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außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Dies ist eine Diskussion zu außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister innerhalb des Forums Vereinsrecht

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Alt 29.08.2011, 11:35
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außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Hallo ihr Lieben,

ich hab da mal wieder ne Frage:

Wie sieht das aus, wenn ein Schatzmeister zurücktreten und eine außerordentliche Kassenprüfung fordern würde? Natürlich würde diese dann auch gemacht. Es macht ja Sinn, wenn zwischen der Übergabe an den nächsten geprüft würde, ob alles bis dahin in Ordnung wäre. Was würde passieren, wenn das Kassenbuch nicht in Ordnung wäre, also z.B. Belege fehlen etc.? Klar, der Schatzmeister könnte nicht entlastet werden, allerdings welche Folgen würden daraus entstehen? Wie würde das in so einem Fall ablaufen: Muss der alte Schatzmeister das Kassenbuch dann in Ordnung bringen? Wenn ja, wer würde das anordnen der Vorstand (weil die Kassenprüfer Bescheid gegeben haben) oder die Kassenprüfer direkt?

Liebe Grüße
Felidae
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  #2 (permalink)  
Alt 29.08.2011, 17:13
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AW: außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Zuständig für die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen ist der SChatzmeister, solange er diese Position inne hat. Nach dem Rücktritt des bisherigen Schatzmeisters, ist der Vorstand zuständig.
Der Vorstand muss dem bisherigen Schatzmeister Gelegenheit geben, die fehlenden Belege vorzulegen. Der Vorstand hat im Rahmen seines Ermessens weitere Schritte zu prüfen. Das kann bei einer mehr als leichten Fahrlässigkeit des bisherigen Schatzmeisters auch die Beauftragung einer geeigneten fachlichen Person sein, die Kasse in Ordnung zu bringen bzw. einen Fehlbestand feststellen zu lassen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 10:22
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AW: außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Hallo noch mal,

erst mal danke für die schnelle Antwort.

Aber ich muss jetzt doch noch mal näher nachfragen: Was, wenn der Vorstand die meisten fehlenden Belege auftreiben könnte, aber am Ende immer noch etwas fehlen würde? Was hätte das für Konsequenzen? Diesen Fehler hätte ja der ehemalige Schatzmeister gemacht und nicht der Rest-Vorstand. Wie könnte der neue Vorstand dabei gegen den alten Schatzmeister vorgehen bzw. damit umgehen (gesetzt den Fall der alte Schatzmeister könnte den Beleg auch nicht nachreichen, weil er nicht vorhanden wäre)?

Außerdem wie würde das dann genau auf der nächsten MV ablaufen, müssten die Kasenprüfer in dem Fall empfehlen den alten Schatzmeister nicht zu entlasten? Oder wie liefe das in so einem Fall ab?

Es handelt sich übrigens in dem fiktiven Beispiel um einen gemeinnützigen Verein.

Liebe Grüße
Felidae

PS Ich hoffe ich bin nicht nur einfach zu blöd, aber damit kenne ich mich bisher nicht besonders gut aus.
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  #4 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 11:22
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AW: außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Zitat:
Zuständig für die Ordnungsmäßigkeit der Finanzen ist der Schatzmeister, solange er diese Position inne hat.
Nur wenn das in der Satzung so steht. Sonst ist er nicht der MV gegenüber verantwortlich sondern dem Vorstand, da er von diesem den Auftrag hat.

Ohne satzungsmäßige Zuständigkeit ist zunächst der Vorstand in seiner Gesamtheit für alles zuständig. D.h. jedes Vorstandsmitglied muß jedes andere kontrollieren und kann von jedem anderen Rechenschaft verlangen.
Der Vorstand kann die Aufgaben/Zuständigkeiten auch neu verteilen.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

Wenn der Beitrag nützlich war, kann man ihn bewerten (auf den gelben Punkt oben rechts drücken) danke.
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  #5 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:02
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AW: außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Hallo Spezi-3,

sagen wir, in der Satzung wäre nur festgelegt, dass der Vorstand sich eine GO gibt. Wie würde die denn dann da mit reinspielen? Gesetzt den Fall dort wären alle Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder festgelegt und von all jenen auch unterschrieben und damit gültig. Wie würde das denn dann da mit reinspielen? Es ist in einem Verein doch kaum möglich, dass jeder jedes Amt mehr oder minder mit ausübt, man verlässt sich doch auch zumindest teilweise darauf, dass einzelne Vorstandsmitglieder ihr Amt gewissenhaft ausüben ..

Liebe Grüße
Felidae
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  #6 (permalink)  
Alt 07.09.2011, 12:26
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AW: außerordentliche Kassenprüfung wegen Rücktritt Schatzmeister

Zitat:
sagen wir, in der Satzung wäre nur festgelegt, dass der Vorstand sich eine GO gibt. Wie würde die denn dann da mit reinspielen?
Steht schon oben.
Zitat:
D.h. jedes Vorstandsmitglied muß jedes andere kontrollieren und kann von jedem anderen Rechenschaft verlangen.
Die Gesamtverantwortung des Vorstandes bleibt auch dann erhalten, wenn der Vorstand einzelnen Vorstandsmitglieder selbständige Aufgaben und
Zuständigkeiten einräumt.
Jedes Vorstandsmitglied muss über seinen Aufgabenbereich in den Vorstandssitzungen berichten und Rechenschaft geben. Der Vorstand muß die Aufgaben gegebenfalls neu verteilen oder Vorstandsmitglieder auswechseln (lassen), wenn sie ihren Aufgaben nicht gerecht werden.
__________________
Mit Gruß Spezi-3

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