Dies ist eine Diskussion zu Beiträge beliebig gestalten? innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Beiträge beliebig gestalten? Durch Krankheit kann ein Mitglied nicht mehr aktiv am Vereinsleben teilnehmen. Sein Boot steht aus diesem Grunde zum Verkauf, was natürlich nicht von heute auf Morgen geht. Den im Verein üblichen Arbeitsdienst kann das Mitglied ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen nicht ausführen. Die Mitgliedschaft wurde deshalb auf passiv geändert. Dem Vorstand ist das Mitglied ein Dorn im Auge und möchte es loswerden. Deshalb wurde bei der Jahresversammlung ein Antrag eingebracht, dass passive Mitglieder mit Boot ab sofort monatlich 30,00 EUR für die Lagerung von Booten bezahlen sollen - während aktive Mitglieder weiterhin die geringe Gebühr bezahlen. Ist das nicht ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz von Mitgliedern? So etwas hat es in der Vergangenheit noch nicht gegeben - obwohl schon öfter Mitgliedschaften von aktiv in passiv umgewandelt wurden - die Boote jedoch weiterhin auf dem Vereinsgelände gelagert werden konnte - zu den üblichen Gebühren, die gleichermaßen für alle Mitglieder galten. Die Angelegenheit ist jetzt speziell auf das betroffene Mitglied zugeschnitten. |
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| AW: Beiträge beliebig gestalten? Hallo, Gleichbehandlung bedeutet nicht, dass alle Mitglieder unter allen Umständen gleich behandelt werden müssen, sondern nur diejenigen, die derselben "Fallgruppe" angehören. So ist es ja auch bei euch. Passive Mitglieder zahlen weniger als aktive. In anderen Vereinen, vielleicht auch in eurem, kennt man auch noch andere Mitgliedergruppen, z.B. Jugendliche, Erwachsene, Arbeitslose, Rentner usw., die dann bzgl. ihrer Beiträge auch jeweils unterschiedlich behandelt werden. Ungleichbehandlung ist zulässig, solange sie sachgerecht und nicht willkürlich ist. So wäre es z.B. zulässig, dass in einem "Verein der Langnasenträger" diejenigen einen höheren Beitrag zahlen müssen, deren Nase kürzer als, sagen wir einmal 5 cm ist. Das wäre sachgerecht. Nicht sachgerecht, also willkürlich und damit unzulässig wäre es hingegen zu verlangen, dass alle Mitglieder eines Sportvereines, die größer als 150 cm sind, den doppelten Beitrag zu zahlen haben. Eine solche Regelung könnte allerdings wiederum sachgerecht sein, wenn es sich nicht um einen Sportverein, sondern um einen "Verein zur Förderung der Zwergwüchsigen" handelte. Es hängt also auch vom Zweck des Vereines ab, ob eine gegebene Beitragstruktur sachgerecht ist oder nicht. Auf den Beispielfall bezogen bedeutet das: Wenn es einen sachgerechten Grund dafür gibt, dass ein passives Mitglied für die Lagerung seines Bootes mehr zahlen soll, als ein aktives, dann wäre der geschilderte Beschluss zulässig. Vielleicht verursacht solch ein "passives Boot" mehr Kosten oder Umstände als ein "aktives"? Schränkt es vielleicht den Verein ein, da solch ein Boot einen Lagerplatz belegt, der also nicht mehr an ein neues, aktives Mitglied vergeben werden kann? Möchte der Verein möglicherweise verhindern, dass aus dem Wassersportverein ein Bootslagerverein wird ...? Wenn hingegen der Beschluss tatsächlich nur dazu dienen soll, passive Mitglieder mit Boot aus dem Verein zu drängen (und das möglicherweise sogar so begründet wurde), obwohl sie nicht weiter stören, dann halte ich ihn auch für fragwürdig. JotEs |
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| AW: Beiträge beliebig gestalten? Zitat:
Die meisten derartigen Vereine die ich kenne sind Bootslagervereine ... Es ist ausserdem (was die Zulässigkeit der Gebührenerhöhung angeht) zu beachten, wer (welches Vereinsorgan) derartige Gebühren überhaupt festsetzen darf/soll/muss und wer die Erhöhung von der die Rede ist, tatsächlich festgesetzt hat. War das vielleicht nur der Platzwart ? WildGreenWaves P.S.: nein, es war die MV ... aber darf die das denn ? |
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| AW: Beiträge beliebig gestalten? Hallo, es bestand und besteht kein Bedarf, die Bootslagerung auf dem Vereinsgelände zu beschränken, um für Boote aktiver Mitglieder Platz zu schaffen. Es ist genügend Platz vorhanden. Auch haben viel Mitglieder in der Vergangenheit den Verein verlassen, weil sie mit den dort herrschenden Zuständen nicht einverstanden waren. Nach Einschätzung anderer Mitglieder ist die Regelung, dass passive Mitglieder für das Lagern ihres Bootes auf dem Vereinsgelände seit neuem 30 EUR bezahlen sollen, einzig auf die Situation eines Mitgliedes zugeschnitten. Das Mitglied hat als einziges gegen die Missstände im Verein seit Eintritt des neuen Vorstandes votiert. Offenbar wird versucht, aus "Rache" - jedenfalls aus "niedrigen Motiven" heraus dem betroffenen Mitglied zu schaden. Die Beitragserhöhung wurde bei der Mitgliederversammlung beschlossen (!!!) Bei der Mitgliederversammlung waren nur 23 Stimmberechtigte Mitglieder anwesend. Die Mehrheit setzte sich aus dem vollständig versammelten - erweiterten Vorstand - zusammen, der entsprechend "eingenordet" war. Es wurde mit knapper Mehrheit für den Antrag entschieden. Macht Euch selber ein Bild: http://www.vwg-bremen.de Wie würdet Ihr entscheiden? |
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