Dies ist eine Diskussion zu Beitragserhöhung innerhalb des Forums Vereinsrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Beitragserhöhung Mitglied A bezahlt seit Jahren einen Beitrag von 20 Euro. Im Internet steht unter Beiträge, dass für diese Trainingsgruppe, in der Mitglied A trainiert 20 Euro Beitrag zu zahlen sind. Nun kommt Mitglied B in den Verein. Er soll 30 Euro Beitrag zahlen für genau die selbe Trainingsgruppe. Man weisst den Vorstand darauf hin. Der Vorstand sagt, dass dies ein Fehler ist und Mitglied B 30 Euro zahlen muss. Mitglied B weisst darauf hin, dass Mitglied A auch nur 20 Euro bezahlen muss. Im nächsten Quartal werden Mitglied A (und anderen Mitgliedern, die schon immer 20 Euro bezahlen) plötzich 30 Euro abgebucht. Auf eine BEschwerde hin, meint der Vorstand, dass man alle Mitglieder in eine andere Trainingsgruppe eingestuft hätte. Auf Nachfrage will der Vorstand auch keine Beitragsordnung zeigen. Dürfen Vereine den Mitgliedsbeitrag ändern und vom Konto abbuchen, OHNE die Mitglieder vorher zu informieren? |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Handelt es sich um einen Verein ? Wenn ja, was steht in der Satzung ? Wer beschließt danach die Höhe der Beiträge ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Zitat:
Auch ist es nicht unwichtig zu Wissen was der Vorstand, ohne MV, beschließen darf. Ohne diese Info kann Dir hier keiner großartig weiterhelfen.
__________________ gruss vom Junggesellen1 _________________________ Ich bin juristischer Laie und meine Äußerungen können Irreführend sein. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung In der Satzung steht Höhe und Flligkeit der Beiträge und Umlagen werden von der Mitgliederversammlung festgelegt. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Zitat:
Hierfür muss eine Mitgliederversammlung entsprechend der Satzungsvorschriften (Ladungsform, Fristen, etc.) einberufen werden. Für eine gültige Änderung der Beträge muss darüber hinaus in der Einladung bzw. Tagesordnung aufgeführt werden, dass eine Abstimmung zur Änderung der Beiträge durchgeführ werden soll. Aber wenn ich deine ursprüngliche Frage richtig verstehe, wurde hier ja nicht die Beitragshöhe geändert sondern die Einstufung der Mitglieder in eine andere Trainingsgruppe (welcher wohl eine höhere Beitragshöhe zugrundeliegt). Was sagt die Satzung denn zu der Einstufung der Mitglieder in die Trainingsgruppen? |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Wenn die Änderung/Festsetzung der Beiträge ordnungsgemäß als Tagesordnungspunkt angekündigt waren und die MV beschlussfähig war (alle Mitglieder eingeladen usw.) gelten die getroffenen Beschlüsse ohne Rücksicht darauf, ob alle Mitglieder an der Versammlung teilgenommen haben und ohne dass die nicht teilgenommenen Mitglieder später darüber informiert wurden. Wenn man an einer MV nicht teilnimmt, muß man sich selbst über die Ergebnisse informieren. Vermutlich steht in der Satzung auch, dass die Beiträge zu einem bestimmten Termin fällig werden. Es bedarf daher keiner Rechnung sondern der Beitrag ist dann "Bringschuld", kann also bei Fälligkeit abgebucht werden, wenn eine Einzugsermächtigung vorliegt.
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Zitat:
__________________ == == == == == == == == == == == == == == == == == Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder! MfG Erbsenzähler Bitte keine Diskussion per PN |
| |||
| AW: Beitragserhöhung Wenn man unterstellt, dass es eine Beitragsfestsetzung gibt, die für jede Trainingsgruppe unterschiedliche Höhen vorsieht, gewinnt natürlich die Einstufung Bedeutung. Ein Vorstand, welcher eine Beitragsdiskussion in der MV scheut, könnte versucht sein, die Einstufung zu verändern um höhere Beiträge zu erzielen. Es entsteht somit die Frage, wie ist die Einstufung geregelt. Hängt die Einstufung von Leistungs- oder anderen persönlichen Fähigkeiten ab, oder erfolgt sie nach freien Stücken ? Wo ist festgelegt wer die Einstufung vornimmt und auf welcher Grundlage ? Ist das Mitglied bei der Wahl der Trainingsgruppe völlig ausgeschlossen und kann es wählen ?
__________________ Mit Gruß Spezi-3 Der wesentliche Unterschied zwischen einem Staat und einem Verein ist, dass man aus dem Verein austreten kann, wenn es unerträglich wird. Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Stichworte |
| beitragserhöhung, vereinsrecht |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Beitragserhöhung | Vereinsrecht | 06.06.2009 18:08 |
| Beitragserhöhung | Vereinsrecht | 09.02.2008 09:29 |
| Beitragserhöhung | Verbraucherrecht | 20.12.2006 21:46 |
| Beitragserhöhung | Vereinsrecht | 22.03.2006 11:52 |
| Beitragserhöhung | Vereinsrecht | 10.01.2006 16:01 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios