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außerordentliche Mitgliederversammlung?!

Dies ist eine Diskussion zu außerordentliche Mitgliederversammlung?! innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 16.05.2011, 19:43
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außerordentliche Mitgliederversammlung?!

Mal angenommen ein paar Mitglieder eines Vereins fordern eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung. Wir gehen einmal davon aus, dass dieses Schreiben bei einem der geschäftsführenden Vorstandsmitglieder angekommen sei. Grob interessieren würden mich, folgende Sachverhalte: Könnte ein nicht geschäftsführendes Vorstandsmitgliede einfach so zurück treten, heißt ohne Begründung etc., wenn es seine Pflichten in keinster Weise erfüllt hat oder kann ein Verein sogar Ansprüche erheben?
Gehen wir davon aus, es gäbe ein Vereinslokal, angenommener Fakt wäre folgende Vorgeschichte, laut ordnungen würde kein vereinslokal gewählt, laut JHV beschluss vereinslokal sei eines gewählt worden, dieses würde man eventuell nicht mehr besuchen wollen. Wie wäre zu verfahren?
Zuletzt, wenn es dann diesen Gesuch nach einer außerordentlichen versammlung gäbe, dürfte dieser von geschäftsführenden mitglieder unterschrieben werden?
Zudem wäre noch interessant zu wissen, ob eine Einladung zu solch einer Versammlung per Email ausreichen würde?
Wäre für eine grobe Antwort zu diesem potentiellen Sachverhalt sehr dankbar.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.05.2011, 21:19
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AW: außerordentliche Mitgliederversammlung?!

Zitat:
Könnte ein nicht geschäftsführendes Vorstandsmitgliede einfach so zurück treten, heißt ohne Begründung
Ja

Zitat:
oder kann ein Verein sogar Ansprüche erheben?
Ja, wenn der Rücktritt zur Unzeit erfolgt, also dem Verein durch den kurzfristigen Rücktritt ein Schaden entsteht, weil nicht genügend Zeit zur Einberufung einer MV bleibt um dann neu zu Wählen. Der Verein müßte aber den Schaden nachweisen. Der Rücktritt wäre aber trotzdem gültig.

Zitat:
...dieses würde man eventuell nicht mehr besuchen wollen. Wie wäre zu verfahren?
Wenn das Lokal von Entfernung usw. zumutbar erreicht werden kann, dann gilt es als Versammlungsort, persönliche Befindlichkeiten wegen der falschen Biermarke oder dem Mundgeruch des Kellners müssen nicht berücksichtigt werden.


Zitat:
dürfte dieser von geschäftsführenden mitglieder unterschrieben werden?
Jedes Mitglied darf unterschreiben

Zitat:
Zudem wäre noch interessant zu wissen, ob eine Einladung zu solch einer Versammlung per Email ausreichen würde?
Es gibt keine "solch eine Versammlung" sondern nur Mitgliederversammlungen und in der Satzung ist geregelt wie zur MV zu laden ist. Schriftlich bedeutet nicht das grundsätzlich auch Email erlaubt ist.
__________________
== == == == == == == == == == == == == == == == ==
Ich bin juristischer Laie und gebe hier nur meine persönliche Meinung wieder!
MfG Erbsenzähler
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