenen Beschlüsse sind angreifbar.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2011, 18:26
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Nein, eine Geschäftsordnung gibt es bisher nicht.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 15:13
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Mich würde nach wie vor interessieren, welche Einladungsfristen einzuhalten sind, wenn gar nichts schriftlich geregelt ist. Eine solche Regelung gibt es für diesen fiktiven Verein nur für die MV.

Vielen Dank
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 16:00
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2005
Beiträge: 2.676
98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)98% positive Bewertungen (2676 Beiträge, 245 Bewertungen)  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Für die Frist kommt vermutlich auch darauf an, ob es ein eiliges Thema zu behandeln gibt oder nicht. Allgemein muß ein Einberufungsorgan darauf achten, dass der Termin so gewählt wird, dass allen Mitgliedern des jeweiligen Gremiums ohne besondere Anstrengungen die Teilnahme möglich ist.

So dürfte es z. B. unzulässig sein, wenn bei einem Sportverein ein Termnin während einer Verbandsveranstaltung (Wettkampf o. ä.), an der erfahrungsgemäß viele Mitglieder des Vereins teilnehmen, einberufen wird.
Zu berücksichtigen ist auch, dass i. d. R. der Vormittag eines Werktages wegen der Berufstätigkeit vieler Mitglieder ein ungünstiger Termin sein kann.
An Sonn- und Feiertagen ist nach der Rechtsprechung ein früherer Beginn als 11.00 Uhr unzulässig (BayObLG und OLG Schleswig NJW-RR 1987 S. 1362).
Soliton and knietief like this.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 06.12.2011, 18:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Dankeschön, das hilft weiter ... bewerten ist leider grad nicht möglich, darum auf diesem Wege.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 19:33
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.097
100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Spezi-3 nennt Situationen, in denen bei jedem Gremium von einem Ladungsmangel ausgegangen werden kann. Dem stimme ich zu.

Die Frage war aber auch

Zitat:
Zitat von knietief Beitrag anzeigen
2. Was ist eine satzungsgemäße Einladung, wenn hierzu nichts ausgeführt wird
--> meine Vermutung ist, dass evtl. die Bedingungen, die für die MV genannt werden, gelten (Form und Frist?)
und die selbst gegebene Antwort jedenfalls eine gute Grundlage, wenn man sonst keine Anhaltspunkte hat. Im Beispielsfall würde man aber auch alle anderen Satzungsvorschriften zur MV und VV lesen wollen, um die bereits angegebene Passage besser einordnen zu können. Im Fall des Vorstands ist aus meiner Sicht auch die Übung (sog. Observanz), soweit vorhanden, relevant: Übung meint hier eine seit längerer Zeit mit Geltungswillen praktizierte und allgemein im Verein anerkannte Regelung (die keinen Ausdruck in der Satzung gefunden hat).

Letztlich kann man diese Frage im Beispielsfall allerdings offenlassen, weil unter den dort genannten (extremen) Umständen man auch anders zu dem Ergebnis kommt (wie Spezi-3).
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 07.12.2011, 23:49
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Hallo nochmal, es ergibt sich einige weitere evtl. fast rhetorische Fragen:

Im beschriebenen fiktiven Verein wird auf einer Vorstandssitzung, zu der sehr kurzfristig geladen wurde und zu der eins der vier Mitglieder nicht erscheinen konnte, weil während der Arbeitszeit angesetzt, ein Beschluss gefasst: Von drei Geschäftsbereichen des Vereins wird einer mit quasi sofortiger Wirkung ausgegliedert und hierzu ein neuer Verein gegründet.

Der Beschlussinhalt war dem Vorstandsmitglied, welches nicht erscheinen konnte, nicht genannt worden.

Das Vorstandsmitglied wurde auch im nachhinein nicht über Inhalt und Ergebnis des Beschlusses informiert.

Kann ein solcher Beschluss überhaupt gelten?

Ist eine solch weitreichende Entscheidung nicht von de Mitgliederversammlung zu beschließen?

Danke im voraus!
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 11:42
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 1.097
100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1097 Beiträge, 130 Bewertungen)  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Die erste Frage ist unter den genannten Umständen tatsächlich eher rhetorisch.

Zitat:
Zitat von knietief Beitrag anzeigen
Ist eine solch weitreichende Entscheidung nicht von de Mitgliederversammlung zu beschließen?
Höchstwahrscheinlich ja. Der Vollständigkeit halber müsste man sich aber die Aufgabenverteilung in der Satzung ansehen.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 08.12.2011, 21:37
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 26
Keine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, knietief hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Beschlussfähigkeit des Vorstands

Die Aufgaben bzw. Kompetenzen des VS sind nur sehr knapp umrissen:

"Dem Vorstand obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des Vereins. Er hat insbesondere die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzuführen und Mitgliederversammlungen vorzubereiten. Er unterliegt dabei der Einschränkung entsprechend §7 Ziff.6 am Ende."

Die am Ende benannte Einschränkung bezieht sich auf die Entscheidung über Darlehen bis 5.000 €

Im § zur Mitgliederversammlung heißt es:

"Außer in den in dieser Satzung genannten Fällen entscheidet die Mitgliederversammlung in allen Fragen, die die inhaltliche Verwirklichung der Vereinsziele betreffen. Sie entscheidet auch über den jährlichen Haushaltsplan, die Aufgaben des Vereins, den An- und Verkauf sowie die Belastung von Grundstücken, die Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab € 5000,-."

hinzu kommen noch: Wahl und Entlastung des VS, Entscheidung über Mitgliedschaft sowie Wahl von Versammlungsleiter und Protokollführer der MV.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Vorstandssitzung - beschlussfähigkeit Vereinsrecht 09.08.2010 09:20
Beschlussfähigkeit BGH Staats- und Verfassungsrecht 01.09.2007 17:28
Fehlender Beirat - Beschlussfähigkeit? Vereinsrecht 27.06.2007 14:50
fehlende Beschlussfähigkeit - Folgen? Vereinsrecht 25.01.2007 20:31
Beschlussfähigkeit Vorstand Vereinsrecht 15.01.2007 14:11





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Vereinsrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN