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Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Dies ist eine Diskussion zu Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 11:26
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Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Hallo zusammen,
mich treibt folgende Frage um:

Mal angenommen ein Ehepaar ist Mitglied in einem eingetragenen Verein. Die Ehefrau ist Vollmitglied, der Ehemann ist Familienmitglied. Das Vollmitglied hat seine Mitgliedschaft fristlos gekündigt, da eine weitere Forsetzung unzumutbar war. Die fristlose Kündigung (in der Satzung eigentlich nicht vorgesehen), wurde von dem Verein angenommen und schriftlich bestätigt.
Kurze Zeit später erhält das Familienmitglied ein Schreiben in dem ihm mitgeteilt wird, die Familienmitgliedschaft kann nicht in eine Vollmitgliedschaft gewandelt werden, weil eine Forsetzung der Mitgliedschaft nach § 313 BGB (Störung bzw. Wegfall der Geschäftsgrundlage) nicht möglich sei, da ein Verwandschaftsverhältnis zu einem ordentlichen Mitglied nun nicht mehr gegeben sei. Im übrigen scheide eine Umwandlungd er Familienmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft auch deshalb aus, weil gg. das Familienmitglied eine Vereinsstrafe ausgesprochen wurde.
Die Satzung sieht hinsichtlich der Wandlung einer Familienmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft nichts vor. Die Satzung sieht für die Beendigung von Mitgliedschaften lediglich Ausschluss, Ruhen, Erlöschen oder Streichung vor. Keiner dieser Punkte würde in dem o.g. Fall zutreffen.

Ist diese Mitteilung des Vereins richtig? Kann die Wandlung in eine Vollmitgliedschaft tatsächlich vom Verein abgelehnt werden und dadurch auch die Familienmitgliedschaft ohne weiteren Beschluss beendet werden?
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  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:06
V.I.P.
 
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AW: Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Ohne Kenntnis der Satzungsregelungen über die Voll- und Familienmitgliedschaft wird niemand etwas zielführendes sagen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:15
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AW: Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Ohne Kenntnis der Satzungsregelungen über die Voll- und Familienmitgliedschaft wird niemand etwas zielführendes sagen können.
Okay, dann zitiere ich mal aus der Satzung alles was dort in Bezug auf Familienmitgliedschaft steht:
Der Club besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Familienmitgliedern und Ehrenmitgliedern.[...]
Familienmitglied kann jede Person werden, die in einem Verwandschaftsverhältnis zu einem ordentlichen Mitglied steht.
[...]
Die Mitgliedschaft wird erworben durch die Aufnahme des Antragstellers.
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung des Mitgliedsausweises.
[...]Familienmitglieder zahlen einen niedrigeren Jahresbeitrag als die ordentlichen Mitglieder.

In der Satzung gibt es ansonsten keine weiteren Regelungen zur Familienmitgliedschaft, nichtmal das Wort Familienmitgliedschaft wird an anderen Stellen in der Satzung verwendet....
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  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:19
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AW: Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Und was steht über das Beenden einer Mitgliedschaft in der Satzung ?
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  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:35
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Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Und was steht über das Beenden einer Mitgliedschaft in der Satzung ?
Einiges...
1. Erlöschen durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss.
- Tod und Austritt sind in diesem Fall zu verneinen.
- Streichung greift nur, wenn Beitragsforderungen oder sonstige Forderungen des Clubs nicht getilgt wurden => ist zu verneinen, es wurden immer alle Forderungen des Clubs pünklichst, z.T. durch Einzugsermächtigung beglichen.
- Ausschluss ist aufgrund von verschiedenen "Vergehen" gg. die Satzung möglich. Ein Ausschluss wird vom Vorstand beschlossen.

In dem Schreiben des Vereins wg. der Nichtfortführung der Familienmitgliedschaft bzw. die "Nichtwandlung" der Familienmitgliedschaft in eine ordentliche Mitgliedschaft wird mit keiner Silbe von Ausschluss oder ähnlichem gesprochen. Es wurde lediglich darauf hingewiesen, dass der Verein einen Anspruch auf die Auflösung des Vertragsverhältnisses habe.
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  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:47
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AW: Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Zitat:
Familienmitglied kann jede Person werden, die in einem Verwandschaftsverhältnis zu einem ordentlichen Mitglied steht.
Das Problem besteht darin, dass die Voraussetzungen:
Zitat:
Verwandschaftsverhältnis zu einem ordentlichen Mitglied
nicht mehr besteht, da diese Mitgliedschaft erloschen ist.
Logischerweise hätte dieser Umstand im §§ Beendigung der Mitgliedschaft aufgeführt werden sollen.

Da die Satzung auch keine Umwandlung der Familienmitgliedschaft
in eine ordentliche Mitgliedschaft vorsieht, kann man dieses auch nicht erzwingen.

Wie wird denn mit einer Familienmitgliedschaft verfahren, wenn die Mitgliedschaft des ordentlichen Mitgliedes durch Tod endet ?
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  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 12:53
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AW: Beendigung Familienmitgliedschaft in einem Verein

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Da die Satzung auch keine Umwandlung der Familienmitgliedschaft
in eine ordentliche Mitgliedschaft vorsieht, kann man dieses auch nicht erzwingen.
Ja, aber genau deshalb, weil nichts geregelt ist, kann der Verein diese Regelung aber doch auch nicht automatisch für sich auslegen?

Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wie wird denn mit einer Familienmitgliedschaft verfahren, wenn die Mitgliedschaft des ordentlichen Mitgliedes durch Tod endet ?
Das weiss ich leider nicht, da ich dem Vorstand nie angehört habe und daher nicht weiß, wie dies in der Vergangenheit geregelt wurde...
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  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 13:01
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Zitat:
Zitat von Spezi-3
Da die Satzung auch keine Umwandlung der Familienmitgliedschaft
in eine ordentliche Mitgliedschaft vorsieht, kann man dieses auch nicht erzwingen.
naseweis 2011: Ja, aber genau deshalb, weil nichts geregelt ist, kann der Verein diese Regelung aber doch auch nicht automatisch für sich auslegen?
Ich lege das wie Spezi-3 dahingehend aus, dass eine Familienmitgliedschaft gekoppelt ist an eine Vollmitgliedschliedschaft. Mit deren Erlöschen (hier Kündigung) erlischt auch die Familienmitgliedschaft.
Das Familienmitglied kann selbstverständlich eine ordentliche Mitgliedschaft beantragen.
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Alt 29.11.2011, 13:16
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Zitat:
Das weiss ich leider nicht, da ich dem Vorstand nie angehört habe und daher nicht weiß, wie dies in der Vergangenheit geregelt wurde...
Wenn die Familienmitgliedschaft beim Tod eines verstorbenen ordentlichen Mitgliedes üblicherweise nicht erlischt sondern fortgesetzt werden kann, wäre dies das einzige Argument was man verwenden könnte.
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  #10 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 13:20
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Zitat:
Zitat von Spezi-3 Beitrag anzeigen
Wenn die Familienmitgliedschaft beim Tod eines verstorbenen ordentlichen Mitgliedes üblicherweise nicht erlischt sondern fortgesetzt werden kann, wäre dies das einzige Argument was man verwenden könnte.
Ich danke Euch ganz herzlich für die Antworten und werde das mal versuchen in Erfahrung zu bringen, wie das in der Vergangenheit gehandhabt wurde.
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