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Beirat

Dies ist eine Diskussion zu Beirat innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:06
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Beirat

Ein e.V. hat lt. Satzung einen Vorstand, in welchem die einzelnen VS-Positionen aufgelistet sind. Ein weiterer Paragraph dieser Satzung besagt, dass zur Unterstützung des Vorstandes ein Beirat gewählt wird. Auch deren Positionen sind dort aufgeführt.
Frage: Hat dieser unterstützende Beirat die gleichen Befugnisse wie der Vorstand; ist er bei der Teilnahme an Vorstandsitzungen gleichrangig stimmberechtigt oder nimmt er beratend teil?
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  #2 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:15
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AW: Beirat

Die Rechte eines Beirats müssen in der Satzung beschrieben sein. Ansonsten hätte der Beirat keinerlei Rechte.
Also - was steht in der Satzung zum Beirat?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 11:46
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AW: Beirat

Nur, dass dieser auf 4 Jahre gewählt wird
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Alt 17.11.2011, 13:02
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AW: Beirat

Dann darf der Beirat dem Vorstand allenfalls zuarbeiten (Aufträge des Vorstandes ausführen) aber keine eigenen Entscheidungen fällen.

Zitat:
Hat dieser unterstützende Beirat die gleichen Befugnisse wie der Vorstand
Eindeutig NEIN.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 13:22
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AW: Beirat

..also auch nicht stimmberechtigt.
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  #6 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 13:24
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AW: Beirat

Zitat:
..also auch nicht stimmberechtigt.
An welchen Sitzungen darf er denn lt. Satzung teilnehmen ?
Wie lautet der betreffende Satzungstext ?
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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  #7 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 13:28
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AW: Beirat

in der Satzung gibt nichts derarten
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  #8 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 13:34
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AW: Beirat

Also weder Teilnahmerecht noch Stimmrecht bei Vorstandssitzungen.
Wer ruft denn zu Beiratssitzungen ein ? Nicht geregelt ?
Dann ist der Beirat eine Mißgeburt und wurde unüberlegt eingeführt. Einige Mitglieder werden mit dem Namen "Beirat" ruhig gestellt, haben aber keiner Aufgaben/Befugnisse.
__________________
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