Dies ist eine Diskussion zu Ausschlussverfahren, Mitglied wird durch RA vertreten. innerhalb des Forums Vereinsrecht
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| Ausschlussverfahren, Mitglied wird durch RA vertreten. ich habe folgendes gelesen: Wenn ein Ausschlussverfahren gegen ein Vereinsmitglied eingeleitet ist und der Verein keinen Rechtsbeistand beauftragt hat, ist es dem Mitglied nicht zwingend erlaubt sich durch einen Rechtsanwalt vertreten zulassen. Jetzt zu meinen Fragen: Nehmen wir mal an das Mitglied lässt sich doch bei seiner Anhörung schriftlich (Stellungnahme) durch einen RA vertreten. 1.Was sind dann die Folgen? 2.Liegt ein Rechtsbruch vor? 3.Wie wird das geahndet? 4.Welche Möglichkeiten hätte der Verein, wenn er selbst keinen RA beauftragen möchte? |
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| AW: Ausschlussverfahren, Mitglied wird durch RA vertreten. Änderung wegen Irrtums: In diesem Link steht: Zitat:
Weitere Rechtsmittel des Vereins kenne ich nicht. |
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| AW: Ausschlussverfahren, Mitglied wird durch RA vertreten. Ich frage mich, ob die Auffassung des BGH aus 1984 heute noch Bestand haben wird. Der BGH hat viele Bereiche des Rechts aktualisiert, bspw. die partielle Rechtsfähigkeit von Untergliederungen. Zitat:
... und ein Ausschlussverfahren ist keine einfach gelagerte Auseinandersetzung mit anderen Mitgliedern oder einem Vereinsorgan. Vielmehr geht es um die Substanz der Vereinszugehörigkeit - und wann ein schwerwiegender Verstoß vorliegt, der zum Ausschluss berechtigt, ist in unzähligen Rechtsverfahren im Einzelfall geurteilt worden, ohne eine abschließende Wahrheit zu erlangen. |
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| ausschluss, verein, vereinsauschlussverfahren |
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