Dies ist eine Diskussion zu Beitragsbescheinigung innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| AW: Beitragsbescheinigung Bei Spenden bis 200,00 Euro muss aus weiteren Unterlagen hervorgehen, welches Finanzamt und unter welchem Datum die Gemeinnützigkeit anerkannt worden ist. Gleiches gilt für Beitragszahlungen. Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, dass Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt sind. |
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| AW: Beitragsbescheinigung Zitat:
, ich versteh das nicht so richtig. Ich hab folgendes verstanden, dass es auch bei den Beitragsbestätigungen so ist, dass man keine ausstellen muss, da das Finanzamt ein Kontoauszug akzeptiert. Hab ich das richtig verstanden? |
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| AW: Beitragsbescheinigung Es kann doch nicht ausreichen, einen Kontoauszug über eine getätigte Zahlung als Grundlage für einen Spendenabzug anzuerkennen. Es muss immer zusätzlich in geeigneter Weise die Steuerbegünstigung der Empfängerkörperschaft nachgewiesen werden. Die 200-Euro-Regelung meint in erster Linie die vorgedruckten Überweisungsvordrucke bspw. von Rotem Kreuz, Kinderdorf u.ä. |
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