Dies ist eine Diskussion zu beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? wenn ein Vereinsvorstand versäumt hat, eine vor 2 Jahren beschlossene Satzungsänderung beim AG eintragen zu lassen, welche Satzung würde dann bei neuerlichen Beschlüssen im Streitfall Gültigkeit haben? Vielen Dank schon jetzt. Jonathan |
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| AW: beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? Es gilt die Satzung die beim Amtsgericht eingetragen ist. Satzungsänderungen werden erst mit dem Tage der Eintragung wirksam.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? Ich kann mir vorstellen, hier ist zu bedenken die schwere des Streitfalls –neue nicht eingetragene Satzung und Rechtlich gültige Satzung. Wenn die Vereinsvorstandschaft 2 Jahre oder länger einen bestimmten Vorgang nach der neuen –nicht einbetragenen Satzung behandelt und kein Widerspruch geltend gemacht wird, kann es da nicht sein das der Richter sagt, da hat sich ein Gewohnheitsrecht gebildet? Wie es jedoch ist wenn der neue Vorstand weitgreifende Beschlüsse fasst und die „neue“ Vorstandschaft Personell(Anzahlmäßig) anders besetzt ist wie die rechtlich gültige Satzung es Vorschreibt. Sind die Beschlüsse dann von vornherein nichtig ? |
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| AW: beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? Es gibt auch die Möglichkeit der satzungsmäßige Änderung der Zuständigkeitsverteilung zwischem MV und Vorstand oder innerhalb des Vorstandes. Beschlüsse von nach der "neuen" Satzung unzuständiger Gremien dürften unwirksam sein.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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| AW: beschlossene Satzungsänderung nicht beim AG. Welche gilt? u.U. könnte aber auch das zuständige Organ den Beschluss das falschen Organs nachträglich abnicken.
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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