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Außerordentliche MV

Dies ist eine Diskussion zu Außerordentliche MV innerhalb des Forums Vereinsrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.06.2011, 10:14
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Außerordentliche MV

Hallo

Mal angenommen bei einer JHV legt ein Vorstandsmitglied sein Amt nieder. Daraufhin gibt es eine außerordentl.MV wo der gesamte Vorstand neu gewählt werden soll. (Auf Antrag des Schriftführers bei der JHV). Was passiert wenn der Termin so gewählt wurde das die hälfte der Mitglieder verhindert ist und nicht kommen kann?
Und falls sich von den verbliebenen niemand aufstellen läßt?
Kann dann nochmal eine außerordentliche MV einberufen werden?
Wird der Verein dann aufgelöst? Was können Mitglieder tun?
Können sich Mitglieder aufstellen lassen die nicht anwesend sind weil sie arbeiten müssen?

Vielen dank für eure Hilfe
Tapsi0504
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  #2 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 18:48
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AW: Außerordentliche MV

Zitat:
Zitat von tapsi0504 Beitrag anzeigen
Was passiert wenn der Termin so gewählt wurde das die hälfte der Mitglieder verhindert ist und nicht kommen kann?
Wenn die Ladung satzungsgemäß erfolgt, ist die Einladung gültig.

Zitat:
Zitat von tapsi0504 Beitrag anzeigen
Und falls sich von den verbliebenen niemand aufstellen läßt?
Kann dann nochmal eine außerordentliche MV einberufen werden?
Wird der Verein dann aufgelöst?
Der Vorstand bleibt im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Einberufung einer neuen MV ist möglich, aber meines Wissens in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben. Die Vereinsauflösung erfolgt nicht. Es sei denn, die Satzung sagt etwas anderes, wäre aber unwahrscheinlich.

Zitat:
Zitat von tapsi0504 Beitrag anzeigen
Können sich Mitglieder aufstellen lassen die nicht anwesend sind weil sie arbeiten müssen?
Man kann sich auch in Abwesenheit zur Wahl stellen. Dieses sollte schriftlich geschehen, auch mit dem Vermerk: "Im Falle meiner Wahl nehme ich die Wahl an".
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  #3 (permalink)  
Alt 07.06.2011, 19:02
V.I.P.
 
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AW: Außerordentliche MV

Zitat:
MV wo der gesamte Vorstand neu gewählt werden soll. (Auf Antrag des Schriftführers bei der JHV).
Der Schriftführer kann das vorschlagen, aber man kann die Ämter deren Amtszeit noch nicht abgelaufen ist, nur dann wirksam neu besetzen, wenn die Ämter vorher durch Rücktritt frei werden.

Solange die Amtszeit läuft, kann man ohne Rücktritt nur durch vorherige Abwahl Vorstandsmitglieder wirksam neu wählen lassen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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