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Benutzungsordnungen festlegen

Dies ist eine Diskussion zu Benutzungsordnungen festlegen innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 11:16
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Benutzungsordnungen festlegen

In einem fiktiven Verein steht in der Satzung, dass alle Mitglieder alle Geräte in einem Fitnessraum gemäß Benutzungsordnung benutzen dürfen. Angenommen für diesen Fitnessraum gibt es noch keine Benutzungsordnung. Darf ein Trainer oder der Vorstand des Vereins eine solche Benutzungsordnung festlegen oder kann das nur die MV? In der Satzung steht dazu nichts.
Vielen Dank für eine Antwort
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  #2 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 13:22
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AW: Benutzungsordnungen festlegen

Wer (Vorstand / MV) hat laut Satzung welche Aufgaben?

Was genau steht zur Benutzungsordnung drin?
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #3 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 17:06
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AW: Benutzungsordnungen festlegen

Zur Benutzungsordnung steht drin:
Ausübende Mitglieder(alle über 18) haben das Recht, alle der Gesellschaft gehörenden oder von ihr gemieteten Sportgeräte etc im Rahmen sachgemäßer und pfleglicher Benutzung oder bestehender Benutzungsordnung zu benutzen.

Vorstand hat laut Satzung folgende Aufgaben:
... Die stellvertretenden Vorsitzenden und die drei weiteren Vorstandsmitglieder sind für die folgenden Fachbereiche zuständig:
a) Sportbetrieb
b)Finanzen
c) Bootshaus und Sportgeräteverwaltung
d) Schriftführung
e) allgemeine Verwaltung ...

... Der Vorstand fürht die laufenden Geschäfte der Gesellschaft und verwaltet das Vereinsvermögen im Rahmen der Zweckbestimmung. Außergewöhnliche Maßnahmen bedürfen der Zustimmung der Mitgliederversammlung. Als außergewöhnliche Maßnahmen gelten insbesondere der Erwerb, die Veräußerung oder die Belastung von Grundeigentum. ...

MV:

... Die Mitgliederversammlung ist für alle Angelegenheiten der Gesellschaft zuständig, die nicht zu den Aufgaben des Vorstandes gemäß Satzung gehören. ...


Wahrscheinlich kann der Vorstand so Benutzungsordnungen veranlassen. Aber es gab vor ein paar Jahren, wo wir in der MV über eine Benutzungsordnung der Boote abgestimmt haben.

Wenn der Vorstand also die Benutzungsordnungen erlassen kann, sind die Mitglieder ihm ja schutzlos ausgeliefert, oder?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 17:45
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AW: Benutzungsordnungen festlegen

Zitat:
zuständig:
a) Sportbetrieb
b)Finanzen
c) Bootshaus und Sportgeräteverwaltung
daraus würde ich schon das Recht ableiten eine Benutzerordnung für die Sportgeräte erlassen zu dürfen. Allerdings hat dies so zu geschehen, dass alle Mitglieder die Möglichkeit zur Nutzung haben.

Zitat:
Wenn der Vorstand also die Benutzungsordnungen erlassen kann, sind die Mitglieder ihm ja schutzlos ausgeliefert, oder?
Nein, die Mitglieder können über den §37 BGB ein Minderheitsbegehren starten, eine MV einberufen und die Satzung so ändern bezüglich der Benutzerordnung.
__________________
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Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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  #5 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 17:59
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AW: Benutzungsordnungen festlegen

ok dankeschön,
es geht darum, dass der Fitnessraum zwar zugänglich ist, aber ein Teil der Hantelscheiben weggeschlossen werden. Der Grund???
Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens. Und ich wollte mich bevor ich da ein großes Fass aufmache informieren was passieren kann.
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  #6 (permalink)  
Alt 15.11.2011, 18:41
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AW: Benutzungsordnungen festlegen

Zitat:
es geht darum, dass der Fitnessraum zwar zugänglich ist, aber ein Teil der Hantelscheiben weggeschlossen werden.
Wenn sie nur bestimmten Mitgliedern zugängig sind, wäre dies eine Einschränkung der Satzungsregelung und bedenklich.

Ein Zeitplan, welcher für alle gilt, wäre wiederum denkbar.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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benutzung, ordnung, vorstand

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