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Beitragsbescheinigung

Dies ist eine Diskussion zu Beitragsbescheinigung innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 17:22
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Question Beitragsbescheinigung

Zuwendungsbescheinigungen brauch man bis 200 EUR nicht ausstellen, da das Finanzamt auch den Kontoauszug anerkennt. Nun wie sieht es bei den Beitragsbescheinigungen aus - ist das auch so geregelt?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:25
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AW: Beitragsbescheinigung

Bei Spenden bis 200,00 Euro muss aus weiteren Unterlagen hervorgehen, welches Finanzamt und unter welchem Datum die Gemeinnützigkeit anerkannt worden ist.
Gleiches gilt für Beitragszahlungen. Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, dass Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt sind.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:32
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AW: Beitragsbescheinigung

Zitat:
Zitat von ugoetze Beitrag anzeigen
Bei Spenden bis 200,00 Euro muss aus weiteren Unterlagen hervorgehen, welches Finanzamt und unter welchem Datum die Gemeinnützigkeit anerkannt worden ist.
Gleiches gilt für Beitragszahlungen. Aus der Bestätigung muss auch hervorgehen, dass Mitgliedsbeiträge steuerbegünstigt sind.
Sorry ich bin blond , ich versteh das nicht so richtig. Ich hab folgendes verstanden, dass es auch bei den Beitragsbestätigungen so ist, dass man keine ausstellen muss, da das Finanzamt ein Kontoauszug akzeptiert. Hab ich das richtig verstanden?
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  #4 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 19:36
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AW: Beitragsbescheinigung

Es kann doch nicht ausreichen, einen Kontoauszug über eine getätigte Zahlung als Grundlage für einen Spendenabzug anzuerkennen. Es muss immer zusätzlich in geeigneter Weise die Steuerbegünstigung der Empfängerkörperschaft nachgewiesen werden.
Die 200-Euro-Regelung meint in erster Linie die vorgedruckten Überweisungsvordrucke bspw. von Rotem Kreuz, Kinderdorf u.ä.
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  #5 (permalink)  
Alt 29.07.2010, 22:09
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AW: Beitragsbescheinigung

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