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Behandlung von Sponsoring

Dies ist eine Diskussion zu Behandlung von Sponsoring innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 31.08.2010, 13:51
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Behandlung von Sponsoring

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Sponsoring.

Wenn ein Verein Gelder durch Sponsoring erhält sind diese laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 18.02.1998 dem ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung oder dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu zu ordnen. Was ist mit dem steuerbegünstigten Zweckbetrieb?

Wenn z.B. ein Musikverein ein Konzert aufführt und im Vorfeld Plakate aufhängt mit dem Emblem eines Unternehmens, dann ist dies ja auf jeden Fall Sponsoring, wenn er dafür vom Unternehmen Geld erhält. Zumindest ist es nach meinem Verständnis so. Das Konzert an sich ist Zweckbetrieb, wo wären nun die Sponsoringeinnahmen zu verbuchen?
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Alt 01.09.2010, 12:39
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AW: Behandlung von Sponsoring

Moin,
die Finanzverwaltung trennt die einzelnen Einkunftsarten. Die Einnahmen aus Sponsoring werden nicht dem Zweckbetrieb "Konzert" zugeordnet sondern als eigene Einkunftsquelle behandelt. Je nach Ausgestaltung des Sponsorings sind die Einnahmen in der Vermögensverwaltung oder im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu vereinnahmen.
Übrigens sind auch die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf in der Pause des Konzerts ein gesonderter wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, obwohl ohne Konzert diese Einnahmen nicht angefallen wären.
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  #3 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 17:07
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AW: Behandlung von Sponsoring

Danke erstmal!

Ich versuche deine Antwort mal mit Beispielen zu belegen, um zu sehen, ob ich es verstanden habe (oder auch nicht).

Wenn ein Unternehmen Geld gibt ohne dafür eine Gegenleistung einzufordern, dann handelt es sich um eine Spende. Dabei ist ein Spende z.B. für neue Instrumente eines Jugendorchersters im ideellen Bereich anzusiedeln und eine Spende zur Vermögensmehrung in der Vermögensverwaltung, richtig?

Was ist aber mit dem Geld für Plakate? In dem Schreiben des BMF heißt es: "Ein wirtschaflicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistung (hier der Verein)z.B. auf Plakaten, [...] auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist." Wenn es, wie du sagst, kein Zweckbetrieb ist, wo muss ich es dann zu ordnen? Ideeller Bereich? Ich tu mich da unglaublich schwer mit...
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  #4 (permalink)  
Alt 01.09.2010, 17:38
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AW: Behandlung von Sponsoring

Zitat:
Wenn ein Unternehmen Geld gibt ohne dafür eine Gegenleistung einzufordern, dann handelt es sich um eine Spende. Dabei ist ein Spende z.B. für neue Instrumente eines Jugendorchersters im ideellen Bereich anzusiedeln und eine Spende zur Vermögensmehrung in der Vermögensverwaltung, richtig?
Beide Zahlungen sind Einnahmen im ideellen Bereich = Spenden
Zitat:
Was ist aber mit dem Geld für Plakate? In dem Schreiben des BMF heißt es: "Ein wirtschaflicher Geschäftsbetrieb liegt auch dann nicht vor, wenn der Empfänger der Leistung (hier der Verein)z.B. auf Plakaten, [...] auf die Unterstützung durch einen Sponsor lediglich hinweist."
Du hast diese Passage sehr aufmerksam gelesen, alle Achtung!
Nach dem BMF-Schreiben sind diese Einnahmen keiner Einkunftsart zuzuordnen.
Umsatzsteuerrechtlich unterliegen sie dem Mehrwertsteuersatz von 7%, da es keine Einnahmen im steuerschädlichen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind.
In der Praxis werden diese Einnahmen regelmäßig der Vermögensverwaltung zugeordnet mit der Begründung, der Verein hat Einnahmen aus der Verwertung seines "Namens bzw. Vereinsaktivitäten".
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Alt 03.09.2010, 12:32
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AW: Behandlung von Sponsoring

Danke für die Antwort. Das habe ich bis jetzt nirgendwo gefunden. Und ich muss im Moment viel lesen, weil ständig Fragen kommen a la "Was ist, wenn..."

Mir ist zum Thema Sponsoring aber noch was (selbst )eingefallen. Es heißt bzgl. der Plakate etc., dass die Nennung des Sponsors "ohne besondere Hervorbung" geschehen soll. Was ist darunter zu verstehen? Gibt es Beispiele, die eine besondere Hervorbung deutlich machen?

Wie es z.B., wenn bei einer Begrüßung der Konzertgäste ein Dank an die Sponsoren/Partner gesagt wird und diese dabei namentlich genannt werden? Ist dies schon eine besondere Hervorhebung?
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Alt 04.09.2010, 01:04
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AW: Behandlung von Sponsoring

Bedanken darf der Verein sich auch bei einem Spender.
Sponsoring als umsatzsteuerlicher Leistungsaustauschn wenn mehr passiert, also bspw. Anbringung des Logos.
WeNn darüber hinaus weitere Werbung erfolgt oder zugelassen wird, liegt ein WiGb vor.
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