Dies ist eine Diskussion zu Benutzungsordnungen festlegen innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Benutzungsordnungen festlegen Vielen Dank für eine Antwort |
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| AW: Benutzungsordnungen festlegen
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Benutzungsordnungen festlegen Zur Benutzungsordnung steht drin: Ausübende Mitglieder(alle über 18) haben das Recht, alle der Gesellschaft gehörenden oder von ihr gemieteten Sportgeräte etc im Rahmen sachgemäßer und pfleglicher Benutzung oder bestehender Benutzungsordnung zu benutzen. Vorstand hat laut Satzung folgende Aufgaben: ... Die stellvertretenden Vorsitzenden und die drei weiteren Vorstandsmitglieder sind für die folgenden Fachbereiche zuständig: a) Sportbetrieb b)Finanzen c) Bootshaus und Sportgeräteverwaltung d) Schriftführung e) allgemeine Verwaltung ... ... Der Vorstand fürht die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und verwaltet das Vereinsvermögen im Rahmen der Zweckbestimmung. Außergewöhnliche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Als außergewöhnliche Maßnahmen gelten insbesondere der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundeigentum. ... MV: ... Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, die nicht zu den Aufgaben des Vorstandes gemäß Satzung gehören. ... Wahrscheinlich kann der Vorstand so Benutzungsordnungen veranlassen. Aber es gab vor ein paar Jahren, wo wir in der MV über eine Benutzungsordnung der Boote abgestimmt haben. Wenn der Vorstand also die Benutzungsordnungen erlassen kann, sind die Mitglieder ihm ja schutzlos ausgeliefert, oder? |
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| AW: Benutzungsordnungen festlegen Zitat:
Zitat:
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
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| AW: Benutzungsordnungen festlegen ok dankeschön, es geht darum, dass der Fitnessraum zwar zugänglich ist, aber ein Teil der Hantelscheiben weggeschlossen werden. Der Grund??? Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens. Und ich wollte mich bevor ich da ein großes Fass aufmache informieren was passieren kann. |
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| AW: Benutzungsordnungen festlegen Zitat:
Ein Zeitplan, welcher für alle gilt, wäre wiederum denkbar.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
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